Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird. 14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen, Allgemeine Deutsche Speditionsbedingungen (Adsp), German Freight Forwarders’ Standard Terms and Conditions
Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch je- doch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (Adsp), Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017), Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017)
Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegenabzu- legen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen
Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegenabzule- gen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017), Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017), Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017)
Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Samples: Ergänzung Zu Den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017)
Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugebenherauszuge- ben.
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Samples: Kundeninformationsbroschüre, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (Adsp)
Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung Otfenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Samples: Allgemeine Speditionsbedingungen, Allgemeine Speditionsbedingungen
Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017)
Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über Ver- langen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft Ausführung Rechen- schaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017)
Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.den
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch je-doch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017)
Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Geschäfte Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Samples: Spediteurbedingungen
Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen Ver- langen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch je- doch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung Rech- nung des Auftraggebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugebenher- auszugeben.
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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017)
Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen des- sen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts Ge- schäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung Offen- legung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugebenheraus- zugeben.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten Nach- richten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung Offen- legung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung Ausfüh- rung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.Ausführung
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen xxxxxxxxxx- xxxx Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers Auftrag- gebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. 14.1 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft Rechen- schaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.
14.2 Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält er- hält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen