Auftragsausführungsgrundsätze Musterklauseln

Auftragsausführungsgrundsätze. Die Bank führt Transaktionen in Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten entsprechend ihren zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft befindlichen Grundsätzen für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten (im Folgenden die „Auftragsausführungsgrundsätze“) aus. Die Auftragsausführungsgrundsätze bestimmen die Ausführungskanäle und potenziellen Ausführungsplätze, bei denen für die jeweiligen Arten von Finanzinstrumenten (unter Berücksichtigung von Preis, Kosten, Geschwindigkeit, Wahrscheinlichkeit von Ausführung und Abrechnung, Umfang, Art oder sonstigen Aspekten der Auftragsausführung) durchgängig von bestmöglichen Ergebnissen für die Kunden auszugehen ist; daher sollte die Bank diese Ausführungskanäle und -plätze grundsätzlich für die Ausführung ihrer Geschäfte verwenden. Die Auftragsausführungsgrundsätze können von folgender Website abgerufen werden: xxxxx://xxx.xx.xxx/xxxxxxxxxxx/xx/xxxxxxx/xxxx-xxxxxxxxx.xxxx. Die Bank stellt dem Kontoinhaber darüber hinaus auf schriftliche Anforderung durch den Kontoinhaber ein Exemplar der derzeit geltenden Auftragsausführungsgrundsätze in Papierform zur Verfügung. Im Falle wesentlicher Änderungen aktualisiert die Bank die Auftragsausführungsgrundsätze und benachrichtigt den Kontoinhaber über die genannte Website. Ausserdem erhält der Kontoinhaber zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung eine Zusammenfassung der Auftragsausführungsgrundsätze (die „Zusammenfassung“). Im Falle wesentlicher Änderungen aktualisiert die Bank die Zusammenfassung und benachrichtigt den Kontoinhaber per Rundschreiben oder auf andere angemessene Art und Weise, einschliesslich der Veröffentlichung auf der oben genannten Website, über die betreffenden Anpassungen. Der Kontoinhaber kann die Bank anweisen, an welchem Ausführungsort sein Auftrag ausgeführt werden soll. Eine diesbezügliche Anweisung hat Vorrang vor den in den Auftragsausführungsgrundsätzen genannten Regelungen. Der Kontoinhaber versteht und akzeptiert, dass die Bank in diesem Fall seinen Anweisungen folgt und nicht verpflichtet ist, den Auftrag gemäss den Regelungen in den Auftragsausführungsgrundsätzen auszuführen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.