Ausschließliche Rechtsmittel. Die in diesem Vertrag genannten Rechte, Rechtsmittel und Verbindlichkeiten des Käufers (unabhängig davon, ob zur Erstattung der Kosten, zum pauschalierten Schadensersatz, zur Reparatur, zum Ersatz, Preisnachlass oder Sonstigem) stellen, ungeachtet der Annahme oder Umstände (einschließlich Vertragsbruch oder Verletzung der gesetzlichen Pflicht, Fahrlässigkeit oder einer anderen unerlaubten Handlung, Schadenersatz, Verletzung einer Gewährleistungspflicht oder Sonstiges), die ausschließlichen Rechte, Rechtsmittel und Verbindlichkeiten des Käufers dar.
Ausschließliche Rechtsmittel. Sofern nicht ausdrücklich hierin vorgesehen, haftet Permobil nicht für fehlerhafte Produkte, und die in diesem Abschnitt 6 vorgesehenen Rechtsmittel sind die einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel, die dem Händler im Falle fehlerhafter Produkte zur Verfügung stehen.
Ausschließliche Rechtsmittel. Falls ein von einer Drittpartei hergestelltes Produkt in wesentlichen Teilen nicht der beschränkten, zuvor angegebenen Drittpartei-Garantie entspricht, soll der Lizenznehmer die vom Dritthersteller zur Verfügung gestellten Rechtsmittel einsetzen und der Lizenzgeber erklärt sich einverstanden, den Lizenznehmer in angemessenem Rahmen bei der Übermittlung von dessen Anspruch an den Dritthersteller zu unterstützen. Falls ein vom Lizenzgeber hergestelltes Produkt nicht der zuvor beschriebenen eingeschränkten Produktgarantie des Lizenzgebers entspricht, muss der Lizenzgeber nach eigenem Ermessen (i) das mangelhafte Produkt reparieren oder zersetzen, um den Mangel zu beseitigen, oder (ii) den für das Produkt bezahlten Betrag im Austausch gegen die Rückgabe des mangelhaften Produkts dem Lizenznehmer zurückerstatten oder gutschreiben. DIE IN DIESEM ABSCHNITT AUSDRÜCKLICH ANGEGEBENEN RECHTSMITTEL SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES LIZENZNEHMERS UND ERSETZEN ALLE ANDEREN RECHTE ODER RECHTSMITTEL, DIE DER LIZENZNEHMER MÖGLICHERWEISE IN BEZUG AUF ETWAIGE MANGELHAFTE PRODUKTE GEGENÜBER DEM LIZENZGEBER HAT.
Ausschließliche Rechtsmittel. Vorbehaltlich des nachstehenden Abschnitts 7.3 und mit Ausnahme des Rechts auf Schadensersatz (das den Haftungsbeschränkungen unterliegt) und des Rechts auf Kündigung aus wichtigem Grund sind die Rechtsmittel dieses Abschnitts 7.2. die einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden, wobei alle anderen Rechte und Rechtsmittel für Störungen ausgeschlossen sind.