Common use of Ausfall Clause in Contracts

Ausfall. 4.1 Das Land Brandenburg kann aus einer Ausfallbürgschaft erst in Anspruch genommen werden, wenn und soweit die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Verfahrens nach der Insolvenzordnung, durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gemäß §§ 807, 883 der Zivilprozessordnung (ZPO) oder auf sonstige Weise nachgewiesen wird und nennenswerte Eingänge aus der Verwertung des Vermögens des Kreditnehmers und der bestellten Sicherheiten - auch nach Durchführung von Zwangsmaßnahmen - in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sind.

Appears in 5 contracts

Samples: bravors.brandenburg.de, bravors.brandenburg.de, bravors.brandenburg.de

Ausfall. 4.1 Das Land Brandenburg kann aus einer Ausfallbürgschaft erst in Anspruch genommen werden, wenn und soweit die Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunfä- higkeit des Kreditnehmers durch Zahlungseinstellung, Eröffnung eines ei- nes Verfahrens nach der Insolvenzordnung, durch Abgabe einer eidesstattlichen ei- desstattlichen Versicherung gemäß §§ 807, 883 der Zivilprozessordnung Zivilprozessord- nung (ZPO) oder auf sonstige Weise nachgewiesen wird und nennenswerte nen- nenswerte Eingänge aus der Verwertung des Vermögens des Kreditnehmers Kre- ditnehmers und der bestellten Sicherheiten - auch nach Durchführung Durchfüh- rung von Zwangsmaßnahmen - in absehbarer Zeit nicht zu erwarten erwar- ten sind.

Appears in 2 contracts

Samples: www.pwc.de, www.pwc.de

Ausfall. 4.1 Das Land Brandenburg kann aus einer Ausfallbürgschaft erst in Anspruch genommen werden, wenn und soweit die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers Zahlungsunfä- higkeit der kreditnehmenden Person durch Zahlungseinstellung, Eröffnung Er- öffnung eines Verfahrens nach der Insolvenzordnung, durch Abgabe Abga- be einer eidesstattlichen Versicherung gemäß §§ 807, 883 der Zivilprozessordnung Zivilpro- zessordnung (ZPO) oder auf sonstige Weise nachgewiesen wird und nennenswerte Eingänge aus der Verwertung des Vermögens des Kreditnehmers der kreditnehmenden Person und der bestellten Sicherheiten - auch nach Durchführung von Zwangsmaßnahmen - in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sind.

Appears in 1 contract

Samples: mdfe.brandenburg.de