Aufwandserstattung. a) Folgende durch die außerbetriebliche Arbeitsstätte erforderlichen Aufwendungen werden dem An- gestellten erstattet: .............................................................................................................................................. b) Der Aufwandsersatz wird, wie folgt, pauschaliert: .............................................................................................................................................. 1. Haftung: Der Angestellte ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel so zu verwahren, dass eine Beschädigung durch Dritte möglichst ausgeschlossen ist. Auf den Schutz von Daten und Informationen ist in gleicher Weise zu achten und zu sorgen, wie dies für den Betrieb vorgesehen ist. Vertrauliche Daten, Informationen und Passwörter sind so zu schützen, dass Dritte keine Einsicht und keinen Zugriff nehmen können. Für Xxxxxxx, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Betrieb der außer- betrieblichen Arbeitsstätte zufügt, haftet er nach den Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtge- setzes. Dies gilt auch für die im gemeinsamen Haushalt mit dem Arbeitnehmer lebenden Personen. 2. Kontakt zum Betrieb: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Telearbeitnehmern hinsichtlich Aus- und Weiterbildungsangebot die betrieblichen Informationen zukommen zu lassen. Der Arbeitgeber ist da- rüber hinaus verpflichtet, die Arbeitnehmer an einem vorhandenen, gemeinsamen betrieblichen Infor- mationssystem teilnehmen zu lassen. 3. Beendigungsmöglichkeit der Telearbeit(gilt nur in Fällen, in denen die Telearbeit während eines auf- rechten Angestelltenverhältnisses im Betrieb vereinbart wird und der Arbeitnehmer die Räumlichkeit für die außerbetriebliche Arbeitsstätte zur Verfügung stellt): Die Telearbeit kann bei Weiterbestand des Dienstverhältnisses von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Ankündigungsfrist einge- stellt werden. Aus wichtigen Gründen, wie Verlust der Wohnung vor diesem Zeitpunkt, verkürzt sich die Ankündigungsfrist entsprechend.
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Aufwandserstattung. a) Folgende durch die außerbetriebliche Arbeitsstätte erforderlichen Aufwendungen werden dem An- gestellten Ange- stellten erstattet: ....................................................................................................................................................................................................................................................................
b) Der Aufwandsersatz wird, wie folgt, pauschaliert: ....................................................................................................................................................................................................................................................................
1. Haftung: Der Angestellte ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel so zu verwahrenverwah- ren, dass eine Beschädigung durch Dritte möglichst ausgeschlossen ist. Auf den Schutz von Daten und Informationen ist in gleicher Weise zu achten und zu sorgen, wie dies für den Betrieb vorgesehen ist. Vertrauliche Daten, Informationen und Passwörter sind so zu schützenschüt- zen, dass Dritte keine Einsicht und keinen Zugriff nehmen können. Für Xxxxxxx, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Betrieb der außer- betrieblichen Arbeitsstätte zufügt, haftet er nach den Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtge- setzesDienstnehmerhaftpflicht- gesetzes. Dies gilt auch für die im gemeinsamen Haushalt mit dem Arbeitnehmer lebenden Personen.
2. Kontakt zum Betrieb: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Telearbeitnehmern hinsichtlich Aus- und Weiterbildungsangebot die betrieblichen Informationen zukommen zu lassen. Der Arbeitgeber ist da- rüber hinaus verpflichtet, die Arbeitnehmer an einem vorhandenen, gemeinsamen betrieblichen Infor- mationssystem teilnehmen zu lassen.
3. Beendigungsmöglichkeit der Telearbeit(gilt nur in Fällen, in denen die Telearbeit während eines auf- rechten aufrechten Angestelltenverhältnisses im Betrieb vereinbart wird und der Arbeitnehmer die Räumlichkeit Räumlich- keit für die außerbetriebliche Arbeitsstätte zur Verfügung stellt): Die Telearbeit kann bei Weiterbestand Weiterbe- stand des Dienstverhältnisses von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Ankündigungsfrist einge- stellt Ankündigungs- frist eingestellt werden. Aus wichtigen Gründen, wie Verlust der Wohnung vor diesem Zeitpunkt, verkürzt ver- kürzt sich die Ankündigungsfrist entsprechend.
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