Ausschluss und Begrenzung der Haftung Musterklauseln

Ausschluss und Begrenzung der Haftung. 12.1 Wir haften nicht - vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen - für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere haften wir nicht bei Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Hand- lungen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbeson- dere haften wir: - für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfül- lungsgehilfen; - für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und im Falle zu vertretender Unmöglichkeit und erheblicher Pflichtverletzung; - wenn im Falle der Verletzung sonstiger Pflichten i.S.d. § 241 Abs. 2 BGB dem Kunden unsere Leistung nicht mehr zuzumuten ist; - wenn wir uns bei einem Fixgeschäft in Verzug befinden; - im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; - soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder das Vorhanden- sein eines Leistungserfolges oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben; - bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Ausschluss und Begrenzung der Haftung. 11.1 Wir haften nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere: − für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen; − für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (und im Falle zu vertretender Unmöglichkeit und erheblicher Pflichtverletzung; − wenn im Falle der Verletzung sonstiger Pflichten i. S. d. § 241 Abs. 2 BGB dem Kunden unsere Leistung nicht mehr zuzumuten ist; − im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; − im Falle des Verzuges, soweit ein Fixtermin vereinbart war; − soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware, oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Ausschluss und Begrenzung der Haftung. Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren ver- tragstypischen Schaden ist die Haftung je Schadensereignis bei Sachschäden auf EUR 100.000,00 und bei sonstigen Vermögensschäden auf EUR 200.000,00 begrenzt; für alle Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieser Beträge. Diese Begrenzung gilt wiederum nicht soweit Schäden durch die Haftpflichtver- sicherung gedeckt sind. Falls nicht anders vereinbart, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung, es sei denn, das Gesetz schreibt z.B. bei Arglist, bei Vorsatz, bei Personen- schäden, nach dem ProdHG, oder gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) zwingend längere Fristen vor.
Ausschluss und Begrenzung der Haftung. 9.1 Für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Lieferung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht, haften wir im Falle des Vorsatzes und bei grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haften wir nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten.
Ausschluss und Begrenzung der Haftung a) Für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz wegen zu vertretender Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Ausschluss und Begrenzung der Haftung. 10.1 Wir haften unbeschränkt, soweit der Schaden des Kunden auf einer arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässig Pflichtverletzung von uns oder unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes, bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB sowie bei Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung bleibt ebenfalls unberührt.
Ausschluss und Begrenzung der Haftung. 10.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahr- lässigkeit.
Ausschluss und Begrenzung der Haftung. 10.1. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, wie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir für alle darauf zurück- zuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Ausschluss und Begrenzung der Haftung. 11.1. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren 1 Jahr nach Gefahr- übergang. Bei Verträgen über gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausge- schlossen. Dies gilt nicht, wenn uns mindestens grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Fall von uns zu vertretender Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritten; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Ausschluss und Begrenzung der Haftung. (1) Wir haften vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund -, bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.