Mitteilung über Änderungen Musterklauseln

Mitteilung über Änderungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die DMSZ unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die auf das zertifizierte Managementsystem Einfluss nehmen können. Dies bezieht sich besonders auf den Kauf oder Verkauf von Unternehmensteilen, Eigentümerwechseln, Änderungen des Tätigkeitsfeldes, grundlegende Prozessveränderungen oder die Eröffnung von Insolvenz- oder Vergleichsverfahren, sowie Änderungen bezüglich der Organisation des Managements (z. B. Schlüsselpersonal in leitender Stellung, Entscheidungs- oder Fachpersonal), Kontaktadresse und Standorte, des vom zertifizierten Managementsystem erfassten Anwendungsbereichs oder wesentliche Veränderungen des Managementsystems. In diesen Fällen hat die DMSZ ein einmaliges Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach dem die DMSZ Kenntnis von diesen Umständen erhalten hat.
Mitteilung über Änderungen. Wir teilen Ihnen alle Änderungen Ihres Vertrages, auf die in diesem Abschnitt Bezug ge- nommen wird, mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens in Textform mit. In dieser Mitteilung führen wir an, welche Änderungen sich ergeben. Sie können den Änderungen vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksam- werdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Ihre Zustimmung zu der Änderung gilt als erteilt, wenn Sie uns nicht Ihre Ablehnung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform anzeigen. Zudem informieren wir Sie in der Mitteilung über Ihr Recht zur fristlosen und kostenfreien Kündigung des Vertrages aufgrund der Änderungen (siehe „Beendigung Ihres Vertrags“ in Teil 2). Ist die fragliche Änderung für Sie nicht von Nachteil, teilen wir Ihnen dies ebenfalls mit, können die Änderung jedoch auch vor Ablauf von zwei Monaten ab der Mitteilung vornehmen. Wir werden Sie in der Mitteilung über die geplanten Änderungen, deren Auswirkungen auf Ihren Vertrag sowie Ihre Kündigungsmöglichkeiten, die Auswirkungen einer Ablehnung der Änderungen (insbesondere eine durch die Ablehnung unsererseits dann erforder- liche Kündigung des Vertrages) und sonstige Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den Änderungen informieren. Wenn Sie der Vertragsänderung nicht zustimmen, können Sie diesen Vertrag jederzeit vor dem Datum des geplanten Wirksamwerdens der Änderungen fristlos und kostenfrei kündigen (siehe „Beendigung Ihres Vertrages“). Andernfalls gilt, dass Sie die Änderun- gen akzeptiert haben, sofern Sie uns nicht vor dem Datum, an dem die Änderungen in Kraft treten werden, davon in Kenntnis setzen, dass Sie die Änderungen nicht akzep- tieren, was die Kündigung des Vertrages zur Folge hat. Sollten wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden alle Änderungen ab dem genannten Zeitpunkt wirksam. Über diese Wirkung, die Folgen Ihres Schweigens auf eine Änderungsmitteilung sowie Ihr Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung Ihres Vertrages werden wir Sie in unserer Mitteilung über die Änderungen informieren. Ihre sonstigen Rechte zur Kündigung des Kreditkartenvertrags bleiben unberührt.
Mitteilung über Änderungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die pCC unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die auf das zertifizierte Managementsystem oder die zertifizierten Produkte Einfluss haben können. Dies bezieht sich besonders auf den rechtlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Status bzw. die Eigentümerschaft, Organisation und Management z.B. Änderungen des Schlüsselpersonal in leitender Stellung, Entscheidungs- oder Fachpersonal, Kontaktadressen und Standorten bzw. Produktionsstätten, den vom zertifizierten Managementsystem erfassten Anwendungsbereich, wesentliche Veränderungen des Managementsystems und der Prozesse, Änderungen am Produkt oder der Herstellungsmethode oder die Eröffnung von Insolvenzverfahren. Die pCC prüft nach Absprache mit dem Auftraggeber, wie das Zertifikat in solchen Fällen aufrechterhalten werden kann.
Mitteilung über Änderungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die SQ Cert unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die auf das zertifizierte Managementsystem Einfluss haben können. Dies bezieht sich besonders auf den Kauf/Verkauf von Unternehmensteilen, Veränderungen in Kontaktadressen und Standorten, Eigentümerwechsel, Änderungen des Tätigkeitsfeldes, grundlegende Prozessveränderungen, Änderungen des Personal in leitender Stellung (Entscheidungs- oder Fachpersonal) oder die Eröffnung von Konkurs- oder Vergleichsverfahren. Die SQ Cert prüft nach Absprache mit dem Auftraggeber, wie das Zertifikat in solchen Fällen aufrechterhalten werden kann.
Mitteilung über Änderungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die DMSZ unverzüglich über alle Ände- rungen zu informieren, die auf das zertifizierte Managementsystem Ein- fluss haben können. Dies bezieht sich besonders auf den Kauf / Verkauf von Unternehmensteilen, Eigentümerwechsel, Änderungen des Tätigkeits- feldes, grundlegende Prozessveränderungen oder die Eröffnung von Kon- kurs- oder Vergleichsverfahren. Im Rahmen der Zertifizierung des Mana- gementsystemen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (nach ISO 45001) ist der Auftraggeber zusätzlich verpflichtet, die DMSZ unverzüglich über das Auftreten eines schwerwiegenden Vorfalls oder einen Verstoß gegen die Vorschriften zu informieren, sobald das Einbeziehen der zustän- digen Aufsichtsbehörde erforderlich ist.
Mitteilung über Änderungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zertifizierungsstelle unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die auf das zertifizierte Managementsys- tem Einfluss haben können. Dies bezieht sich besonders auf den Kauf/Ver- kauf von Unternehmensteilen, Eigentümerwechsel, Änderungen des Tätig- keitsfeldes, grundlegende Prozessveränderungen oder die Eröffnung von Konkurs- oder Vergleichsverfahren.
Mitteilung über Änderungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den ICW e. V. unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die auf das zertifizierte Wundmanagementsystem (Wundsiegel) Einfluss haben können. Dies bezieht sich besonders auf Änderungen des Tätigkeitsfeldes, der geforderten Qualifikationen der Mitarbeiter sowie grundlegende Prozessveränderungen. Die Frist für Meldungen von grundlegenden Veränderungen beträgt einen Monat.

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  • Preisänderungen 3.1 Preisänderungen durch LSW erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch LSW sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 2.2 maßgeb- lich sind. LSW ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist LSW verpflichtet, Kostensteigerun- gen nur unter Xxxxxx gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen. 3.2 LSW hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen werden wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf LSW Kostensenkungen nicht später weiter- geben als Kostensteigerungen. LSW nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. 3.3 Eine Änderung der Preise wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Beginn der beabsichtigten Preisänderung schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Erhöht LSW die Preise, kann der Kunde den Vertrag im Wege des Sonderkündigungsrechts mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Zeitraums kündigen, für den die ursprüngliche Preisregelung Gültigkeit besitzt. Die Kündigung bedarf der Schrift- form. LSW soll eine Kündigung unverzüglich nach Eingang in Schriftform bestätigen. 3.4 Abweichend von vorstehenden Ziffern 3.1 bis 3.3 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündi- gung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben. 3.5 Ziffern 3.2 bis 3.4 gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Belastungen oder Entlastungen wirksam werden oder vollumfänglich aufgehoben werden.

  • Stornierungen 4.1. Kann ein Nutzer das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. 4.2. Der Anbieter behält sich vor, die Vorabreservierungszeit zu ändern. Der Nutzungsvertrag kommt mit Abschluss der Buchung des jeweiligen Fahrzeugs zustande. 4.3. Bei einer Stornierung vor dem geplanten Fahrtantritt sowie nach dem geplanten Fahrtantritt wird eine Gebühr gemäß Preis- und Gebührenliste berechnet. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.

  • Leistungsänderungen 6.1 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, sofern die Änderung nicht wesentlich ist. Dies gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten sowie Routen. Diese sind zulässig, wenn sie notwendig sind, weil sie z. B. auf behördlichen Weisungen beruhen, aus Sicherheitsgründen für die Reisenden und die Schiffsmannschaft und/oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, Witterungsgründe oder Sicherheitsüberlegungen erforderlich werden und/oder um Gefahren abzuwenden. Hierüber entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Der Wechsel einer nicht zugesicherten Flugge- sellschaft und der An- und Abflugzeiten ist zulässig. Hat ICO eine Kabinennummer ausnahmsweise vor der Kreuzfahrt bestätigt, können in der Regel nach Zuteilung keine Änderungswünsche des Anmelders mehr berücksichtigt werden. ICO ist berechtigt, auch zugewiesene Kabinen zu ändern, wenn die Änderung innerhalb derselben Kabinenkategorie erfolgt und zumutbar ist. ICO hat den Anmelder in einem der vorgenannten Fälle vor Reisebeginn auf einem dauer- haften Datenträger (digital oder in Papierform) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. 6.2 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, die zu einer erheblichen/wesentlichen Änderung führen. In diesem Fall ist ICO verpflichtet den Reisenden vor Reise- beginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Der Anmelder kann dann von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. 6.3 Soweit die geänderten Leistungen selbst mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche des Anmelders unberührt. 6.4 Tritt der Anmelder und/oder die Reiseteilnehmer die Reise an, nachdem der Anmelder vom Reiseveranstalter über eine notwendige Änderung des gesamten Zuschnitts der Reise in Kenntnis gesetzt worden ist, so ist eine auf die Ände- rung gestützte Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.

  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Weitere Feststellungen Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.