Ausnahmen vom Pfandrecht. Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wie z. B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist.
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Samples: Rahmenkreditvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausnahmen vom Pfandrecht. Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wie z. z.B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels Wechsels, sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausnahmen vom Pfandrecht. Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten bestimm- ten Auftrags gewidmet wurden, wie z. z.B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten be- stimmten Schecks oder Wechsels Wechsels, sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist.
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