Modalitäten. A1 ist berechtigt, für den Kunden eine einheitliche Kundennummer für alle Leistungen von A1 im Bereich der Telekommunikation festzulegen. Im Zweifel werden Zahlungen auf die älteste Schuld angerechnet. Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt und verweigert das vom Kunden angegebene Kreditinstitut den Einzug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist A1 berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt gemäß der Liste für Sonstige Dienstleistungen zu verrechnen. Wenn der Kunde seine Rechnung nicht mit Einzugsermächtigung bezahlt, so hat er die richtige Verrechnungskontonummer und Rechnungsnummer anzugeben. Andernfalls muss A1 die Zahlung manuell zuordnen, wofür ein Bearbeitungsentgelt gemäß der Liste der Sonstigen Dienstleistungen anfällt. Erst mit der richtigen Zuordnung tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung ein, was allerdings nur dann gilt, wenn sich A1 ohne schuldhafte Verzögerung bemüht, die Zuordnung vorzunehmen.
Modalitäten. Die Beiträge gelten jeweils für ein Jahr.
Modalitäten. Die nachträgliche Abänderung des Arbeitszeitkalenders gemäss Art. 8.2.3 kann nur für die Zukunft Wirkung entfalten. Die Mitspracherechte der Arbeit- nehmenden gemäss Art. 48 Arbeitsgesetz und Art. 69 Verordnung 1 zum Ar- beitsgesetz sind einzuhalten. Der Arbeitszeitkalender und seine allfälligen Änderungen müssen für alle betroffenen Mitarbeitenden zugänglich sein.
Modalitäten a) Anmeldung, Organisationsgebühr inkl. Extras und Zahlung
1) Interessierte können sich zur Teilnahme an einem der Wettbewerbe ausschließlich online im Internet anmelden. Die Anmeldung, welche eine verbindliche Vereinbarung des Teilnehmenden für den organisatorischen Veranstalter darstellt, ist ausschließlich über die ONLINE-Anmeldung über xxxxx://xxxx-xxxxxxx.xx möglich. Der organisatorische Veranstalter akzeptiert keine mündlichen Anmeldungen, keine Anmeldungen per E-Mail, Telefon, Fax, Brief etc..
2) Jede(r) Teilnehmende/jede Person kann nur einmal pro Veranstaltung angemeldet werden. Nur der/die Teilnehmende selbst haben die Möglichkeit der Anmeldung. Doppelte Anmeldungen für ein und dieselbe Strecke des Velorace 2021 werden nicht akzeptiert, d.h. bei einer doppelten Anmeldung für ein und dieselbe Strecke durch oder für ein und dieselbe Person für den jeweiligen Austragungstag entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder Rückerstattung.
3) Sammelanmeldungen (Teams) für das Velorace sind ausschließlich online bis zum 15. Juli 2021 möglich. Ausnahme sind Buchungen eines Teampaketes/Teamstarts mit Wunsch auf Rechnungslegung. Vor Buchung des Teampaketes muss mit dem organisatorischen Veranstalter per E-Mail-Kontakt aufgenommen werden und Abwicklung sowie Rechnungslegung vereinbart werden. Auch hier gilt das Datum bis 15. Juli 2021.
4) Der organisatorische Veranstalter gibt ggfs. die maximale Anzahl von Startplätzen je Wettbewerb bekannt (Teilnehmer- limit). Jeder, der die Voraussetzungen für einen der Wettbewerbe der Veranstaltung erfüllt, kann sich bis zum 31. Juli 2021 anmelden, sofern das Teilnehmerlimit nicht vorher erreicht wurde.
5) Anmeldungen per Code (Gewinncode, Startplatzwertgutschein) können ausschließlich nur für das laufende Veranstaltungsjahr und online bis zum 30. Juni 2021 erfolgen, sofern das Teilnehmerlimit des jeweiligen Wettbewerbes noch nicht erreicht wurde. Die Codes sind nicht übertragbar und nur einmal einsetzbar. Ein Rücktritt oder eine Distanzänderung ist in genannten Fällen ausgeschlossen. Codes sind nicht erstattungsfähig.
6) Die Organisationsbetrag besteht aus der jeweiligen Organisationsgebühr des Wettbewerbes sowie der nicht rück- zahlbaren 10,00 EUR Anmelde-/Organisationspauschale und den ggfs. gebuchten Zusatzleistungen.
7) Mit der Anmeldung ist der Organisationsbetrag inklusive der o.g. Anmelde-/Organisationspauschale und die Kosten für individuell gewählte Zusatzleistungen (z. B. Spenden, Merchandise-Artikel)...
Modalitäten. Das Alter des Fahrzeugs wird in Monaten ab dem Datum der Erstzulassung berechnet, wobei jeder angefangene Monat als ganzer Monat gilt. Dem von der Gesellschaft beauftragten Sachverständigen obliegt es, zu ermitteln, ob das beschädigte Fahrzeug außer Betrieb genommen werden muss (Totalschaden) oder eine Reparatur angezeigt ist. Er legt die Höhe der Reparaturkosten fest. Jede Infragestellung oder Uneinigkeit zwischen dem Versicherungsnehmer und dem von der Gesellschaft beauftragten Sachverständigen wird gemäß Punkt 10.5.2 beigelegt. Die Entschädigung von Sonderausstattungen oder demontierbarem Zubehör erfolgt stets gemäß den Modalitäten der Formel Active mit dem Mini-Kasko-Paket wie unter 10.5.4.2 beschrieben. Die Gesellschaft kommt für keine anderen als die in den vorliegenden Bedingungen vorgesehenen Entschädigungen auf. Jegliche Entschädigungen für Abschreibungen oder Wertminderungen sind ausgeschlossen.
Modalitäten. Der Darlehensnehmer muss alle im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge (Kapital, Zinsen, Verzugszinsen, Gebühren usw.) (i) in Schweizer Franken, (ii) in voller Höhe, ohne Verrechnungsrecht, und (ii) in sofort verfügbaren Mitteln, durch Abbuchungen vom E-Money-Konto, das er beim E-Money-Partner unterhält, im Einklang mit den Bestimmungen der ANB entrichten. Er verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags für eine Deckung seines E-Money-Xxxxxx zu sorgen, die
Modalitäten. (1) Zeitraum der Zinsberechnung: Bei Berechnung der Zinsen werden für ein Jahr 360 Tage zugrunde gelegt.
(2) Beginn und Ende Zinszahlungszeitraum: Guthaben des Kunden sind ab dem Folgetag, der auf den Tag der Einzahlung folgt, bis einschließlich des Tags der Rückzahlung mit dem jeweils gültigen Zinssatz zu verzinsen. Erfolgt eine Einzahlung oder eine Überziehung am letzten Tag im Februar ist der 1. Xxxx der erste zu verzinsende Tag. Erfolgt eine Auszahlung oder Rückführung einer Überziehung am letz- ten Tag im Februar, ist dieser Februar mit 30 Zinstagen anzusetzen. Kontoüberziehungen sind vom Kunden ab dem Folgetag, der auf den Tag der Auszahlung folgt, bis einschließlich des Tags der Rückzahlung mit dem jeweils geschuldeten Zinssatz zu verzinsen. Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gegen den Kunden
Modalitäten. Eine allfällige Auflösung hat nach Art. 23 Abs. 3+4 zu erfolgen. Bei einer Auflösung des Vereins ist nach Rückzahlung der Verbindlichkeiten noch vorhandenes Vermögen unter die am Tage der Auflösung eingeschriebenen Ver- einsmitglieder zu verteilen, soweit die über die Liquidation beschliessende Versamm- lung nicht eine andere Verwendung vorsieht.
Modalitäten. (1) Die Parteien richten Arbeitsgruppen für gemeinsam be stimmte Themen ein. In jeder Arbeitsgruppe sind, soweit an gemessen, die zuständigen Behörden jeder Partei vertreten. An dere Teilnehmer dürfen nur nach Einwilligung beider Parteien an Arbeitsgruppen teilnehmen.
(2) Die folgenden Arbeitsgruppen werden gemäß Absatz 1 eingesetzt:
a) Eine Arbeitsgruppe für Funkfrequenzkompatibilität und In teroperabilität für zivile, satellitengestütze Navigations- und Zeitbestimmungsdienste.
b) Eine Arbeitsgruppe für Handel und zivile Anwendungen.
c) Eine Arbeitsgruppe zur Unterstützung der Zusammenarbeit bei der Konzeption und Entwicklung der nächsten Genera tion von zivilen Satellitennavigationssystemen.
d) Eine Arbeitsgruppe für Sicherheitsfragen bezüglich GPS und GALILEO, inklusive dem Informationsaustausch zu mögli chen Anwendungen für gesicherte staatliche Dienste und inklusive der Wechselbeziehungen zwischen den entspre chenden Signalen. Die Gruppe arbeitet auch an der Ausarbei tung der Einzelheiten der Mitteilungs- und Abstimmungsver fahren entsprechend Artikel 11, sowie möglicher Schnittstel len.
(3) Die Parteien können den Auftrag für Arbeitsgruppen fest legen, die gemäß Absatz 1 eingesetzt wurden, soweit an gebracht.
(4) Jedweder Austausch von Information, Ausrüstung, Tech nologie oder anderen Daten (einschließlich klassifizierter) sowie der Lieferung von Diensten gemäß diesem Abkommen unter liegt allen anwendbaren Gesetzen und Verordnungen einschließ lich der Ausfuhrkontrollgesetze und -verordnungen. Alle über gebene Information, Ausrüstung, Technologie oder andere Da ten werden nur zum Zweck dieses Abkommens genutzt und nicht übertragen an oder von irgendwelchen anderen Ländern, Unternehmen, Personen, Organisationen oder Regierungen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Ursprungspartei ge nutzt werden.
(5) Vorbehaltlich anwendbarer Gesetze, Verordnungen und offizieller Regierungspolitiken stimmen die Parteien zu, Lizenz anträge auf die Ausfuhr von Waren, Information, Technologie oder anderen Daten, die für die Entwicklung und Implementie rung von GALILEO oder GPS geeignet sind, so schnell wie möglich zu bearbeiten.
(6) Klassifizierte Informationen bezüglich der Implementie rung dieses Abkommens können in Arbeitsgruppen oder ande renfalls nur unter Berücksichtigung der Bedingungen im Absatz 2 des Anhanges zu diesem Abkommen ausgetauscht werden.
(7) Die Parteien treten zusammen, wenn erforderlich, aber grundsätzlich einmal jäh...
Modalitäten. Der Verkäufer ist für Folgendes haftbar, es sei denn, er hat den Service Cdiscount Fulfilment abonniert: mangelhaften Versand, Lieferverzug, Ausbleiben der Lieferung oder nur teilweise Lieferung, Falschlieferung, Diebstahl sowie Fehler oder Handlung in Verbindung mit der Verwaltung und der Lieferung seiner Produkte. Der Verkäufer ist alleinig verantwortlich für alle Informationen, die er online stellt (insbesondere die folgenden, wobei diese Liste nicht erschöpfend ist: Produktabbildungen, Produktbeschreibungen, Produktpreise, Betrag der Versandkosten, Sonderangebote, Informationen bezüglich Lieferung oder Abholung der Produkte, bezüglich Garantien usw.), für Abweichungen seiner Produkte, insbesondere von den Informationen, die er online gestellt hat, und den geltenden Normen (Kennzeichnung, Sicherheit usw.), für sämtliche Mängel sowie für Rückrufe des einen oder anderen seiner Produkte. Sobald der Verkäufer von einem Rückruf bezüglich seiner Produkte Kenntnis erlangt, informiert er unverzüglich die Webhostingseite. Der Verkäufer kann Informationen zu den im Rahmen der Produktkonformität geltenden Regeln unter folgenden Links einsehen: • xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxx/xxxxxxxx-xxxxxxx-xxxx/xxxxxxx-xxxxxx-xxx- requirements/consumer-product-safety/standards-and-risks-specific-products_fr • xxxxx://xxx-xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxxx/0000.xxxx?xxxx=0000&xxxxxx=xx Der Verkäufer übernimmt ohne Tätigwerden der Webhostingseite die Verantwortung für etwaige Streitigkeiten in Verbindung mit den online gestellten Informationen und/oder den von ihm ausgeführten Verkäufen. Die Webhostingseite empfiehlt den Verkäufern, bei Konflikten mit den Käufern zusammenzuarbeiten und gemeinsam eine gütliche Lösung zu suchen. Die Webhostingseite ist nicht verpflichtet, bei Streitigkeiten zwischen Verkäufern und Käufern tätig zu werden oder bei ihnen die Einhaltung dieser ABB durchzusetzen. Im Interesse des Schutzes der Besucher ihrer Website und ihres Markenimages behält sich die Webhostingseite jedoch das Recht vor, bei Streitigkeiten, für die nicht innerhalb von zwei (2) Werktagen eine Lösung gefunden wird, bei der Lösungsfindung tätig zu werden. Die Webhostingseite behält sich das Recht vor, vom Verkäufer Schadensersatz zu fordern, wenn die Webhostingseite den Käufer aufgrund einer nicht zufriedenstellenden Erfüllung des Kaufvertrags in irgendeiner Weise entschädigen muss. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle von Verbraucherkäufern (unter Ausschluss der gewerblichen Käufer) ...