Auslandsschäden und Erste-Hilfe-Leistung im Ausland. I.3.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland vorkom- mender Versicherungsfälle aus I.3.1.2 Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen im Ausland; I.3.1.3 Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen/Kongressen, Symposien, Messen und Märkten.
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