Abholung. 1. Mit Abschluss des Kaufvertrags geht die Gefahr bezüglich des gekauften Fahrzeugs auf den Händler über. Der Händler ist für die Abholung des verkauften Fahrzeugs am jeweiligen Standort des Fahrzeugs selbst verantwortlich. Der betreffende Verkäufer behält sich das Recht vor, innerhalb der internen Logistik das Fahrzeug bis zur Abholung durch den Händler an das zum derzeitigen Standort des Fahrzeugs nächstgelegene Logistikzentrum zu verlagern. Der betreffende Verkäufer übermittelt dem Händler nach erfolgtem Vertragsabschluss und nach erfolgter Anmeldung zur Abholung sämtliche zur Abholung erforderlichen Informationen, insbesondere Standort, Geschäftszeiten und frühestmöglicher Abholtermin (im Folgenden „Bereitstellungsanzeige“). Die Anmeldung zur Abholung muss mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen. Eine Abholung ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich.
Abholung a) Gekaufte Sachen sind vom Käufer auf dessen Kosten am Standort der Sache, der in dem elektronischen Verkaufskatalog mitgeteilt wurde, abzuholen.
Abholung. Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Abholtermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Der Rechnungsbetrag ist im Voraus per Überweisung zu entrichten. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Der Vermieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Mieter abzuholen.
Abholung. 17.1 Ist für die Rücklieferung ausnahmsweise die Abholung durch PERI vereinbart worden, so hat der Mieter die genaue Übergabezeit (3) drei Arbeitstage vor Abholung der Mietsache mit PERI zu vereinbaren.
Abholung. Der Besitzer muss die Hundepension umgehend benachrichtigen, falls der vereinbarte Abholtermin (Tag, Uhrzeit) nicht eingehalten werden kann und der Aufenthalt verlängert oder verkürzt werden muss. Eine Rückerstattung der Pensionskosten bei einer vorzeitigen Abholung ist nicht möglich. - Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Termin (Uhrzeit, Tag) wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht wie vereinbart abgeholt wird, wird die zusätzliche Zeit in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension vorbehalten einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. - Die Hundepension ist berechtigt bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Termin, das Tier nach einer zumutbaren Frist anderweitig unterzubringen. Evtl. anfallende Kosten übernimmt der Besitzer. Erfolgt auch weiterhin innerhalb von 4 Wochen nach dem abgelaufenen Abholtermin keine Abholung oder entsprechende Rückmeldung des Besitzers oder seiner Angehörigen, wird der Hund in geeignete Hände vermittelt oder veräußert. Der Besitzer hat damit keinerlei Anspruch mehr auf sein Tier.
Abholung. Der Käufer ist verpflichtet, den ersteigerten Kunstgegenstand spä- testens eine Woche nach Kaufvertragsabschluss abzuholen. Grisebach ist jedoch nicht verpflichtet, den ersteigerten Kunstgegenstand vor vollständiger Bezahlung des in der Rechnung ausgewiesenen Betrages an den Käufer herauszugeben. Das Eigentum geht auf den Käufer erst nach vollständiger Be- gleichung sämtlicher Grisebach geschuldeter Beträge gemäß § 4 über. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt für Kaufleute und juristische Personen auch für andere Forderungen von Grisebach aus laufen- den Geschäftsbeziehungen, insbesondere dem Verkauf anderer Kunstgegenstände.
Abholung. Mietgegenstände werden an einem der Depots von Cramo abgeholt und zurückgegeben. Haben die Parteien vereinbart, dass Cramo den Transport übernimmt, wird der Mietgegenstand am vereinbarten Ort übergeben. Sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist, ist der Kunde für das Ein- und Ausladen des Mietgegenstandes verantwortlich.
Abholung. 4.8.1 Wir holen den Container nach Ablauf der vereinbarten Standzeit ab. Für die Mitwirkungspflichten des Kunden gelten § 4.3 und § 4.4 dieser ALB entsprechend.
Abholung. Der Käufer ist verpflichtet, den ersteigerten Kunstgegenstand spä testens einen Monat nach Zuschlag abzuholen. Grisebach ist jedoch nicht verpflichtet, den ersteigerten Kunstgegenstand vor vollständiger Bezahlung des in der Rechnung ausgewiesenen Betrages an den Käufer herauszugeben. Das Eigentum geht auf den Käufer erst nach vollständiger Begleichung des Kaufpreises über.
Abholung. (1) Am vereinbarten Abholtag müssen die Mietobjekte zu der im Vorhinein vereinbarten Zeit bereitgestellt sein. Bei Verspätung oder Nichteinhaltung der vereinbarten Abholzeit und -Form behält sich der Vermieter vor, entstandenen Mehraufwand und daraus resultierende Kosten in Rechnung zu stellen.