Common use of Ausführungsplätze Clause in Contracts

Ausführungsplätze. Transaktionen können auf geregelten Märkten, Multilateral Trading Facilities („MTF“) oder auf anderen Ausführungsplätzen (z.B. auch als Over-the-Counter-Geschäfte „OTC“) ausgeführt werden. Bei der Durchführung von Handelsentscheidungen über Handelspartner werden sowohl diese Durchführungsgrundsätze als auch die bestehenden Brokerlisten berücksichtigt. Transaktionen bezüglich Anleihen werden üblicherweise über Handelsplattformen oder direkt über Gegenparteien getätigt. Hierbei werden bei der Entscheidungsfindung insbesondere Preis-, Volumens- und Blockkriterien berücksichtigt. Bei der Erstausgabe wird unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien insbesondere die Wahrscheinlichkeit der Zuteilung beachtet. Bei der Entscheidung, welche Gegenparteien generell als Handelspartner in Frage kommen, werden unter anderem Kriterien wie Zuverlässigkeit der Quotierung, Abwicklung, Nachbetreuung, Handelsverhalten, etc. berücksichtigt. Bei Aktien, börsegehandelten Investmentfonds und börsegehandelten Anleihen und Zertifikaten wird insbesondere der Faktor Liquidität in die Entscheidungsfindung einbezogen. Bei hoher Liquidität werden die Kriterien Kurs/Preis und Schnelligkeit höher gewichtet, bei geringerer Liquidität werden hingegen die Kriterien Art und Umfang des Auftrages sowie Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung höher gewichtet. OTC-Finanzinstrumente, börsengehandelte Derivate, Fremdwährungsgeschäfte und Devisentermingeschäfte werden aus abwicklungstechnischen Gründen üblicherweise über die Erste Group Bank AG abgewickelt. Die Erste Group Bank AG wird die Käufe und Verkäufe durch Handel auf eigene Rechnung ausführen. Bei diesen Transaktionen wird sich der Preis nach der Marktlage des jeweiligen Finanzinstruments richten. In diesem Fall kommt die Best-Execution-Policy der Erste Group Bank AG zur Anwendung.

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Samples: Investmentfonds, Investmentfondsprospekt, Investmentfonds