Auftragsdatenverhältnis, Kontrolle. 4.1. Sämtliche vorstehenden und nachfolgenden Befug- nisse werden unter der Beschränkung eingeräumt, dass die dem Adresseigner zustehende datenschutzrechtliche Datenhoheit nicht berührt wird. Das Weisungsrecht des Listbrokers sowie von diesem abgeleitet das des Werbe- treibenden gegenüber Dritten bleibt hinsichtlich der Daten auf die Vorgaben dieser Regelungen zur Nutzung der Daten sowie ggf. weiterer entsprechender Vorgaben und datenschutzrechtlich geboten erscheinender Entscheidun- gen des Adresseigners beschränkt.
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Auftragsdatenverhältnis, Kontrolle. 4.1. Sämtliche vorstehenden und nachfolgenden Befug- nisse Befugnisse werden unter der Beschränkung eingeräumt, dass die dem Adresseigner zustehende datenschutzrechtliche Datenhoheit nicht berührt wird. Das Weisungsrecht des Listbrokers sowie von diesem abgeleitet das des Werbe- treibenden Werbetreibenden gegenüber Dritten bleibt hinsichtlich der Daten auf die Vorgaben dieser Regelungen zur Nutzung der Daten sowie ggf. weiterer entsprechender Vorgaben und datenschutzrechtlich geboten erscheinender Entscheidun- gen Entscheidungen des Adresseigners beschränktbe- schränkt.
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Auftragsdatenverhältnis, Kontrolle. 4.1. 3.1 Sämtliche vorstehenden und nachfolgenden Befug- nisse Befugnisse werden unter der Beschränkung eingeräumt, dass die dem Adresseigner zustehende datenschutzrechtliche Datenhoheit nicht berührt wird. Das Weisungsrecht des Listbrokers von WBC sowie von diesem abgeleitet das des Werbe- treibenden Werbetreibenden gegenüber Dritten bleibt hinsichtlich der Daten auf die Vorgaben dieser Regelungen zur Nutzung der Daten sowie ggf. weiterer entsprechender Vorgaben und datenschutzrechtlich geboten erscheinender Entscheidun- gen Entscheidungen des Adresseigners beschränkt.
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Auftragsdatenverhältnis, Kontrolle. 4.12.1. Sämtliche vorstehenden und nachfolgenden Befug- nisse Befugnisse werden unter der Beschränkung eingeräumt, dass die dem Adresseigner zustehende datenschutzrechtliche Datenhoheit nicht berührt wird. Das Weisungsrecht des Listbrokers Auftragnehmers sowie von diesem abgeleitet das des Werbe- treibenden Werbetreibenden gegenüber Dritten bleibt hinsichtlich der Daten auf die Vorgaben dieser Regelungen zur Nutzung der Daten sowie ggf. weiterer entsprechender Vorgaben und datenschutzrechtlich geboten erscheinender Entscheidun- gen Entscheidungen des Adresseigners beschränkt.
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