Common use of Ausnahmen vom Pfandrecht Clause in Contracts

Ausnahmen vom Pfandrecht. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsge- walt der ebase, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen (z. B. Bareinzahlung zur Einlösung eines Wechsels), erstreckt sich das Pfandrecht der ebase nicht auf diese Werte. Dasselbe gilt für die von ebase selbst ausgegebenen Aktien (eigene Aktien) und für die Wertpapiere, die ebase im Ausland für den Kunden verwahrt. Außerdem erstreckt sich das Pfandrecht nicht auf die von ebase selbst ausgegebenen eigenen Genussrechte/Genuss- scheine und nicht auf die verbrieften und nicht verbrieften nachrangigen Ver- bindlichkeiten der ebase. Unterliegen dem Pfandrecht der ebase Wertpapiere, ist der Kunde nicht berech- tigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehörenden Zins- und Gewinnan- teilscheine zu verlangen.

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Ausnahmen vom Pfandrecht. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsge- walt der ebase, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen (z. B. Bareinzahlung zur Einlösung eines Wechsels), erstreckt sich das Pfandrecht der ebase nicht auf diese Werte. Dasselbe gilt für die von der ebase selbst ausgegebenen Aktien (eigene Aktien) und für die Wertpapiere, die ebase im Ausland für den Kunden verwahrt. Außerdem erstreckt sich das Pfandrecht nicht auf die von der ebase selbst ausgegebenen eigenen Genussrechte/Genuss- scheine Ge- nussscheine und nicht auf die verbrieften und nicht verbrieften nachrangigen Ver- bindlichkeiten Verbindlichkeiten der ebase. Unterliegen dem Pfandrecht der ebase Wertpapiere, ist der Kunde nicht berech- tigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehörenden Zins- und Gewinnan- teilscheine zu verlangen.

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Ausnahmen vom Pfandrecht. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsge- walt Verfügungsgewalt der ebase, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen dür- fen (z. B. Bareinzahlung zur Einlösung eines Wechsels), erstreckt sich das Pfandrecht der ebase nicht auf diese Werte. Dasselbe gilt für die von der ebase selbst ausgegebenen Aktien (eigene Aktien) und für die Wertpapiere, die die ebase im Ausland für den Kunden verwahrt. Außerdem erstreckt sich das Pfandrecht nicht auf die von der ebase selbst ausgegebenen eigenen GenussrechteGe- nussrechte/Genuss- scheine Genussscheine und nicht auf die verbrieften und nicht verbrieften nachrangigen Ver- bindlichkeiten Verbindlichkeiten der ebase. Unterliegen dem Pfandrecht der ebase Wertpapiere, ist der Kunde nicht berech- tigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehörenden Zins- und Gewinnan- teilscheine zu verlangen.

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