AUSBLEIBENDE ZAHLUNGEN Musterklauseln

AUSBLEIBENDE ZAHLUNGEN. Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Konsequenzen haben. Es könnte bedeuten: • dass Sie zusätzliche Entgelte oder Kosten zahlen müssen; • dass Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigt werden könnte, wodurch die Beschaffung von Krediten schwieriger oder teurer wird; und • dass rechtliche Schritte (wozu die Erwirkung eines Exekutionstitels (beispielsweise eines rechtskräftigen Urteils oder eines rechtskräftigen Zahlungsbefehls) zählen könnte, das uns die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung in Ihr Eigentum (z. B. Ihr Haus) verleiht oder ein Insolvenzverfahren gegen Sie eingeleitet werden können, um die Forderungen aus dem vorliegenden Vertrag beizutreiben.
AUSBLEIBENDE ZAHLUNGEN. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, zum jeweiligen Ratenfälligkeitstermin auf dem Referenzkonto für ausreichende Deckung zu sorgen, damit jede Lastschrift über eine vereinbarte Rate eingezogen werden kann. Sofern der Darlehensnehmer diese Pflicht verletzt und dadurch die Rückgabe der Lastschrift verursacht, ist er der solarisBank zum Ersatz der hiermit verbundenen Aufwendungen und eines darüber hinausgehenden Schadens verpflichtet, es sei denn, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für den Darlehensnehmer haben und zu Verzugszinsen, Mahngebühren, Kündigung und Verwertung einer gestellten Sicherheit führen. Kommt der Darlehensnehmer mit der Zahlung von geschuldeten Beträgen in Verzug (Zahlungsverzug), ist die solarisBank berechtigt, diesen Verbraucherdarlehensvertrag, die Kreditlinie und jedes Verbraucherdarlehen nach Maßgabe von Ziffer 7.2 zu kündigen und sofortige Rückzahlung der gesamten geschuldeten Summe zu verlangen. Ferner besteht die Möglichkeit, dass ein Inkassounternehmen mit der Einziehung der geschuldeten Beträge beauftragt wird. Das schließt die Möglichkeit ein, dass die Forderungen der solarisBank an ein Inkassounternehmen veräußert werden. Für ausbleibende Zahlungen wird die solarisBank einen Zinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins gemäß § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB berechnen. Die solarisBank kann Mahnkosten von pauschal EUR (XY) pro Mahnung berechnen. Dem Darlehensnehmer steht der Nachweis frei, dass der solarisBank kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.