Aufräumungskosten. Der Versicherer ersetzt die Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
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Samples: www.die-vrbank.de, rsv-bedingungen.de, www.ruv.de