Ausführungshinweise. 6.1. Wartungs-, Instandsetzungs-, oder Inbetrieb- nahmearbeiten werden von uns im Rahmen möglicher Güte und Zweckmäßigkeit ausgeführt. Dies unter Ausschluss weiterer Ansprüche. Die Produkte oder Anlagenteile müssen frei zugänglich sein.
6.2. Sachmängel oder Schäden, die durch nicht instandgesetzte Teile oder in keinem direkten Zusammenhang mit von uns ausgeführten Arbeiten entstehen, sind nicht in unserer Zuständigkeit und Verantwortung. Beim Einsatz von kostenpflichtig erneuerten Ersatzteilen gelten die Vertragsbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Sachmängelfristen laufen aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Frist mit dem Vertragspartner. Diese erneuert oder verlängert sich jedoch nicht und setzt den zweckgebundenen Gebrauch und Einsatz voraus.
6.3. Funktionsstörungen, die auf bauseits bedingte Verschmutzung, Verkalkung, Korrosion sowie Entfettung und/oder Mängel, welche auf benutzungsbedingten Verschleiß zurückzuführen sind, können nicht im Rahmen der Sachmängelhaftung (also ohne Kostenbelastung) beseitigt werden. Hierzu zählen auch Dinge wie unsachgemäßer Gebrauch oder unsachgemäßer Einbau der Produkte/Ersatzteile.
Ausführungshinweise. Grundlage der Ausführung ist der Korrosionsschutzplan. Dieser ist in Anlehnung an DIN EN ISO 12944, Teil 8, Tabelle 1 bis 2 durch den AN zu erstellen und dem AG rechtzeitig vor Ausführung der Arbeiten zur Zu- stimmung vorzulegen.