Informationspflichten Über die gesetzlichen Informationspflichten hinaus treffen das Kreditinstitut mangels einer gesonderten Vereinbarung keine anderen als die in seinen Geschäftsbedingungen erwähnten Informationspflichten. Das Kreditinstitut ist daher – soweit keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht – nicht verpflichtet, den Kunden über drohende Kursverluste, über den Wert oder die Wertlosigkeit anvertrauter Gegenstände oder über Umstände, die den Wert dieser Gegenstände beeinträchtigen oder gefährden könnten, zu unterrichten oder dem Kunden sonstige Ratschläge oder Auskünfte zu erteilen.
Informationspflicht Vor Beginn der Kurzarbeit, spätestens jedoch mit der Vorlage dieser Vereinbarung zur Unterfertigung, ist von dem/der ArbeitgeberIn eine schriftliche Begründung über die wirtschaftliche Notwendigkeit der Kurzarbeit jeder zuständigen Gewerk- schaft zu übermitteln. Auf Aufforderung der zuständigen Gewerkschaft ist nach Beendigung der Kurzarbeit vom Betrieb eine schriftliche Information über die tatsächliche Inanspruchnahme bzw. Ausschöpfung der Kurzarbeit an diese zu übermitteln. Die Information hat jedenfalls die in Abschnitt I Pkt 1-4 dieser Vereinbarung genannten Punkte zu enthalten. Eine Kopie ist der/den zuständigen Betriebsratskörperschaft/en zuzustellen.
Vertrauliche Informationen Die Parteien erkennen an, dass jede Partei bestimmte Informationen der anderen Partei erlangen kann, die der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind und die von der anderen Partei als vertraulich oder geschützt angesehen würden („Vertrauliche Informationen“). Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem alle Kaufverträge, die Preisgestaltung von Laetus sowie alle wettbewerbsrelevanten oder geheimen Geschäfts-, Marketing- und technischen Informationen, die von einer Partei gegenüber einer anderen Partei offengelegt werden. Jede Partei stimmt zu, dass für den Fall, dass eine Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei erlangt, die empfangende Partei: (i) vertrauliche Informationen vor unbefugter Offenlegung mit wirtschaftlich zumutbarer Sorgfalt schützen wird, (ii) vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben wird, außer an ihre Mitarbeiter, Berater und Konzerngesellschaften, die an der Erfüllung des entsprechenden Kaufvertrags beteiligt sind, und (iii) (außer durch diese Bedingungen genehmigte) vertrauliche Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei verwenden wird. Innerhalb von fünf (5) Werktagen nach einem Antrag einer der Parteien oder nach Stornierung des Kaufs werden alle Materialien oder Medien, die vertrauliche Informationen enthalten, entweder an die ursprüngliche Partei zurückgegeben oder von der empfangenden Partei vernichtet. Die vorstehende Vernichtungsbestimmung gilt nicht für Sicherungskopien vertraulicher Informationen, die von einer der Parteien im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs angefertigt wurden, vorausgesetzt, dass in Bezug auf diese Kopien die hier festgelegten Geheimhaltungspflichten so lange gelten, wie solche Sicherungskopien existieren. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (i) der empfangenden Partei bereits vor dem Zeitpunkt bekannt waren, an dem sie der empfangenden Partei offengelegt werden, oder die von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne Verwendung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, wie schriftlich nachgewiesen wird; (ii) ohne Verstoß gegen diese Bedingungen oder eine andere unrechtmäßige Handlung der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder geworden sind; (iii) rechtmäßig von einer Drittpartei ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht erhalten wurden;
Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?