Mitteilung über Änderungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die DMSZ unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die auf das zertifizierte Managementsystem Einfluss nehmen können. Dies bezieht sich besonders auf den Kauf oder Verkauf von Unternehmensteilen, Eigentümerwechseln, Änderungen des Tätigkeitsfeldes, grundlegende Prozessveränderungen oder die Eröffnung von Insolvenz- oder Vergleichsverfahren, sowie Änderungen bezüglich der Organisation des Managements (z. B. Schlüsselpersonal in leitender Stellung, Entscheidungs- oder Fachpersonal), Kontaktadresse und Standorte, des vom zertifizierten Managementsystem erfassten Anwendungsbereichs oder wesentliche Veränderungen des Managementsystems. In diesen Fällen hat die DMSZ ein einmaliges Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach dem die DMSZ Kenntnis von diesen Umständen erhalten hat.
Mitteilung über Änderungen. Wir teilen Ihnen alle Änderungen Ihres Vertrages, auf die in diesem Abschnitt Bezug ge- nommen wird, mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens in Textform mit. In dieser Mitteilung führen wir an, welche Änderungen sich ergeben. Sie können den Änderungen vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksam- werdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Ihre Zustimmung zu der Änderung gilt als erteilt, wenn Sie uns nicht Ihre Ablehnung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform anzeigen. Zudem informieren wir Sie in der Mitteilung über Ihr Recht zur fristlosen und kostenfreien Kündigung des Vertrages aufgrund der Änderungen (siehe „Beendigung Ihres Vertrags“ in Teil 2). Ist die fragliche Änderung für Sie nicht von Nachteil, teilen wir Ihnen dies ebenfalls mit, können die Änderung jedoch auch vor Ablauf von zwei Monaten ab der Mitteilung vornehmen. Wir werden Sie in der Mitteilung über die geplanten Änderungen, deren Auswirkungen auf Ihren Vertrag sowie Ihre Kündigungsmöglichkeiten, die Auswirkungen einer Ablehnung der Änderungen (insbesondere eine durch die Ablehnung unsererseits dann erforder- liche Kündigung des Vertrages) und sonstige Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den Änderungen informieren. Wenn Sie der Vertragsänderung nicht zustimmen, können Sie diesen Vertrag jederzeit vor dem Datum des geplanten Wirksamwerdens der Änderungen fristlos und kostenfrei kündigen (siehe „Beendigung Ihres Vertrages“). Andernfalls gilt, dass Sie die Änderun- gen akzeptiert haben, sofern Sie uns nicht vor dem Datum, an dem die Änderungen in Kraft treten werden, davon in Kenntnis setzen, dass Sie die Änderungen nicht akzep- tieren, was die Kündigung des Vertrages zur Folge hat. Sollten wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden alle Änderungen ab dem genannten Zeitpunkt wirksam. Über diese Wirkung, die Folgen Ihres Schweigens auf eine Änderungsmitteilung sowie Ihr Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung Ihres Vertrages werden wir Sie in unserer Mitteilung über die Änderungen informieren. Ihre sonstigen Rechte zur Kündigung des Kreditkartenvertrags bleiben unberührt.
Mitteilung über Änderungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die pCC unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die auf das zertifizierte Managementsystem oder die zertifizierten Produkte Einfluss haben können. Dies bezieht sich besonders auf den rechtlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Status bzw. die Eigentümerschaft, Organisation und Management z.B. Änderungen des Schlüsselpersonal in leitender Stellung, Entscheidungs- oder Fachpersonal, Kontaktadressen und Standorten bzw. Produktionsstätten, den vom zertifizierten Managementsystem erfassten Anwendungsbereich, wesentliche Veränderungen des Managementsystems und der Prozesse, Änderungen am Produkt oder der Herstellungsmethode oder die Eröffnung von Insolvenzverfahren. Die pCC prüft nach Absprache mit dem Auftraggeber, wie das Zertifikat in solchen Fällen aufrechterhalten werden kann.
Mitteilung über Änderungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den ICW e. V. unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die auf das zertifizierte Wundmanagementsystem (Wundsiegel) Einfluss haben können. Dies bezieht sich besonders auf Änderungen des Tätigkeitsfeldes, der geforderten Qualifikationen der Mitarbeiter sowie grundlegende Prozessveränderungen. Die Frist für Meldungen von grundlegenden Veränderungen beträgt einen Monat.
Mitteilung über Änderungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die DMSZ unverzüglich über alle Ände- rungen zu informieren, die auf das zertifizierte Managementsystem Ein- fluss haben können. Dies bezieht sich besonders auf den Kauf / Verkauf von Unternehmensteilen, Eigentümerwechsel, Änderungen des Tätigkeits- feldes, grundlegende Prozessveränderungen oder die Eröffnung von Kon- kurs- oder Vergleichsverfahren. Im Rahmen der Zertifizierung des Mana- gementsystemen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (nach ISO 45001) ist der Auftraggeber zusätzlich verpflichtet, die DMSZ unverzüglich über das Auftreten eines schwerwiegenden Vorfalls oder einen Verstoß gegen die Vorschriften zu informieren, sobald das Einbeziehen der zustän- digen Aufsichtsbehörde erforderlich ist.
Mitteilung über Änderungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zertifizierungsstelle unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die auf das zertifizierte Managementsys- tem Einfluss haben können. Dies bezieht sich besonders auf den Kauf/Ver- kauf von Unternehmensteilen, Eigentümerwechsel, Änderungen des Tätig- keitsfeldes, grundlegende Prozessveränderungen oder die Eröffnung von Konkurs- oder Vergleichsverfahren.
Mitteilung über Änderungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die SQ Cert unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die auf das zertifizierte Managementsystem Einfluss haben können. Dies bezieht sich besonders auf den Kauf/Verkauf von Unternehmensteilen, Veränderungen in Kontaktadressen und Standorten, Eigentümerwechsel, Änderungen des Tätigkeitsfeldes, grundlegende Prozessveränderungen, Änderungen des Personal in leitender Stellung (Entscheidungs- oder Fachpersonal) oder die Eröffnung von Konkurs- oder Vergleichsverfahren. Die SQ Cert prüft nach Absprache mit dem Auftraggeber, wie das Zertifikat in solchen Fällen aufrechterhalten werden kann.