Ausschluss von Ansprüchen. 11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
11.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber OC unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
11.3. Die Verjährungsfrist nach Ziff. 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung beim Flugtransport ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung beim Flugtransport binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. Für befördertes See- oder Kabinengepäck sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn die Anzeige nicht innerhalb der in Ziffer 9.5. genannten Fristen erfolgt ist.
Ausschluss von Ansprüchen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Vertrages hat der Veranstalter innerhalb eines Monats nach der Beendigung des Vertrages geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Veranstalter Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er nachweislich ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
Ausschluss von Ansprüchen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckbeschädigung und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden.
Ausschluss von Ansprüchen. Im Fall der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, einer positiven Vertragsverletzung bzw. einer Verletzung von Beratungs- oder sonstigen Pflichten haftet rona:, soweit vorliegend nichts anderes geregelt ist, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Mängelfolgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Kunde selbst. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Datensicherung liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
Ausschluss von Ansprüchen. 1. Rechte und Ansprüche des Auftraggebers sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind. Im Fall der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, einer positiven Vertragsverletzung bzw. einer Verletzung von Beratungs- oder sonstigen Pflichten haften wir, soweit vorliegend nichts anderes geregelt ist, ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Soweit im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Leistungen sowie deren Verzögerung oder Nichtausführung aufgrund zwingenden Rechts darüber hinaus Schadenersatzansprüche und sonstige Zahlungsansprüche, gleich welcher Art oder aus welchem Recht, entstehen sollten, so begrenzen wir diese in jedem Fall ausdrücklich auf bei Vertragsabschluss für uns nachweislich vorhersehbare Schäden sowie im Höchstfall auf den Faktura-Wert der einzelnen mit dem Schadensfall zusammenhängenden Lieferungen. Bei Teillieferungen und/oder Teilleistungen auf den entsprechenden Anteil des Lieferwertes.
Ausschluss von Ansprüchen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Er- bringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendi- gung der Reise uns gegenüber unter der nach- folgend angegebenen Anschrift geltend xx- xxxx. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprü- che nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhin- dert waren. Die Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck im Zusammenhang mit Flügen ge- mäß Ziff. 10.3., wenn Gewährleistungsrechteaus dem §651c Abs.3, §651d,§651e Abs.3 und 4BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatz- anspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
Ausschluss von Ansprüchen. 12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach den §§ 651c bis f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise dem Reiseveranstalter gegenüber unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu xx- xxxx:
12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.3 Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
Ausschluss von Ansprüchen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter erklärt werden. Eine Erklärung gegenüber plantours & Partner GmbH ist zu richten an: plantours & Partner GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckbeschädigung und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
Ausschluss von Ansprüchen. 10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum bei Hannover 96 geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Hannover 96 unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
10.2 dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäcksschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen sieben Tagen bei Gepäckverlust oder Beschädigung, binnen einundzwanzig Tagen bei Gepäcksverspätung nach Aushändigung, zu melden.
Ausschluss von Ansprüchen. Die Verjährung der Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 BGB kann der Xxxx nur innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Vermietungsende geltend machen. Die Ansprüche – gleich aus wel- chem Rechtsgrund – verjähren sechs Monate nach dem vertraglichen Vermietungsende.