Genehmigungsvorbehalt Musterklauseln

Genehmigungsvorbehalt. Die Wirksamkeit dieser Vereinbarung steht gem. § 25 Abs. 5 GKZ-BW unter dem Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Tübingen, § 28 Abs. 2 Nr. 2 GKZ-BW). Gleiches gilt für jede Änderung, eine Aufhebung oder Kündigung dieser Vereinbarung.
Genehmigungsvorbehalt. Alle notwendigen Beschlussfassungen bzw. Genehmigungen der zuständigen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Organe bleiben vorbehalten. Künftige Rechtsänderungen sind ebenfalls vorbehalten.
Genehmigungsvorbehalt. Die WU behält sich vor, in besonderen Fällen, statt des zugesagten Raumes einen Ersatzraum zur Verfügung zu stellen. Verrechnet wird nur die Raummiete für den Raum, welcher tatsächlich genutzt wird. Die WU behält sich einen Widerruf der Genehmigung bzw. nachträgliche Erhöhung des Kostenersatzes vor, wenn beim Vertrag unrichtige Angaben über den/die Veranstalter/in, die Art der Veranstaltung oder die Anzahl der Teilnehmer/innen gemacht wurden. Wenn kein/e Kooperationspartner/in angegeben wird, ist im Falle von Unklarheiten der Nachweis dafür, dass es sich um keine Kooperation handelt, von dem/der internen Veranstalter/in dem SVM innerhalb von 4 Kalendertagen vorzulegen, ansonsten werden ohne weitere Verständigung die externen Preise verrechnet.
Genehmigungsvorbehalt. Die rechtskräftige Genehmigung dieses Rechtsgeschäftes durch die Einwoh- nergemeindeversammlung Laufenburg bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Genehmigungsvorbehalt. Der Sonderkredit für Mietzinse inkl. Heiz- und Nebenkosten der städtischen Anmiete un- tersteht dem obligatorischen Referendum. Sollte die rechtskräftige Zustimmung zum Son- derkredit nicht bis spätestens 31. Dezember 2023 vorliegen, so fällt der vorliegende Miet- vertrag gegenstandslos dahin. Wird der Sonderkredit durch den Grossen Stadtrat oder durch die Stimmberechtigten ab- gelehnt, schuldet keine der Vertragsparteien gegenüber der anderen Vertragspartei eine Entschädigung.
Genehmigungsvorbehalt. Der Abschluss dieses Nachtrags bedarf nicht der Genehmigung durch den Regie- rungsrat des Kantons Basel-Stadt.
Genehmigungsvorbehalt. Verteilanlagen, welche zur Erfüllung des Leistungsauftrags dienen, sollen grundsätzlich im alleinigen Eigentum der Konzessionsnehmerin bleiben. Wenn es aus betrieblichen oder technischen Gründen erforderlich ist, können Teile der Verteilanlagen veräussert werden. Sofern der kalkulatorische Restbuchwert der zu veräussernden Anlagen Fr. 1'000'000.00 übersteigt, ist die vorgängige Zustimmung des Gemeinderates der Einwohnerge- meinde Wettingen einzuholen.
Genehmigungsvorbehalt. 1 Dieses Geschäft wurde an der Urnenabstimmung [Titel Urnenabstim- mung] vom [Datum] genehmigt, welche am [Datum] in Rechtskraft er- wachsen ist.
Genehmigungsvorbehalt. Diese Vereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Delegiertenversammlung des Zweckverbandes und der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde. Rothenfluh, 2019 Hemmiken, den 5. Dezember 2019 Zweckverband Forstrevier Ergolzquelle Der Präsident Der Vizepräsident Für die Einwohnergemeinde Hemmiken Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Anhang: Leistungskatalog Bei vielen Aufgaben der Waldbewirtschaftung überlagern sich betriebliche und gemeinwirtschaftliche Aspekte. Der vorliegende Leistungskatalog legt fest, welche gemeinwirtschaftlichen Aufgaben der Zweckverband im Rahmen seines Grundauftrags zu erfüllen hat. Der vorliegende Katalog umschreibt somit die Leistungsstandards inkl. GWL für die Gesamtrevierfläche (Grundauftrag), den betragsmässigen Umfang der einzelnen Leistungen sowie der geschätzten Anteil GWL. Abgegolten werden sollen diese Leistungen durch einen Sockelbeitrag. Über den vorliegenden Grundauftrag hinausgehende Ansprüche einzelner Gemeinden werden im Rahmen separater Leistungsvereinbarungen geregelt und abgegolten. Waldstrassenunterhalt 600'00 Strassenunterhalt betrieblich Räumung nach Holzschlägen 0% 600'01 Strassenunterhalt allgemein (nicht im Grundauftrag) Regelmässiges und periodisches Putzen Durchlässe und Querabschläge nach Starkregen. Periodisches Abranden. Erneuerung Verschleissschicht usw. (durch Reviergemeinden. Ggfs. separate Leistungsvereinbarungen). 0%
Genehmigungsvorbehalt. (1) Parodontale Behandlungen und prothetische Versorgungen mit Zahnersatz einschl. Zahnkronen gemäß Bema-Teilen 4 und 5 sind, mit Ausnahme der in Abs. 6 aufgeführten Fälle, genehmigungspflichtig. Behandlungen von Verletzungen und Er- krankungen des Gesichtsschädels (Bema-Teil 2) sind schriftlich anzuzeigen.