Modalitäten Musterklauseln

Modalitäten. A1 ist berechtigt, für den Kunden eine einheitliche Kundennummer für alle Leistungen von A1 im Bereich der Telekommunikation festzulegen. Im Zweifel werden Zahlungen auf die älteste Schuld angerechnet. Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt und verweigert das vom Kunden angegebene Kreditinstitut den Einzug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist A1 berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt gemäß der Liste für Sonstige Dienstleistungen zu verrechnen. Wenn der Kunde seine Rechnung nicht mit Einzugsermächtigung bezahlt, so hat er die richtige Verrechnungskontonummer und Rechnungsnummer anzugeben. Andernfalls muss A1 die Zahlung manuell zuordnen, wofür ein Bearbeitungsentgelt gemäß der Liste der Sonstigen Dienstleistungen anfällt. Erst mit der richtigen Zuordnung tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung ein, was allerdings nur dann gilt, wenn sich A1 ohne schuldhafte Verzögerung bemüht, die Zuordnung vorzunehmen.
Modalitäten a) Anmeldung, Organisationsgebühr inkl. Extras und Zahlung
Modalitäten. Die nachträgliche Abänderung des Arbeitszeitkalenders gemäss Art. 8.2.3 kann nur für die Zukunft Wirkung entfalten. Die Mitspracherechte der Arbeitnehmenden ge- mäss Art. 48 Arbeitsgesetz und Art. 69 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz sind einzu- halten. Der Arbeitszeitkalender und seine allfälligen Änderungen müssen für alle be- troffenen Mitarbeitenden zugänglich sein.
Modalitäten. Die Beiträge gelten jeweils für ein Jahr.
Modalitäten. Die Pauschale wird monatlich ausbezahlt. Teilzeitbeschäftigten Mitarbeitenden wird die Pauschale entsprechend ihres vertraglichen Beschäftigungsgrads (BG) ausbezahlt. Ein Wechsel der Stufe kann bei Änderung der Funktion oder der Arbeitsweise vorgenommen werden. Der Wechsel tritt nach Ablauf des Zeitraumes analog Kündigungsfrist in Kraft. Bei unbezahltem Urlaub wird die Pauschale ausgesetzt. Bei Grossoperationen erhalten die Mitarbeitenden die Differenz zwischen dem Tageswert der B-Pauschale und der GOP-Entschädigung. Das Reglement «GOP» definiert die Einzelheiten.
Modalitäten. Das Alter des Fahrzeugs wird in Monaten ab dem Datum der Erstzulassung berechnet, wobei jeder angefangene Monat als ganzer Monat gilt. Dem von der Gesellschaft beauftragten Sachverständigen obliegt es, zu ermitteln, ob das beschädigte Fahrzeug außer Betrieb genommen werden muss (Totalschaden) oder eine Reparatur angezeigt ist. Er legt die Höhe der Reparaturkosten fest. Jede Infragestellung oder Uneinigkeit zwischen dem Versicherungsnehmer und dem von der Gesellschaft beauftragten Sachverständigen wird gemäß Punkt 10.5.2 beigelegt. Die Entschädigung von Sonderausstattungen oder demontierbarem Zubehör erfolgt stets gemäß den Modalitäten der Formel Active mit dem Mini-Kasko-Paket wie unter 10.5.4.2 beschrieben. Die Gesellschaft kommt für keine anderen als die in den vorliegenden Bedingungen vorgesehenen Entschädigungen auf. Jegliche Entschädigungen für Abschreibungen oder Wertminderungen sind ausgeschlossen.
Modalitäten. Eine allfällige Auflösung hat nach Art. 23 Abs. 3+4 zu erfolgen. Bei einer Auflösung des Vereins ist nach Rückzahlung der Verbindlichkeiten noch vorhandenes Vermögen unter die am Tage der Auflösung eingeschriebenen Ver- einsmitglieder zu verteilen, soweit die über die Liquidation beschliessende Versamm- lung nicht eine andere Verwendung vorsieht.
Modalitäten. (1) Zeitraum der Zinsberechnung: Bei Berechnung der Zinsen werden für ein Jahr 360 Tage zugrunde gelegt.
Modalitäten. Der Darlehensnehmer muss alle im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge (Kapital, Zinsen, Verzugszinsen, Gebühren usw.) (i) in Schweizer Franken, (ii) in voller Höhe, ohne Verrechnungsrecht, und (ii) in sofort verfügbaren Mitteln, durch Abbuchungen vom E-Money-Konto, das er beim E-Money-Partner unterhält, im Einklang mit den Bestimmungen der ANB entrichten. Er verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags für eine Deckung seines E-Money-Xxxxxx zu sorgen, die
Modalitäten. (1) Die Parteien richten Arbeitsgruppen für gemeinsam be­ stimmte Themen ein. In jeder Arbeitsgruppe sind, soweit an­ gemessen, die zuständigen Behörden jeder Partei vertreten. An­ dere Teilnehmer dürfen nur nach Einwilligung beider Parteien an Arbeitsgruppen teilnehmen.