Ausführungsplätze. 1. Aktien / Anleihen / börsengehandelte Derivate / Kreditausfallsderivate (Credit Default Swaps bzw. CDS) Generell können Transaktionen sowohl auf geregelten Märkten, an Multilateral Trading Facilities (sogenannte Handelsplattformen oder MTFs) als auch an anderen Ausführungsplätzen (z.B. außerbörslich – sogenanntes OTC- oder Over-the-Counter-Geschäft) ausgeführt werden. Im Fall der Durchführung von Transaktionen über Handelspartner erfolgt die Auswahl des Brokers für eine konkrete Transaktion aus den bestehenden Brokerlisten und in Berücksichtigung der oben angeführten Durchführungskriterien. Bei der Instrumentengattung der Anleihen erfolgen Transaktionen in der Regel über Handelsplattformen oder direkt bei Gegenparteien. Bei der Vornahme von Transaktionen über Handelsplattformen bildet das vorherrschende Durchführungskriterium bei der Entscheidungsfindung der Kurs/Preis. Im Zuge der Erstausgabe von Anleihen wird insbesondere die Wahrscheinlichkeit der größtmöglichen Zuteilung berücksichtigt. Für die Instrumentengattungen Aktien, börsengehandelte Derivate, börsengehandelte Fonds (ETFs bzw. Exchange Traded Funds) und börsengehandelte Rohstoffanleihen (ETCs bzw. Exchange Traded Commodities) kann zu den oben angeführten Kriterien Folgendes ergänzt werden: Hier kann eine grundsätzliche Unterscheidung dahingehend getroffen werden, wie die Veräußerbarkeit (Liquidität) der einzelnen Instrumente gestaltet ist. Bei Vorliegen einer relativ hohen Veräußerbarkeit werden die Kriterien Kurs/Preis sowie Schnelligkeit höher gewichtet. Bei Vorliegen einer geringeren Veräußerbarkeit liegt das höhere Gewicht auf den Kriterien Art und Umfang des Auftrages sowie der Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung. Für die in diesem Unterpunkt genannten Instrumentengattungen existieren jeweils eigene Brokerlisten. 2. Geldmarktinstrumente (inklusive kurzlaufende Anleihen) / Einlagen Bei Publikumsfonds werden Einlagen grundsätzlich innerhalb des österreichischen Raiffeisen-Sektors durchgeführt. Bei der Entscheidung für eine Gegenpartei werden insbesondere die Kriterien Zinskonditionen, Bonität der Gegenpartei und Abwicklungssicherheit berücksichtigt. Bei Anleihen, die aufgrund ihrer kurzen Restlaufzeit investmentfondsrechtlich als Geldmarktinstrumente zu qualifizieren sind, gelten die obigen Ausführungen zu Anleihen.
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Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfonds Prospekt, Investmentfondsprospekt
Ausführungsplätze. 1Die Bank ermöglicht den Kunden den Handel in unterschiedlichen Produkten grundsätzlich an unterschiedlichen Handelsplätzen. Aktien / Anleihen / börsengehandelte Derivate / Kreditausfallsderivate (Credit Default Swaps bzw. CDS) Generell Kundenaufträge können Transaktionen sowohl auf geregelten Märkten, regelmäßig über verschiedene Ausführungswege oder an Multilateral Trading Facilities (sogenannte Handelsplattformen oder MTFs) als auch an anderen verschiedenen Ausführungsplätzen (z.B. außerbörslich – sogenanntes OTC- oder Over-the-Counter-Geschäft) ausgeführt werden, z. B. an Börsen oder gegen Eigenhandel betreibende Unternehmen, im Inland oder im Ausland, im Präsenzhandel oder im elektronischen Handel. IDie Auswahl der Handelsart und insbesondere des Ausführungsplatzes wird mit der Ausnahme von Sparplanorders stets durch den Kunden getroffen – bei Online-Aufträgen über die Handelssysteme der Bank, bei Telefonorders mündlich gegenüber dem jeweiligen Mitarbeiter der Bank. Die Bank bietet ihren Kunden für die Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten Zugang zu den auf der Webseite unter der Rubrik „Handelszeiten“ aufgeführten inländischen und ausländischen Börsenplätzen sowie zum außerbörslichen Direkthandel der dort genannten Emittenten als Ausführungsplatz an. Insgesamt handelt es sich bei den von der Bank angebotenen Ausführungsplätzen aus Sicht der Bank um solche, die grundsätzlich als mögliche Ausfüh- rungsplätze in Betracht kommen, um im Fall Hinblick auf Kosten, Ausführungsgeschwindigkeit und -wahrscheinlichkeit sowie Ausführungssicherheit gleichblei- bend die bestmöglichen Ergebnisse bei der Durchführung Ausführung von Transaktionen über Handelspartner erfolgt Kundenaufträgen erzielen können. Sollte die Bank keine Kundenweisung erhalten können, werden die Handelsaufträge an folgenden Handelsplätzen ausgeführt. Die Auswahl des Brokers für eine konkrete Transaktion aus den bestehenden Brokerlisten und in Berücksichtigung der oben angeführten Durchführungskriterien. Bei der Instrumentengattung der Anleihen erfolgen Transaktionen in der Regel über Handelsplattformen oder direkt bei Gegenparteien. Bei der Vornahme von Transaktionen über Handelsplattformen bildet berücksichtigt das vorherrschende Durchführungskriterium bei der Entscheidungsfindung der Kurs/Preis. Im Zuge der Erstausgabe von Anleihen wird insbesondere die Wahrscheinlichkeit der größtmöglichen Zuteilung berücksichtigt. Für die Instrumentengattungen Aktien, börsengehandelte Derivate, börsengehandelte Fonds (ETFs bzw. Exchange Traded Funds) und börsengehandelte Rohstoffanleihen (ETCs bzw. Exchange Traded Commodities) kann zu den oben angeführten Kriterien Folgendes ergänzt werden: Hier kann eine grundsätzliche Unterscheidung dahingehend getroffen werden, wie die Veräußerbarkeit (Liquidität) der einzelnen Instrumente gestaltet ist. Bei Vorliegen Kundeninteresse an einer relativ hohen Veräußerbarkeit werden die Kriterien Kurs/Ausführung zum bestmöglichen Preis sowie Schnelligkeit höher gewichtet. Bei Vorliegen einer geringeren Veräußerbarkeit liegt das höhere Gewicht auf den Kriterien Art und Umfang des Auftrages sowie der gleichzeitigen Bewertung der übrigen Ausführungskriterien wie x.X. Xxxxxxxxxxxxx, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung, Umfang und Auftragsart. Aktien : Außerbörslich oder Xetra Renten: Regionalbörse Futures und Optionen: Eurex Fonds: KVG* ETF, ETC: Außerbörslich oder Xetra CFD: Market Maker Société Générale alle übrigen Derivate und Zertifikate: Außerbörslich Art.-Nr.: 025.16 Sparplanorders in Fonds führt die Bank ausschließlich über die emittierende Kapitalverwaltungsgesellschaft aus. Für Sparplanorders in ETFs und ETCs, Zer- tifikaten bietet die Bank die Ausführung ausschließlich über die Deutsche Börse XETRA (ETFs und ETCs) bzw. Börsenplatz Frankfurt Zertifikate (Zertifikate) an. Mit dem Abschluss des jederzeit kündbaren Sparplanes erkennt der AbwicklungKunde die Beschränkung der grundsätzlichen Handelsplatzauswahl für diese Spar- planorders auf den Handelsplatz Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Deutsche Börse an. Eine Änderung des einzigen Ausführungsplatzes ist nicht möglich. Alle dieselbe Wertpapiergattung betreffenden Kundenaufträge werden zu jeweils einem Ausführungsgeschäft zusammengelegt. Sollten nicht ausreichend Wertpapiere zur Verfügung stehen, wird das Sammelausführungsgeschäft ebenso wie die zugrundeliegenden Kundenaufträge vollständig storniert . Im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx unter Service/Handelszeiten werden die möglichen Ausführungswege und möglichen Ausführungsplätze und jewei- ligen Handelszeiten beschrieben. Die Verfügbarkeit der einzelnen Handelsplätze für verschiedene Finanzinstrumente hängt im börslichen Handel davon ab, ob ein Papier an der jeweiligen Börse gelistet ist, im außerbörslichen Handel vom Angebot des Handelspartners Eine Zusammenstellung aller relevanten Kosten ist in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis sowie auf den Webseiten der jeweiligen Handelspartner aufgeführt. Um dem Kunden eine informierte Auswahl unter den angebotenen Ausführungsplätzen zu ermöglichen, können die Kunden der Bank zudem im Webtrading aktuelle Informationen über Kurse und Verfügbarkeiten der ausgewählten Finanzinstrumente an unterschiedlichen Ausführungsplätzen abrufen. Eine Zusammenfassung der Ausführungsgrundsätze ist nicht erforderlich, sofern die angebotenen Produkte nur an einem Handelsplatz handelbar sind. Das trifft auf CFDs (Market Maker Société Générale), Eurex-Produkte (Handelsplatz Eurex) und nicht-börsengehandelte Fonds (Handelsplatz KVG) zu. Für die in diesem Unterpunkt genannten Instrumentengattungen existieren jeweils eigene Brokerlisten.
2üb- rigen Produkte stützt sich die Bank bei der relativen Bewertung der Ausführungskriterien Preis, Kosten, Schnelligkeit, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und anderer relevanter Faktoren auf eine gleichgewichtete Kombination von erzielbarem Preis sowie Gesamtkosten für den Kunden. Geldmarktinstrumente (inklusive kurzlaufende Anleihen) / Einlagen Bei Publikumsfonds werden Einlagen grundsätzlich innerhalb des österreichischen Raiffeisen-Sektors durchgeführt. Bei Eine Anpassung der Entscheidung für eine Gegenpartei werden Gewich- tung kann erfolgen, wenn sich insbesondere die Kriterien Zinskonditionen, Bonität der Gegenpartei und Abwicklungssicherheit berücksichtigtbisherigen Ausführungswahrscheinlichkeiten sowie -qualitäten wesentlich und/ oder dauerhaft verändern. Bei AnleihenDie Bank erteilt dem Kunden damit diejenigen Informationen, die aufgrund ihrer kurzen Restlaufzeit investmentfondsrechtlich es ihm ermöglichen, eine erforderliche Weisung hinsichtlich eines Ausführungsplatzes zu erteilen, die zu dem für ihn bestmöglichen Ergebnis führt. Aufgrund dieser ausdrücklichen Kundenweisung gilt die gesetzliche Verpflichtung zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses als Geldmarktinstrumente zu qualifizieren sind, gelten die obigen Ausführungen zu Anleihenerfüllt.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Ausführungsplätze. 13.1 Die S Broker AG & Co. KG bietet ihren Kunden für die Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von an inländischen Börsen gehandelten Finanzinstrumenten den Zugang zu allen inländischen Börsenplätzen an. Aktien / Anleihen / börsengehandelte Derivate / Kreditausfallsderivate Bei den in der nachfolgenden Tabelle genannten inländischen Börsenplätzen handelt es sich um solche, die aus Sicht der S Broker AG & Co. KG grundsätzlich als mögliche Ausführungsplätze (Credit Default Swaps bzworganisierte Märkte und multilaterale Han- delssysteme im Sinne des § 2 Abs. CDS8 Nr. 8 WpHG) Generell für alle Klassen von Finanz- instrumenten in Betracht kommen, um im Hinblick auf das Gesamtentgelt, die Ausführungsgeschwindigkeit (insbesondere Börsenöffnungszeiten und tech- nische Qualität), die Ausführungswahrscheinlichkeit (insbesondere Markt- liquidität) sowie die Ausführungssicherheit (insbesondere Börsen- und Han- delsüberwachung) gleichbleibend die bestmöglichen Ergebnisse bei der Ausführung von Kundenaufträgen erzielen zu können Transaktionen sowohl (in alphabetischer Rei- henfolge): • Börse Berlin • Börse Düsseldorf (inkl. Quotrix) • Börse Frankfurt • Börse Hamburg-Hannover • Börse München • Börse Stuttgart • Lang & Schwarz Exchange • Tradegate Exchange • XETRA (elektronische Handelsplattform der Deutsche Börse AG) Des Weiteren bietet die S Broker AG & Co. KG für die Ausführung von Aufträ- gen zum Kauf oder Verkauf von allen Klassen von Finanzinstrumenten den Zu- gang zum Direkthandel an, welcher außerhalb von Handelsplätzen im Sinne des § 2 Abs. 22 WpHG (das heißt außerhalb eines organisierten Marktes, eines mul- tilateralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems) statt- findet. Aus Sicht der S Broker AG & Co. KG kommt der Direkthandel und damit eine Ausführung außerhalb von Handelsplätzen ebenfalls in Betracht, um im Hinblick auf geregelten Märktendas Gesamtentgelt, an Multilateral Trading Facilities (sogenannte Handelsplattformen oder MTFs) als auch an anderen Ausführungsplätzen (z.B. außerbörslich – sogenanntes OTC- oder Over-the-Counter-Geschäft) die Ausführungsgeschwindigkeit sowie die Ausführungswahrscheinlichkeit gleichbleibend die bestmöglichen Ergebnisse bei der Ausführung von Kundenaufträgen erzielen zu können. Hinweis: Die S Broker AG & Co. KG weist darauf hin, dass im Direkthandel Geschäfte von Handelsplätzen ausgeführt werden. Im Fall der Durchführung von Transaktionen über Handelspartner erfolgt die Hierfür kommen insbesondere Market Maker, systematische Internalisierer und sonstige Liquiditätsspender in Be- tracht. Um dem Kunden eine Auswahl des Brokers für eine konkrete Transaktion aus den bestehenden Brokerlisten und in Berücksichtigung der oben angeführten Durchführungskriterien. Bei der Instrumentengattung der Anleihen erfolgen Transaktionen in der Regel über Handelsplattformen oder direkt bei Gegenparteien. Bei der Vornahme von Transaktionen über Handelsplattformen bildet das vorherrschende Durchführungskriterium bei der Entscheidungsfindung der Kurs/Preis. Im Zuge der Erstausgabe von Anleihen wird insbesondere Ausführungsplatzes auf informier- ter Basis zu ermöglichen, stellt die Wahrscheinlichkeit der größtmöglichen Zuteilung berücksichtigt. Für die Instrumentengattungen Aktien, börsengehandelte Derivate, börsengehandelte Fonds (ETFs bzw. Exchange Traded Funds) und börsengehandelte Rohstoffanleihen (ETCs bzw. Exchange Traded Commodities) kann S Broker AG & Co. KG auf ihren Internet- seiten Informationen zu den oben angeführten Kriterien Folgendes ergänzt werden: Hier kann eine grundsätzliche Unterscheidung dahingehend getroffen werden, wie die Veräußerbarkeit (Liquidität) der einzelnen Instrumente gestaltet ist. Bei Vorliegen einer relativ hohen Veräußerbarkeit werden die Kriterien Kurs/Preis sowie Schnelligkeit höher gewichtet. Bei Vorliegen einer geringeren Veräußerbarkeit liegt das höhere Gewicht auf den Kriterien Art und Umfang des Auftrages sowie der Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung. Für die in diesem Unterpunkt genannten Instrumentengattungen existieren jeweils eigene Brokerlistenangebotenen Ausführungsplätzen zur Verfü- gung.
23.2 Wird ein Finanzinstrument nicht im Inland gehandelt, so wird die S Broker AG & Co. KG den Kundenauftrag zur Ausführung im Ausland an einen geeigneten Intermediär weiterleiten. Geldmarktinstrumente Der Auftrag des Kunden wird dann nach Maßgabe der Vorkehrungen des anderen Finanzdienstleistungsunterneh- mens zur Erreichung einer bestmöglichen Ausführung abgewickelt. Auf ihrer Internetseite stellt die S Broker AG & Co. KG Informationen zu den ausge- wählten Intermediären zur Verfügung.
3.3 Existiert für ein Finanzinstrument kein Handelsplatz und kein geeigne- ter Ausführungsplatz, so werden Aufträge zum Kauf oder Verkauf dieses Finanzinstruments als Festpreisgeschäft gemäß Ziffer 4 zu marktgerechten Konditionen ausgeführt.
3.4 Bietet die S Broker AG & Co. KG im Rahmen eines öffentlichen oder pri- vaten Angebots Finanzinstrumente (inklusive kurzlaufende Anleiheninsbesondere Aktien und Zertifikate) / Einlagen Bei Publikumsfonds werden Einlagen grundsätzlich innerhalb zur Zeichnung an, wird der Auftrag des österreichischen Raiffeisen-Sektors durchgeführtKunden ebenfalls im Wege eines Fest- preisgeschäfts gemäß Ziffer 4 ausgeführt.
3.5 Die Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen an Investmentvermögen über eine Kapitalverwaltungsgesellschaft oder eine Verwahrstelle ist nicht Gegenstand der Ausführungsgrundsätze. Bei Möchte der Entscheidung für Kunde einen Kauf- oder Verkaufsauftrag an einem Handelsplatz tätigen, so erteilt er eine Gegenpartei werden insbesondere die Kriterien Zinskonditionen, Bonität der Gegenpartei und Abwicklungssicherheit berücksichtigt. Bei Anleihen, die aufgrund ihrer kurzen Restlaufzeit investmentfondsrechtlich als Geldmarktinstrumente zu qualifizieren sind, gelten die obigen Ausführungen zu Anleihenentspre- chende Weisung.
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Ausführungsplätze. 13.1 Die S Broker AG & Co. KG bietet ihren Kunden für die Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von an inländischen Börsen gehandelten Finanzinstrumenten den Zugang zu allen inländischen Börsenplätzen an. Aktien / Anleihen / börsengehandelte Derivate / Kreditausfallsderivate Bei den in der nachfolgenden Tabelle genannten inländischen Börsenplätzen handelt es sich um solche, die aus Sicht der S Broker AG & Co. KG grundsätz- lich als mögliche Ausführungsplätze (Credit Default Swaps bzworganisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme im Sinne des § 2 Abs. CDS8 Nr. 8 WpHG) Generell für alle Klassen von Finanzinstrumenten in Betracht kommen, um im Hinblick auf das Gesamtent- gelt, die Ausführungsgeschwindigkeit (insbesondere Börsenöffnungszeiten und technische Qualität), die Ausführungswahrscheinlichkeit (insbesondere Marktliquidität) sowie die Ausführungssicherheit (insbesondere Börsen- und Handelsüberwachung) gleichbleibend die bestmöglichen Ergebnisse bei der Ausführung von Kundenaufträgen erzielen zu können Transaktionen sowohl (in alphabetischer Rei- henfolge): • Börse Berlin • Börse Düsseldorf (inkl. Quotrix) • Börse Frankfurt • Börse Hamburg-Hannover • Börse München • Börse Stuttgart • Lang & Schwarz Exchange • Tradegate Exchange • XETRA (elektronische Handelsplattform der Deutsche Börse AG) Des Weiteren bietet die S Broker AG & Co. KG für die Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von allen Klassen von Finanzinstrumenten den Zugang zum Direkthandel an, welcher außerhalb von Handelsplätzen im Sinne des § 2 Abs. 22 WpHG (das heißt außerhalb eines organisierten Marktes, eines multila- teralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems) stattfindet. Aus Sicht der S Broker AG & Co. KG kommt der Direkthandel und damit eine Ausführung außerhalb von Handelsplätzen ebenfalls in Betracht, um im Hin- blick auf geregelten Märktendas Gesamtentgelt, an Multilateral Trading Facilities (sogenannte Handelsplattformen oder MTFs) als auch an anderen Ausführungsplätzen (z.B. außerbörslich – sogenanntes OTC- oder Over-the-Counter-Geschäft) die Ausführungsgeschwindigkeit sowie die Aus- führungswahrscheinlichkeit gleichbleibend die bestmöglichen Ergebnisse bei der Ausführung von Kundenaufträgen erzielen zu können. Hinweis: Die S Broker AG & Co. KG weist darauf hin, dass im Direkthandel Geschäfte von Handelsplätzen ausgeführt werden. Im Fall der Durchführung von Transaktionen über Handelspartner erfolgt die Hierfür kommen insbesondere Market Ma- ker, systematische Internalisierer und sonstige Liquiditätsspender in Betracht. Um dem Kunden eine Auswahl des Brokers für eine konkrete Transaktion aus den bestehenden Brokerlisten und in Berücksichtigung der oben angeführten Durchführungskriterien. Bei der Instrumentengattung der Anleihen erfolgen Transaktionen in der Regel über Handelsplattformen oder direkt bei Gegenparteien. Bei der Vornahme von Transaktionen über Handelsplattformen bildet das vorherrschende Durchführungskriterium bei der Entscheidungsfindung der Kurs/Preis. Im Zuge der Erstausgabe von Anleihen wird insbesondere Ausführungsplatzes auf informierter Basis zu ermöglichen, stellt die Wahrscheinlichkeit der größtmöglichen Zuteilung berücksichtigt. Für die Instrumentengattungen Aktien, börsengehandelte Derivate, börsengehandelte Fonds (ETFs bzw. Exchange Traded Funds) und börsengehandelte Rohstoffanleihen (ETCs bzw. Exchange Traded Commodities) kann S Broker AG & Co. KG auf ihren Internetseiten Infor- mationen zu den oben angeführten Kriterien Folgendes ergänzt werden: Hier kann eine grundsätzliche Unterscheidung dahingehend getroffen werden, wie die Veräußerbarkeit (Liquidität) der einzelnen Instrumente gestaltet ist. Bei Vorliegen einer relativ hohen Veräußerbarkeit werden die Kriterien Kurs/Preis sowie Schnelligkeit höher gewichtet. Bei Vorliegen einer geringeren Veräußerbarkeit liegt das höhere Gewicht auf den Kriterien Art und Umfang des Auftrages sowie der Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung. Für die in diesem Unterpunkt genannten Instrumentengattungen existieren jeweils eigene Brokerlistenangebotenen Ausführungsplätzen zur Verfügung.
23.2 Wird ein Finanzinstrument nicht im Inland gehandelt, so wird die S Broker AG & Co. KG den Kundenauftrag zur Ausführung im Ausland an einen geeigneten Intermediär weiterleiten. Geldmarktinstrumente Der Auftrag des Kunden wird dann nach Maßgabe der Vorkehrungen des anderen Finanzdienstleistungsunterneh- mens zur Erreichung einer bestmöglichen Ausführung abgewickelt. Auf ihrer Internetseite stellt die S Broker AG & Co. KG Informationen zu den ausgewähl- ten Intermediären zur Verfügung.
3.3 Existiert für ein Finanzinstrument kein Handelsplatz und kein geeig- neter Ausführungsplatz, so werden Aufträge zum Kauf oder Verkauf dieses Finanzinstruments als Festpreisgeschäft gemäß Ziffer 4 zu marktgerechten Konditionen ausgeführt.
3.4 Bietet die S Broker AG & Co. KG im Rahmen eines öffentlichen oder pri- vaten Angebots Finanzinstrumente (inklusive kurzlaufende Anleiheninsbesondere Aktien und Zertifikate) / Einlagen Bei Publikumsfonds werden Einlagen grundsätzlich innerhalb zur Zeichnung an, wird der Auftrag des österreichischen Raiffeisen-Sektors durchgeführtKunden ebenfalls im Wege eines Festpreis- geschäfts gemäß Ziffer 4 ausgeführt.
3.5 Die Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen an Investmentvermögen über eine Kapitalverwaltungsgesellschaft oder eine Verwahrstelle ist nicht Gegenstand der Ausführungsgrundsätze. Bei Möchte der Entscheidung für Kunde einen Kauf- oder Verkaufsauftrag an einem Handelsplatz tätigen, so erteilt er eine Gegenpartei werden insbesondere die Kriterien Zinskonditionen, Bonität der Gegenpartei und Abwicklungssicherheit berücksichtigt. Bei Anleihen, die aufgrund ihrer kurzen Restlaufzeit investmentfondsrechtlich als Geldmarktinstrumente zu qualifizieren sind, gelten die obigen Ausführungen zu Anleihenentsprechen- de Weisung.
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