Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche. Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 13.1 bis 13.5 ausdrücklich genannten. Hat der Besteller einen Mangel gerügt, und ist kein Mangel festzustellen, für den der Lieferant einzustehen hat, so schuldet der Besteller dem Lieferanten das Entgelt für die Arbeiten sowie Ersatz der weiteren Aufwendungen und Kosten.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Supply Agreement, Allgemeine Lieferbedingungen
Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche. Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 13.1 bis 13.5 ausdrücklich genannten. Hat der Besteller einen Mangel gerügt, und ist kein Mangel festzustellen, für den der Lieferant einzustehen hat, so schuldet schul- det der Besteller dem Lieferanten das Entgelt für die Arbeiten sowie Ersatz der weiteren Aufwendungen und Kosten.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche. Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung Ausfüh rung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften Eigenschaf ten hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser au sser den in Ziff. 13.1 bis 13.5 ausdrücklich genannten. Hat der Besteller einen Mangel gerügt, und ist kein Mangel Man gel festzustellen, für den der Lieferant einzustehen hat, so schuldet der Besteller dem Lieferanten das Entgelt für die Arbeiten sowie Ersatz der weiteren Aufwendungen Aufwendun gen und Kosten.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen Für Maschinen Und Anlagen, Allgemeine Lieferbedingungen Für Maschinen Und Anlagen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche. Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 13.1 bis 13.5 ausdrücklich ausdrück- lich genannten. Hat der Besteller einen Mangel gerügt, und ist kein Mangel festzustellen, für den der Lieferant einzustehen einzu- stehen hat, so schuldet der Besteller dem Lieferanten das Entgelt für die Arbeiten sowie Ersatz der weiteren Aufwendungen und Kosten.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche. Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung Ausfüh- rung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften Eigenschaf- ten hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser aus- ser den in Ziff. 13.1 bis 13.5 ausdrücklich genannten. Hat der Besteller einen Mangel gerügt, und ist kein Mangel festzustellen, für den der Lieferant einzustehen hat, so schuldet der Besteller dem Lieferanten das Entgelt Ent- gelt für die Arbeiten sowie Ersatz der weiteren Aufwendungen Aufwen- dungen und Kosten.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen Für Maschinen Und Anlagen
Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche. Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 13.1 15.1 bis 13.5 15.5 ausdrücklich genannten. Hat der Besteller einen Mangel gerügt, und ist kein Mangel festzustellen, für den der Lieferant Unternehmer einzustehen hat, so schuldet der Besteller dem Lieferanten Unternehmer das Entgelt für die Arbeiten sowie Ersatz der weiteren Aufwendungen und Kosten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Maschinen Und Anlagen