Common use of Ausführungsplätze Clause in Contracts

Ausführungsplätze. Trade Republic bietet dem Kunden lediglich eine eingeschränkte Auswahl an handelbaren Wertpapieren sowie an Ausführungsplät- zen und Ausführungswegen an. So hat Trade Republic zur Ausführung der Kundenorders zum einen einen Anschlussvertrag mit der Lang & Schwarz Tradecenter AG & Co. KG (nachfolgend „L&S“) für den Anschluss an der Lang & Schwarz Exchange, einem elektro- nischen Handelssystem an der Börse Hamburg, abgeschlossen. Zum anderen bietet Trade Republic für den Handel von Zertifikaten und Derivaten eine Ausführung über die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG (nachfolgend: „HSBC“) an. Trade Republic hat sich zu dem Angebot der vorstehend genannten eingeschränkten Auswahl an sorgfältig ausgewählten Handels- plätzen entschieden, um eine effiziente und zugleich kostengünstige Durchführung von Wertpapierorders anbieten zu können. Eine Anbindung an mehrere Ausführungsplätze würde auf Seiten von Trade Republic einen erheblichen administrativen Mehraufwand mit sich bringen. Die damit verbundenen Kosten möchte Trade Republic im Kundeninteresse vermeiden. Trade Republic hält diesen An- satz für einen Online-Broker, der kostengünstige Wertpapierorders ermöglichen möchte, für im Regelfall geeignet, eine gleichblei- bend bestmögliche Ausführung im Interesse des Kunden erwarten zu lassen. Trade Republic überprüft dabei die Kurs- und Ausfüh- rungsqualitität der angebundenen Handelsplätze regelmäßig. Der Kunde hat daher lediglich eine eingeschränkte Auswahl an Handelsplätzen, hinsichtlich derer er Trade Republic zur Ausführung von Wertpapierorders anweisen kann. Damit der Kunde seine Entscheidung für einen Ausführungsplatz auf informierter Basis treffen kann, stellt Trade Republic auf ihrer Internetseite und in der Applikation umfassende Informationen sowie eine detaillierte Darstellung der Gebühren zu den angebotenen Ausführungsplätzen und aktuelle Kursdaten zur Verfügung. Zudem stellt Trade Republic auf der Internetseite und in der Applikation weiterführende Informationen zu den angebotenen Ausfüh- rungsplätzen und Handelspartnern zur Verfügung. Insbesondere kann der Kunde auch die bei einer außerbörslichen Ausführung ggf. relevanten Regelungen zu Mistrades (siehe auch Ziffer 20.4 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte) für den einzelnen Markplatz einsehen. Der Kunde kann die weiterführenden Informationen zu den Ausführungsregeln am angeschlossenen Ausführungsplatz in der Appli- kation im Rahmen der Orderaufgabe jeweils einsehen. Er bestätigt mit seiner Weisung im Rahmen der Orderaufgabe, dass er mit den Ausführungsregeln einverstanden ist. Über L&S ist sowohl die Ausführung von Wertpapierorders über das elektronische Handelssystem Lang & Schwarz Exchange der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg (nachfolgend „LSX“) als auch eine außerbörsliche Ausführung über L&S möglich. L&S ist Market Maker an der LSX. Die mit der Stellung als Market Maker verbundenen Pflichten von L&S ergeben sich aus dem Regelwerk der LSX. Die in der Applikation aktuell angezeigten Quotes (Kurse für die Wertpapiere) sind unverbindlich und stellen eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Die Wertpapierhandelsgeschäfte kommen erst dadurch zustande, dass Trade Republic gegenüber L&S ein Angebot auf Basis der Kundenorder zum Abschluss von Wertpapierhandelsgeschäften abgibt, welches durch L&S zu dem aktu- xxxxx Xxxx angenommen werden kann. Der Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln zur Quoteanfrage und zum Geschäftsabschluss (Quotemachines) durch Kunden wird sowohl von Trade Republic als auch durch L&S als unsachgemäße Nutzung des Handelssystems angesehen. L&S wird Trade Republic auf den begründeten Verdacht des Einsatzes von Quotemachines hinweisen. L&S und Trade Republic bedienen sich zum Abschluss der geschlossenen Geschäfte eines elektronischen Handelssystems, das auch ein Limitordersystem ("LOM") enthält. Dadurch wird es dem Kunden ermöglicht preislich limitierte Aufträge in Aktien und ETFs zu erteilen. Bei der Nutzung des LOM wird die vom Kunden erteilte Order fortlaufend mit den von L&S gestellten Quotierungen abgegli- chen. Wenn eine Order mit einer Quotierung von L&S übereinstimmt, erstellt das LOM automatisch ein Angebot an L&S. Die Annahme des Angebotes durch L&S erfolgt durch Empfang der Geschäftsbestätigung durch Trade Republic im LOM. Ein Stop-Loss-Limit führt damit nicht zwangsläufig zu einem Verkauf eines Wertpapiers in Höhe der gesetzten Stop-Loss-Marke. Vielmehr kann es sein, dass ein Verkauf zu einem niedrigeren Kurs erfolgt oder es auch zu gar keinem Verkauf kommt, wenn zwar die Stop-Loss-Marke erreicht wird, aber L&S keine Annahme des Angebotes erklärt. Das LOM bringt gegenüber einem Limitordersystem an einem organisierten Markt systemimmanente Nachteile mit sich. Denn der Handel über L&S erfolgt in der Regel in kleineren Stückzahlen. Zudem findet keine Handelsüberwachung statt.

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Samples: Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage

Ausführungsplätze. Trade Republic bietet dem Kunden lediglich eine eingeschränkte Auswahl an handelbaren Wertpapieren sowie an Ausführungsplät- zen und Ausführungswegen an. So hat Trade Republic zur Ausführung der Kundenorders zum einen einen Anschlussvertrag mit der Lang & Schwarz Tradecenter AG & Co. KG (nachfolgend „L&S“) für den Anschluss an der Lang & Schwarz Exchange, einem elektro- nischen elektronischen Handelssystem an der Börse Hamburg, abgeschlossen. Zum anderen bietet Trade Republic für den Handel von Zertifikaten und Derivaten De- rivaten eine Ausführung über die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG (nachfolgend: „HSBC“) an. Trade Republic hat sich zu dem Angebot der vorstehend genannten eingeschränkten Auswahl an sorgfältig ausgewählten Handels- plätzen entschieden, um eine effiziente und zugleich kostengünstige Durchführung von Wertpapierorders anbieten zu können. Eine Anbindung an mehrere Ausführungsplätze würde auf Seiten von Trade Republic einen erheblichen administrativen Mehraufwand mit sich bringen. Die damit verbundenen Kosten möchte Trade Republic im Kundeninteresse vermeiden. Trade Republic hält diesen An- satz für einen Online-Broker, der kostengünstige Wertpapierorders ermöglichen möchte, für im Regelfall geeignet, eine gleichblei- bend bestmögliche Ausführung im Interesse des Kunden erwarten zu lassen. Trade Republic überprüft dabei die Kurs- und Ausfüh- rungsqualitität der angebundenen Handelsplätze regelmäßig. Der Kunde hat daher lediglich eine eingeschränkte Auswahl an Handelsplätzen, hinsichtlich derer er Trade Republic zur Ausführung von Wertpapierorders anweisen kann. Damit der Kunde seine Entscheidung für einen Ausführungsplatz auf informierter Basis treffen kann, stellt Trade Republic auf ihrer Internetseite und in der Applikation umfassende Informationen sowie eine detaillierte Darstellung der Gebühren zu den angebotenen Ausführungsplätzen und aktuelle Kursdaten zur Verfügung. Zudem stellt Trade Republic auf der Internetseite und in der Applikation weiterführende Informationen zu den angebotenen Ausfüh- rungsplätzen und Handelspartnern zur Verfügung. Insbesondere kann der Kunde auch die bei einer außerbörslichen Ausführung ggf. relevanten Regelungen zu Mistrades (siehe auch Ziffer 20.4 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte) für den einzelnen Markplatz einsehen. Der Kunde kann die weiterführenden Informationen zu den Ausführungsregeln am angeschlossenen Ausführungsplatz in der Appli- kation im Rahmen der Orderaufgabe jeweils einsehen. Er bestätigt mit seiner Weisung im Rahmen der Orderaufgabe, dass er mit den Ausführungsregeln einverstanden ist. Über L&S ist sowohl die Ausführung von Wertpapierorders über das elektronische Handelssystem Lang & Schwarz Exchange der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg (nachfolgend „LSX“) als auch eine außerbörsliche Ausführung über L&S möglich. L&S ist Market Maker an der LSX. Die mit der Stellung als Market Maker verbundenen Pflichten von L&S ergeben sich aus dem Regelwerk der LSX. Die in der Applikation aktuell angezeigten Quotes (Kurse für die Wertpapiere) sind unverbindlich und stellen eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Die Wertpapierhandelsgeschäfte kommen erst dadurch zustande, dass Trade Republic gegenüber L&S ein Angebot auf Basis der Kundenorder zum Abschluss von Wertpapierhandelsgeschäften abgibt, welches durch L&S zu dem aktu- xxxxx Xxxx angenommen werden kann. Der Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln zur Quoteanfrage und zum Geschäftsabschluss (Quotemachines) durch Kunden wird sowohl von Trade Republic als auch durch L&S als unsachgemäße Nutzung des Handelssystems angesehen. L&S wird Trade Republic auf den begründeten Verdacht des Einsatzes von Quotemachines hinweisen. L&S und Trade Republic bedienen sich zum Abschluss der geschlossenen Geschäfte eines elektronischen Handelssystems, das auch ein Limitordersystem ("LOM") enthält. Dadurch wird es dem Kunden ermöglicht preislich limitierte Aufträge in Aktien und ETFs zu erteilen. Bei der Nutzung des LOM wird die vom Kunden erteilte Order fortlaufend mit den von L&S gestellten Quotierungen abgegli- chen. Wenn eine Order mit einer Quotierung von L&S übereinstimmt, erstellt das LOM automatisch ein Angebot an L&S. Die Annahme des Angebotes durch L&S erfolgt durch Empfang der Geschäftsbestätigung durch Trade Republic im LOM. Ein Stop-Loss-Limit führt damit nicht zwangsläufig zu einem Verkauf eines Wertpapiers in Höhe der gesetzten Stop-Loss-Marke. Vielmehr kann es sein, dass ein Verkauf zu einem niedrigeren Kurs erfolgt oder es auch zu gar keinem Verkauf kommt, wenn zwar die Stop-Loss-Marke erreicht wird, aber L&S keine Annahme des Angebotes erklärt. Das LOM bringt gegenüber einem Limitordersystem an einem organisierten Markt systemimmanente Nachteile mit sich. Denn der Handel über L&S erfolgt in der Regel in kleineren Stückzahlen. Zudem findet keine Handelsüberwachung statt.

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Samples: Kundenvereinbarung

Ausführungsplätze. Trade Republic bietet dem Kunden lediglich eine eingeschränkte Auswahl an handelbaren Wertpapieren sowie an Ausführungsplät- zen und Ausführungswegen an. So hat Trade Republic zur Ausführung der Kundenorders zum einen einen Anschlussvertrag mit der Lang & Schwarz Tradecenter AG & Co. KG (nachfolgend „L&S“) für den Anschluss an der Lang & Schwarz Exchange, einem elektro- nischen Handelssystem an der Börse Hamburg, abgeschlossen. Zum anderen bietet Trade Republic für den Handel von Zertifikaten und Derivaten eine Ausführung über die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG (nachfolgend: „HSBC“) an. Trade Republic hat sich zu dem Angebot der vorstehend genannten eingeschränkten Auswahl an sorgfältig ausgewählten Handels- plätzen entschieden, um eine effiziente und zugleich kostengünstige Durchführung von Wertpapierorders anbieten zu können. Eine Anbindung an mehrere Ausführungsplätze würde auf Seiten von Trade Republic einen erheblichen administrativen Mehraufwand mit sich bringen. Die damit verbundenen Kosten möchte Trade Republic im Kundeninteresse vermeiden. Trade Republic hält diesen An- satz für einen Online-Broker, der kostengünstige Wertpapierorders ermöglichen möchte, für im Regelfall geeignet, eine gleichblei- bend bestmögliche Ausführung im Interesse des Kunden erwarten zu lassen. Trade Republic überprüft dabei die Kurs- und Ausfüh- rungsqualitität der angebundenen Handelsplätze regelmäßig. Der Kunde hat daher lediglich eine eingeschränkte Auswahl an Handelsplätzen, hinsichtlich derer er Trade Republic zur Ausführung von Wertpapierorders anweisen kann. Damit der Kunde seine Entscheidung für einen Ausführungsplatz auf informierter Basis treffen kann, stellt Trade Republic auf ihrer Internetseite und in der Applikation umfassende Informationen sowie eine detaillierte Darstellung der Gebühren zu den angebotenen Ausführungsplätzen und aktuelle Kursdaten zur Verfügung. Zudem stellt Trade Republic auf der Internetseite und in der Applikation weiterführende Informationen zu den angebotenen Ausfüh- rungsplätzen und Handelspartnern zur Verfügung. Insbesondere kann der Kunde auch die bei einer außerbörslichen Ausführung ggf. relevanten Regelungen zu Mistrades (siehe auch Ziffer 20.4 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte) für den einzelnen Markplatz einsehen. Der Kunde kann die weiterführenden Informationen zu den Ausführungsregeln am angeschlossenen Ausführungsplatz in der Appli- kation im Rahmen der Orderaufgabe jeweils einsehen. Er bestätigt mit seiner Weisung im Rahmen der Orderaufgabe, dass er mit den Ausführungsregeln einverstanden ist. Über L&S ist sowohl die Ausführung von Wertpapierorders über das elektronische Handelssystem Lang & Schwarz Exchange der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg (nachfolgend „LSX“) als auch eine außerbörsliche Ausführung über L&S möglich. L&S ist Market Maker an der LSX. Die mit der Stellung als Market Maker verbundenen Pflichten von L&S ergeben sich aus dem Regelwerk der LSX. Die in der Applikation aktuell angezeigten Quotes (Kurse für die Wertpapiere) sind unverbindlich und stellen eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Die Wertpapierhandelsgeschäfte kommen erst dadurch zustande, dass Trade Republic gegenüber L&S ein Angebot auf Basis der Kundenorder zum Abschluss von Wertpapierhandelsgeschäften abgibt, welches durch L&S zu dem aktu- xxxxx Xxxx angenommen werden kann. Der Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln zur Quoteanfrage und zum Geschäftsabschluss (Quotemachines) durch Kunden wird sowohl von Trade Republic als auch durch L&S als unsachgemäße Nutzung des Handelssystems angesehen. L&S wird Trade Republic auf den begründeten Verdacht des Einsatzes von Quotemachines hinweisen. L&S und Trade Republic bedienen sich zum Abschluss der geschlossenen Geschäfte eines elektronischen Handelssystems, das auch ein Limitordersystem ("LOM") enthält. Dadurch wird es dem Kunden ermöglicht preislich limitierte Aufträge in Aktien und ETFs zu erteilen. Bei der Nutzung des LOM wird die vom Kunden erteilte Order fortlaufend mit den von L&S gestellten Quotierungen abgegli- chen. Wenn eine Order mit einer Quotierung von L&S übereinstimmt, erstellt das LOM automatisch ein Angebot an L&S. Die Annahme des Angebotes durch L&S erfolgt durch Empfang der Geschäftsbestätigung durch Trade Republic im LOM. Ein Stop-Loss-Limit führt damit nicht zwangsläufig zu einem Verkauf eines Wertpapiers in Höhe der gesetzten Stop-Loss-Marke. Vielmehr kann es sein, dass ein Verkauf zu einem niedrigeren Kurs erfolgt oder es auch zu gar keinem Verkauf kommt, wenn zwar die Stop-Loss-Marke erreicht wird, aber L&S keine Annahme des Angebotes erklärt. Das LOM bringt gegenüber einem Limitordersystem an einem organisierten Markt systemimmanente Nachteile mit sich. Denn der Handel über L&S erfolgt in der Regel in kleineren Stückzahlen. Zudem findet keine Handelsüberwachung statt.

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Samples: Kundenvereinbarung

Ausführungsplätze. Trade Republic bietet dem Kunden lediglich eine eingeschränkte Auswahl an handelbaren Wertpapieren sowie an Ausführungsplät- zen Ausführungsplätzen und Ausführungswegen an. So hat Trade Republic zur Ausführung der Kundenorders zum einen einen Anschlussvertrag mit der Lang & Schwarz Tradecenter AG & Co. KG (nachfolgend „L&S“) für den Anschluss an der Lang & Schwarz Exchange, einem elektro- nischen Handelssystem an der Börse Hamburg, abgeschlossen. Zum anderen bietet Trade Republic für den Handel von Zertifikaten und Derivaten eine Ausführung über die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG (nachfolgend: „HSBC“) an. Trade Republic hat sich zu dem Angebot der vorstehend genannten eingeschränkten Auswahl an sorgfältig ausgewählten Handels- plätzen Handelsplätzen entschieden, um eine effiziente und zugleich kostengünstige Durchführung von Wertpapierorders anbieten zu können. Eine Anbindung an mehrere Ausführungsplätze würde auf Seiten von Trade Republic einen erheblichen administrativen Mehraufwand mit sich bringen. Die damit verbundenen Kosten möchte Trade Republic im Kundeninteresse vermeiden. Trade Republic hält diesen An- satz Ansatz für einen Online-Online- Broker, der kostengünstige Wertpapierorders ermöglichen möchte, für im Regelfall geeignet, eine gleichblei- bend gleichbleibend bestmögliche Ausführung im Interesse des Kunden erwarten zu lassen. Trade Republic überprüft dabei die Kurs- und Ausfüh- rungsqualitität Ausführungsqualitität der angebundenen Handelsplätze regelmäßig. Der Kunde hat daher lediglich eine eingeschränkte Auswahl an Handelsplätzen, hinsichtlich derer er Trade Republic zur Ausführung von Wertpapierorders anweisen kann. Damit der Kunde seine Entscheidung für einen Ausführungsplatz auf informierter Basis treffen kann, stellt Trade Republic auf ihrer Internetseite und in der Applikation umfassende Informationen sowie eine detaillierte Darstellung der Gebühren zu den angebotenen Ausführungsplätzen und aktuelle Kursdaten zur Verfügung. Zudem stellt Trade Republic auf der Internetseite und in der Applikation weiterführende Informationen zu den angebotenen Ausfüh- rungsplätzen Ausführungsplätzen und Handelspartnern zur Verfügung. Insbesondere kann der Kunde auch die bei einer außerbörslichen Ausführung ggf. relevanten Regelungen zu Mistrades (siehe auch Ziffer 20.4 20.4. der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte) für den einzelnen Markplatz einsehenMarktplatz einsehen (Profil/Einstellungen/Rechtliches/Aktuelle Unterlagen/Hinweise zu den Handelsplätzen). Der Kunde kann die weiterführenden Informationen zu den Ausführungsregeln am angeschlossenen Ausführungsplatz in der Appli- kation Applikation im Rahmen der Orderaufgabe jeweils einsehen. Er bestätigt mit seiner Weisung im Rahmen der Orderaufgabe, dass er mit den Ausführungsregeln einverstanden ist. Über L&S ist sowohl die Ausführung von Wertpapierorders über das elektronische Handelssystem Lang & Schwarz Exchange der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg (nachfolgend „LSX“) als auch eine außerbörsliche Ausführung über L&S möglich. L&S ist Market Maker an der LSX. Die mit der Stellung als Market Maker verbundenen Pflichten von L&S ergeben sich aus dem Regelwerk der LSX. Die in der Applikation aktuell angezeigten Quotes (Kurse für die Wertpapiere) sind unverbindlich und stellen eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Die Wertpapierhandelsgeschäfte kommen erst dadurch zustande, dass Trade Republic gegenüber L&S ein Angebot auf Basis der Kundenorder zum Abschluss von Wertpapierhandelsgeschäften abgibt, welches durch L&S zu dem aktu- xxxxx Xxxx angenommen werden kann. Der Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln zur Quoteanfrage und zum Geschäftsabschluss (Quotemachines) durch Kunden wird sowohl von Trade Republic als auch durch L&S als unsachgemäße Nutzung des Handelssystems angesehen. L&S wird Trade Republic auf den begründeten Verdacht des Einsatzes von Quotemachines hinweisen. L&S und Trade Republic bedienen sich zum Abschluss der geschlossenen Geschäfte eines elektronischen Handelssystems, das auch ein Limitordersystem ("LOM") enthält. Dadurch wird es dem Kunden ermöglicht preislich limitierte Aufträge in Aktien und ETFs zu erteilen. Bei der Nutzung des LOM wird die vom Kunden erteilte Order fortlaufend mit den von L&S gestellten Quotierungen abgegli- chen. Wenn eine Order mit einer Quotierung von L&S übereinstimmt, erstellt das LOM automatisch ein Angebot an L&S. Die Annahme des Angebotes durch L&S erfolgt durch Empfang der Geschäftsbestätigung durch Trade Republic im LOM. Ein Stop-Loss-Limit führt damit nicht zwangsläufig zu einem Verkauf eines Wertpapiers in Höhe der gesetzten Stop-Loss-Marke. Vielmehr kann es sein, dass ein Verkauf zu einem niedrigeren Kurs erfolgt oder es auch zu gar keinem Verkauf kommt, wenn zwar die Stop-Loss-Marke erreicht wird, aber L&S keine Annahme des Angebotes erklärt. Das LOM bringt gegenüber einem Limitordersystem an einem organisierten Markt systemimmanente Nachteile mit sich. Denn der Handel über L&S erfolgt in der Regel in kleineren Stückzahlen. Zudem findet keine Handelsüberwachung statt.

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Samples: Rahmenvertrag Online Brokerage