Auftragsumfang. 1. Der im Auftragsschreiben festgelegte mengenmäßige Leistungs- und Lieferumfang ist verbindlich. Eventuelle Mehrmengen werden nicht vergütet, auch wenn sie pro- duktionstechnisch bedingt sind. Entwürfe gehören zum Lieferumfang. 2. Bei EDV-technischen Entwicklungsleistungen erbringt der Auftragnehmer sämtliche vereinbarte Entwicklungs- leistungen als Werkleistungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche von ihm erbrachte Entwicklungs- leistungen in schriftlicher Form unentgeltlich zu doku- mentieren und dem Auftraggeber die Dokumentation mit Übergabe des Leistungsergebnisses auszuhändigen. Zur Koordination der durch den Auftragnehmer zu erbrin- genden Entwicklungsleistung benennen die Parteien erforderlichenfalls jeweils einen verantwortlichen Projekt- leiter. Die Projektleiter stimmen sich in regelmäßig anzu- beraumenden Projektleitersitzungen über auftretende Fragen ab. Bei Meinungsverschiedenheiten ist den Xxx- xxxxxx des vom Auftraggeber bestellten Projektleiters zu entsprechen. Entscheidungen der Projektleiter sind schriftlich zu protokollieren und sind für beide Parteien verbindlich.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Auftragsumfang. 1. Der im Auftragsschreiben festgelegte mengenmäßige Leistungs- und Lieferumfang ist verbindlich. Eventuelle Mehrmengen werden nicht vergütet, auch wenn sie pro- duktionstechnisch produktionstechnisch bedingt sind. Entwürfe gehören zum Lieferumfang.
2. Bei EDV-technischen Entwicklungsleistungen erbringt der Auftragnehmer sämtliche vereinbarte Entwicklungs- leistungen vereinbarten Entwicklungsleistungen als Werkleistungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtetverpflichtet, sämtliche von ihm erbrachte Entwicklungs- leistungen erbrachten Entwicklungsleistungen in schriftlicher Form unentgeltlich zu doku- mentieren dokumentieren und dem Auftraggeber die Dokumentation mit Übergabe des Leistungsergebnisses auszuhändigen. Zur Koordination der durch den Auftragnehmer zu erbrin- genden erbringenden Entwicklungsleistung benennen die Parteien erforderlichenfalls jeweils einen verantwortlichen Projekt- leiterProjektleiter. Die Projektleiter stimmen sich in regelmäßig anzu- beraumenden anzuberaumenden Projektleitersitzungen über auftretende Fragen ab. Bei Meinungsverschiedenheiten Meinungs- verschiedenheiten ist den Xxx- xxxxxx Weisungen des vom Auftraggeber bestellten Projektleiters zu entsprechen. Entscheidungen der Projektleiter sind schriftlich zu protokollieren und sind für beide Parteien verbindlichver- bindlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Warenkauf Und Die Bestellung Von Leistungen
Auftragsumfang. 1. Der im Auftragsschreiben festgelegte mengenmäßige Leistungs- und Lieferumfang ist verbindlich. Eventuelle Mehrmengen werden nicht vergütet, auch wenn sie pro- duktionstechnisch produktionstechnisch bedingt sind. Entwürfe gehören zum Lieferumfang.
2. Bei EDV-technischen Entwicklungsleistungen erbringt der Auftragnehmer Auftrag- nehmer sämtliche vereinbarte Entwicklungs- leistungen vereinbarten Entwicklungsleistungen als WerkleistungenWer- kleistungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche von ihm erbrachte Entwicklungs- leistungen erbrachten Entwicklungsleistungen in schriftlicher Form unentgeltlich unentgelt- lich zu doku- mentieren dokumentieren und dem Auftraggeber die Dokumentation mit Übergabe des Leistungsergebnisses auszuhändigen. Zur Koordination Koor- dination der durch den Auftragnehmer zu erbrin- genden Entwicklungsleistung erbringenden Entwick- lungsleistung benennen die Parteien erforderlichenfalls jeweils einen ei- nen verantwortlichen Projekt- leiterProjektleiter. Die Projektleiter stimmen sich in regelmäßig anzu- beraumenden anzuberaumenden Projektleitersitzungen über auftretende auftre- tende Fragen ab. Bei Meinungsverschiedenheiten ist den Xxx- xxxxxx Weisun- gen des vom Auftraggeber bestellten Projektleiters zu entsprechen. Entscheidungen der Projektleiter sind schriftlich zu protokollieren und sind für beide Parteien verbindlich.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Auftragsumfang. 1. Der im Auftragsschreiben festgelegte mengenmäßige Leistungs- und Lieferumfang ist verbindlich. Eventuelle Mehrmengen werden nicht vergütet, auch wenn sie pro- duktionstechnisch produktionstechnisch bedingt sind. Entwürfe gehören zum Lieferumfang.
2. Bei EDV-technischen Entwicklungsleistungen erbringt der Auftragnehmer sämtliche vereinbarte Entwicklungs- leistungen Entwicklungsleistungen als Werkleistungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche von ihm erbrachte Entwicklungs- leistungen Entwicklungsleistungen in schriftlicher Form unentgeltlich zu doku- mentieren dokumentieren und dem Auftraggeber die Dokumentation mit Übergabe des Leistungsergebnisses auszuhändigen. Zur Koordination der durch den Auftragnehmer zu erbrin- genden erbringenden Entwicklungsleistung benennen die Parteien erforderlichenfalls jeweils einen verantwortlichen Projekt- leiterProjektleiter. Die Projektleiter stimmen sich in regelmäßig anzu- beraumenden anzuberaumenden Projektleitersitzungen über auftretende Fragen ab. Bei Meinungsverschiedenheiten ist den Xxx- xxxxxx Weisungen des vom Auftraggeber bestellten Projektleiters zu entsprechen. Entscheidungen der Projektleiter sind schriftlich zu protokollieren und sind für beide Parteien verbindlich.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen