Common use of Auftragsumfang Clause in Contracts

Auftragsumfang. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftrag- geber zur Verfügung zu stellenden Unterlagen aus. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.5 sowie Ziffer 3.6 - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen. Wesentliche Voraussetzungen sind die Einhal- tung der mit der ES - Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze und die Einverständ- niserklärung des Bedarfsträgers zur EW - Bau -. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der Leistun- gen nach 3.2 zumindest die Leistungen nach 3.3 übertragen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 bis 3.5 sowie 3.6 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung sei- nes Honorars ableiten.

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Auftragsumfang. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftrag- geber zur Verfügung zu stellenden Unterlagen aus. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.5 sowie Ziffer 3.6 - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen. Wesentliche Voraussetzungen sind die Einhal- tung Einhaltung der mit der ES - Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze und die Einverständ- niserklärung Einverständniserklärung des Bedarfsträgers Be- darfsträgers zur EW - Bau -. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der Leistun- gen nach 3.2 zumindest die Leistungen nach 3.3 übertragen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 bis 3.5 sowie 3.6 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung sei- nes Honorars ableiten.

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Auftragsumfang. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftrag- geber zur Verfügung zu stellenden Unterlagen aus. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung Durchfüh- rung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.5 sowie Ziffer 3.6 - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen. Wesentliche Voraussetzungen sind die Einhal- tung der mit der ES - Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze und die Einverständ- niserklärung des Bedarfsträgers zur EW - Bau -. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der Leistun- gen nach 3.2 zumindest die Leistungen nach 3.3 übertragen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme Baumaßnahmen zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 bis 3.5 sowie 3.6 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung sei- nes Honorars ableiten. Aus der abschnittsweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer nur dann eine Erhöhung seines Honorars ableiten, wenn und soweit § 21 HOAI dies zulässt.

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Auftragsumfang. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftrag- geber Auftraggeber zur Verfügung Verfü- gung zu stellenden Unterlagen aus. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2. 3.2 Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.5 sowie Ziffer 3.6 - einzeln 3.9 -einzeln oder im Ganzen - zu übertragen. Wesentliche Voraussetzungen sind die Einhal- tung der mit der ES - Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze und die Einverständ- niserklärung des Bedarfsträgers zur EW - Bau -. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber Auf- traggeber innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der Leistun- gen Leistungen nach 3.2 zumindest die Leistungen nach 3.3 übertragen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 bis 3.5 sowie 3.6 - 3.9 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung sei- nes seines Honorars ableiten.

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Samples: Vertrag Ingenieurbauwerke Und Verkehrsanlagen

Auftragsumfang. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftrag- geber zur Verfügung zu stellenden Unterlagen aus. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.5 sowie Ziffer 3.6 - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen. Wesentliche Voraussetzungen sind die Einhal- tung der mit der ES - Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze und die Einverständ- niserklärung des Bedarfsträgers zur EW - Bau -. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der Leistun- gen nach 3.2 zumindest die Leistungen nach 3.3 übertragen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 bis 3.5 sowie 3.6 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung sei- nes Honorars ableiten.

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