Auftragsgrundlagen. 1.1. Der Wortlaut des Auftragsschreibens. 1.2. Das Verhandlungsprotokoll. 1.3. Die anerkannten rechtlichen und technischen Vertragsbedingungen des Hauptauftrages zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Bau- herrn/Hauptunternehmer (BH/HU), soweit diese auf die Lieferung/Leistung des Auftragnehmers (AN) zu diesem Vertrag zutreffen. In diese Bedingungen kann bei Bedarf Einsicht genommen werden. 1.4. Die Ausschreibungsunterlagen samt allen AG-Ergänzungen und -Änderungen (die Beschreibung der Leistung oder das mit Preisen versehene Leistungsverzeichnis, die Baubeschreibung, technischer Bericht udgl.). 1.5. Die behördlich genehmigten oder zu genehmigenden aktuellen Bau- und Konstruktionspläne, die Ausführungs- und Detailpläne samt techni- schen Unterlagen, sowie die Baubewilligung samt allfälliger Behördenauflagen. 1.6. Die ÖNORM B 2110 bzw. B 2118, die technischen ÖNORMEN in der jeweils geltenden Fassung sowie die Richtlinien und Vorschriften der Ausschüsse und Fachverbände (zB RVS, OIB) jeweils in der geltenden Fassung. 1.7. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Wissenschaft, Verarbeitungsvorschriften, Zulassungsbescheinigungen, die Richtlinien und Empfehlungen der Hersteller und Lieferanten von Materialien und Baustoffen. 1.8. Die Vertragsgrundlagen gelten in der Reihenfolge der oa Aufzählung. Der AN ist vor Anbotlegung verpflichtet, die Vertragsgrundlagen insbesondere auf Vollständigkeit, Richtigkeit der angegebenen Mengen etc zu prüfen sowie sich über alle, für die Leistungserbringung erforderlichen Umstände, zu vergewissern. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe mit dem AG abzuklären.
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Auftragsgrundlagen. 1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die die netzpionier GmbH im Auftrag bzw. auf Grund der Bestellung gegenüber dem Kunden erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von der netzpionier GmbH angenommenen Auftrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehender sonstiger Allgemeinen Geschäftsbedingungen der netzpionier GmbH. In Katalogen, Prospekten, etc. enthaltene Angaben sind für Unternehmer nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde; dies gilt nicht für Verbraucher. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, für Verbraucher gelten die Einschränkungen des KSchG. Allfällige Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage der netzpionier GmbH unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/XXX kundgemacht oder in anderer geeigneter Form mitgeteilt. Änderungen der AGB können jederzeit von der netzpionier GmbH vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die wesentlichen Inhalte dieser Änderungen werden mindestens 1 Monat Vor In- Kraft-Treten auf der Homepage der netzpionier GmbH unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/XXXxxx oder in anderer geeigneter Form unter Hinweis auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kundgemacht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn die netzpionier GmbH nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesendet oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.Ä. gilt in allen Fällen, bei denen keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats, in dem mit der Leistungserbringung begonnen wurde. Rechte und Pflichten der netzpionier GmbH aus diesem Vertrag können vollinhaltlich ohne Zustimmung des Kunden an andere Gesellschaften der netzpionier GmbH oder deren Rechtsnachfolger oder Dritte, auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, mit für den Übergeber schuldbefreiender Wirkung, übertragen werden, wobei der Übergeber den Kunden von der Vertragsübernahme verständigen wird. Der Wortlaut des Auftragsschreibens.
1.2netzpionier GmbH steht es frei, die konkrete Ausführung bzw. Das Verhandlungsprotokoll.
1.3Leistungserbringung an allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen. Die anerkannten rechtlichen und technischen Vertragsbedingungen des Hauptauftrages zwischen dem Auftraggeber Übertragung der Nutzung an Dritte der von netzpionier GmbH zu erbringenden Dienstleistungen (AGeinschließlich der Nutzung der Hardware) und dem Bau- herrn/Hauptunternehmer (BH/HU), soweit diese auf die Lieferung/Leistung des Auftragnehmers (AN) zu diesem Vertrag zutreffen. In diese Bedingungen kann bei Bedarf Einsicht genommen werdenist nur mit Zustimmung der netzpionier GmbH zulässig.
1.4. Die Ausschreibungsunterlagen samt allen AG-Ergänzungen und -Änderungen (die Beschreibung der Leistung oder das mit Preisen versehene Leistungsverzeichnis, die Baubeschreibung, technischer Bericht udgl.).
1.5. Die behördlich genehmigten oder zu genehmigenden aktuellen Bau- und Konstruktionspläne, die Ausführungs- und Detailpläne samt techni- schen Unterlagen, sowie die Baubewilligung samt allfälliger Behördenauflagen.
1.6. Die ÖNORM B 2110 bzw. B 2118, die technischen ÖNORMEN in der jeweils geltenden Fassung sowie die Richtlinien und Vorschriften der Ausschüsse und Fachverbände (zB RVS, OIB) jeweils in der geltenden Fassung.
1.7. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Wissenschaft, Verarbeitungsvorschriften, Zulassungsbescheinigungen, die Richtlinien und Empfehlungen der Hersteller und Lieferanten von Materialien und Baustoffen.
1.8. Die Vertragsgrundlagen gelten in der Reihenfolge der oa Aufzählung. Der AN ist vor Anbotlegung verpflichtet, die Vertragsgrundlagen insbesondere auf Vollständigkeit, Richtigkeit der angegebenen Mengen etc zu prüfen sowie sich über alle, für die Leistungserbringung erforderlichen Umstände, zu vergewissern. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe mit dem AG abzuklären.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragsgrundlagen. 1.12.1. Der Wortlaut des Auftragsschreibens.Werkvertrag,
1.22.2. Das Verhandlungsprotokoll.diese AVB,
1.32.3. Die anerkannten rechtlichen Verhandlungsprotokolle,
2.4. die Bestellung der KAMPER Handwerk+Bau GmbH,
2.5. die Ausschreibung und technischen Vertragsbedingungen des Hauptauftrages zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Bau- herrn/Hauptunternehmer (BH/HU), soweit diese auf die Lieferung/Leistung das Leistungsverzeichnis,
2.6. das Angebot des Auftragnehmers (AN) zu diesem Vertrag zutreffen),
2.7. In diese Bedingungen kann bei Bedarf Einsicht genommen werden.Planunterlagen,
1.42.8. Die Ausschreibungsunterlagen samt allen AGdie jeweils gültige Bauordnung und gewerberechtlichen Vorschriften,
2.9. die projektspezifischen Behördenbescheide,
2.10. die Vorschriften der zuständigen Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser, Gas und Fernwärme,
2.11. die Bestimmungen der Ö-Ergänzungen Normen in der gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Vergabe,
2.12. die einschlägigen vertragsrechtlichen und -Änderungen (die Beschreibung der Leistung oder das mit Preisen versehene Leistungsverzeichnis, die Baubeschreibung, technischer Bericht udgl.).
1.5. Die behördlich genehmigten oder zu genehmigenden aktuellen Bau- fachtechnischen DIN- und Konstruktionspläne, die Ausführungs- und Detailpläne samt techni- schen Unterlagen, EN- Normen sowie die Baubewilligung samt allfälliger Behördenauflagen.
1.6. Die ÖNORM B 2110 bzw. B 2118, die technischen ÖNORMEN Bestimmungen des ÖVE und des VIE in der jeweils geltenden gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Vergabe sowie die Richtlinien und Vorschriften der Ausschüsse und Fachverbände (zB RVS, OIB) jeweils in der geltenden Fassung.
1.7. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik,
2.13. die Bestimmungen der Arbeitnehmerschutzverordnung, der Stand der Wissenschaftdes Ausländer- beschäftigungsgesetzes, Verarbeitungsvorschriften, Zulassungsbescheinigungen, sowie des ABGB,
2.14. die Richtlinien und Empfehlungen der Hersteller und Lieferanten von Materialien und Baustoffen.
1.8Unterlagen des Auftragsnehmers (allfällig abgedruckte Allgemeine Vertragsbedingungen des Auftragnehmers auf Schriftstücken sind rechtsunwirksam). Die Vertragsgrundlagen gelten in der Reihenfolge der oa AufzählungBei Widersprüchen gilt die angeführte Reihenfolge. Der AN ist vor Anbotlegung verpflichtetbestätigt die Kennt- nisnahme der Rangordnung, die Vertragsgrundlagen insbesondere auf Vollständigkeit, Richtigkeit der angegebenen Mengen etc zu prüfen Auftragsgrundlagen sowie sich über alle, für die Leistungserbringung erforderlichen Umstände, zu vergewisserndes Leistungsum- fangs. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe mit dem AG abzuklärenÄnderungen und Ergänzungen bedürfen der gemeinsamen schriftlichen Bestätigung.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen
Auftragsgrundlagen. 1.1Maßgebend für die Art und Umfang der auszuführenden Lieferungen und Leistungen sowie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrages sind in der angegebenen Reihenfolge:
1. Der Wortlaut Inhalt des Auftragsschreibens, das den letzten Verhandlungsstand definiert, soweit der AN nicht unverzüglich nach Zugang widerspricht.
1.22. Ggf. das Verhandlungsprotokoll nebst den dort beschriebenen Vertragsgrundlagen, sowie dessen Anlagen zur Dokumentation individueller Abreden und Vorbehalte.
3. Das VerhandlungsprotokollAngebot des AN in der neuesten Fassung nach Verhandlung und Leistungspauschalierung auf der Grundlage der allgemeinen Teilnahme- und Kalkulationsbedingungen des AG. Allgemeine Bedingungen oder Vorbehalte des AN werden nicht Vertragsinhalt, soweit im Verhandlungsprotokoll oder dessen Anlagen nichts Gegenteiliges vermerkt ist.
1.34. Die anerkannten rechtlichen Aufforderung zur Angebotsabgabe einschließlich der Leistungsbeschreibung und technischen aller zugrundeliegenden Gutachten, Vorgaben und Pläne.
5. diese Allgemeinen Vertragsbedingungen Stand 06/20 oder die Vertragsbedingungen des Hauptauftrages zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Bau- herrn/Hauptunternehmer (BH/HU), soweit diese auf die Lieferung/Leistung des Auftragnehmers (AN) zu diesem Vertrag zutreffen. In diese Bedingungen kann bei Bedarf Einsicht genommen werdenabgeschlossenen Rahmenvertrages.
1.46. die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teile VOB/B und VOB/C (2019);
7. die allgemeinen gesetzlichen Bedingungen. Die Ausschreibungsunterlagen samt allen AG-Ergänzungen Vereinbarungen zur Verpflichtung des AN zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist Bestandteil und -Änderungen Grundlage jeden Werkvertrages. Alle Leistungen und Nebenleistungen (z.B. Dokumentation, Abfallentsorgung etc.) sind gesetzeskonform geschuldet. Im Falle von Widersprüchen gelten die Beschreibung der Leistung oder das mit Preisen versehene Leistungsverzeichnis, die Baubeschreibung, technischer Bericht udgl.).
1.5. Die behördlich genehmigten oder zu genehmigenden aktuellen Bau- und Konstruktionspläne, die Ausführungs- und Detailpläne samt techni- schen Unterlagen, sowie die Baubewilligung samt allfälliger Behördenauflagen.
1.6. Die ÖNORM B 2110 bzw. B 2118, die technischen ÖNORMEN vorstehend aufgeführten Bedingungen in der jeweils geltenden Fassung sowie angeführten Reihenfolge nacheinander. Im Übrigen gelten die Richtlinien und Vorschriften der Ausschüsse und Fachverbände (zB RVS, OIB) jeweils in der geltenden Fassungallgemeinen Auslegungsgrundsätze.
1.7. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Wissenschaft, Verarbeitungsvorschriften, Zulassungsbescheinigungen, die Richtlinien und Empfehlungen der Hersteller und Lieferanten von Materialien und Baustoffen.
1.8. Die Vertragsgrundlagen gelten in der Reihenfolge der oa Aufzählung. Der AN ist vor Anbotlegung verpflichtet, die Vertragsgrundlagen insbesondere auf Vollständigkeit, Richtigkeit der angegebenen Mengen etc zu prüfen sowie sich über alle, für die Leistungserbringung erforderlichen Umstände, zu vergewissern. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe mit dem AG abzuklären.
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Samples: Bauleistungsvertrag
Auftragsgrundlagen. 1.1. Der Wortlaut des Auftragsschreibens.
1.2. Das Verhandlungsprotokoll.
1.3. Die anerkannten rechtlichen und technischen Vertragsbedingungen des Hauptauftrages zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Bau- herrn/Hauptunternehmer (BH/HU), soweit diese auf die Lieferung/Leistung des Auftragnehmers (AN) zu diesem Vertrag zutreffen. In diese Bedingungen kann bei Bedarf Einsicht genommen werden.
1.4. Die Ausschreibungsunterlagen samt allen AG-Ergänzungen und -Änderungen (die Beschreibung der Leistung oder das mit Preisen versehene Leistungsverzeichnis, die Baubeschreibung, technischer Bericht udgl.).
1.5. Die behördlich genehmigten oder zu genehmigenden aktuellen Bau- und Konstruktionspläne, die Ausführungs- und Detailpläne samt techni- schen Unterlagen, sowie die Baubewilligung samt allfälliger Behördenauflagen.
1.6. Die ÖNORM B 2110 bzw. B 2118, die technischen ÖNORMEN in der jeweils geltenden Fassung sowie die Richtlinien und Vorschriften der Ausschüsse und Fachverbände (zB RVS, OIB) jeweils in der geltenden Fassung.
1.7. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Wissenschaft, Verarbeitungsvorschriften, Zulassungsbescheinigungen, die Richtlinien und Empfehlungen der Hersteller und Lieferanten von Materialien und BaustoffenBauteilen.
1.8. Die Vertragsgrundlagen gelten in der Reihenfolge der oa Aufzählung. Der AN ist vor Anbotlegung verpflichtet, die Vertragsgrundlagen insbesondere auf Vollständigkeit, Richtigkeit der angegebenen Mengen etc zu prüfen sowie sich über alle, für die Leistungserbringung erforderlichen Umstände, zu vergewissern. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe mit dem AG abzuklären.
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Samples: Werkvertrag