Common use of Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs Clause in Contracts

Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs. Vertragspartei zuzurechnen sind, befreien die Vertragspartei- en für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Als solche Leistungshindernisse gelten höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte, Streiks und Aussperrungen, Blockade von Beförderungswegen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwie- gende Ereignisse. Im Falle eines Leistungshindernisses ist jede Vertragspartei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu unterrichten; der Spediteur ist zudem verpflichtet, Weisungen des Auf- traggebers einzuholen.

Appears in 15 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017, Adsp 2017