Aufstiegsfortbildung Musterklauseln

Aufstiegsfortbildung. Die „Aufstiegsfortbildung“ umfasst alle internen und externen Schulungsmaßnahmen, die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, damit er die im Rahmen seiner Tätigkeit oder im Hinblick auf die Entwicklung seiner Karriere erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben oder verbessern kann. Sie kann unterschiedliche Arten von Maßnahmen umfassen, darunter auch praktische Maßnahmen, wie „Team Briefings“, Vorführungen neuer Technologien, Praktika in den verschiedenen Abteilungen des Unternehmens sowie „E-Learning“-Schulungen und hausinterne oder externe Kurse. Der Aufstiegsfortbildungsplan wird insbesondere auf der Grundlage der Schulungsbedürfnisse, die im Rahmen des jährlichen Beurteilungsgespräches oder in einem anderen Rahmen ermittelt wurden, festgelegt. Ermittelte Schulungsbedürfnisse, die einen erheblichen Einfluss auf die Leistung des Arbeitnehmers im Rahmen seines derzeitigen Arbeitsplatzes haben, müssen Gegenstand einer Schulung gewesen sein oder zumindest vor dem nächsten Beurteilungsgespräch eingeleitet worden sein. Der Arbeitnehmer erhält eine einmalige Prämie in Höhe eines Bruttobetrags von 40,00 € (Index 100) pro 40 Schulungsstunden, die er außerhalb der Arbeitsstunden und während eines Referenzzeitraums, der vom 1. September bis zum 31. August des folgenden Jahres reicht, besucht hat. Die Zahlung erfolgt am Ende des Referenzzeitraums.

Related to Aufstiegsfortbildung

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.