Ausführungsplanung Musterklauseln

Ausführungsplanung die Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)
Ausführungsplanung. 5.1 Erarbeiten der Ausführungsplanung
Ausführungsplanung. Das sind die Grundleistungen nach § 15 Abs. 2 HOAI, Leistungsphase 5 ohne • [....]
Ausführungsplanung. Erstellen aller erforderlichen ausführungsreifen Planunterlagen und der hierzu notwendigen Erläuterungen als Grundlage für die Ausschreibung und die Ausführung durch die jeweiligen Unternehmer in folgenden Arbeitsschritten: Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, funktionaler, technisch-konstruktiver, städtebaulicher, gestalterischer, energiewirtschaftlicher (z. B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung unter Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen sowie der Anforderungen aus dem Betriebsablauf (z. B. Unfallverhütungsvorschriften, gewerberechtlicher Vorschriften u. a.) unter Verwendung der Beiträge der Sonderfachleute bis zur ausführungsreifen Lösung. Stufenweises Durcharbeiten bedeutet, dass die Planung vom Rohwerkplan in mehreren Abstimmungsebenen mit den Sonderfachleuten vor Baubeginn zur Ausführungsreife zu entwickeln ist. Die Planung darf nicht erst baubegleitend erstellt werden.
Ausführungsplanung. Ausarbeiten der Ausführungszeichnungen nach Abschnitt F 3 RBBau. Das sind die nachfolgend aufgeführten Grundleistungen der Leistungsphase 5 des § 73 Abs. 3 HOAI. Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbei- tung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung. Darauf aufbauend hat der Auftragnehmer anzufertigen, vorzulegen und auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse fortzuschreiben:
Ausführungsplanung. Das sind die Grundleistungen nach § 73 Abs. 3 HOAI, Leistungsphase 5 ohne *) • Anfertigen von Xxxxxxx- und Durchbruchplänen, • [....]
Ausführungsplanung. Ausarbeiten der Ausführungszeichnungen nach Abschnitt F 3.1 RBBau. Das sind die Grundleistungen der Leistungsphase 5 des § 15 HOAI, soweit sie nicht bereits nach Abs. 3.2.2 beauftragt sind. Der Auftragnehmer hat vorzulegen: Ausführungszeichnungen. [....] M = 1 : [. ]
Ausführungsplanung. Leistungen nach § 49 HOAI – Leistungsphase 5 -
Ausführungsplanung. Stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Anforderungen unter Verwendung der Beiträge der Fachplaner, detaillierte Darstellung der Räume und Folgen im Maßstab 1:25 bis 1:1 mit erforderlichen textlichen Ausführungen und Materialbestimmung, Erarbeiten der Grundlagen für beteiligte Fachplaner, integrieren von deren Beiträgen, Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektüberwachung.
Ausführungsplanung. Das sind folgende Besondere Leistungen der Leistungsphase 5: