Ausschluss von Teilnehmern. Ein Ausschluss einzelner Teilnehmer vom Unterricht ist möglich, sofern deren Verhalten eine ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts stört oder wesentlich beeinträchtigt. Nach zweimaligem Ausschluss erfolgt eine schriftliche Warnung. Nach insgesamt dreimalig erfolgtem Ausschluss wird der Vertrag durch die Roadhouse-Music -School gemäß Punkt 1 gekündigt. Eine Erstattung der Kursgebühren wird sowohl bei Ausschluss als auch bei Kündigung nicht vorgenommen.
Ausschluss von Teilnehmern. Der Veranstalter behält sich vor, Kunden/Teilnehmer von der Teilnahme an Bildungsangeboten auszuschließen, wenn sie während des Bildungsangebotes eine Straftat (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) begehen, trotz Ermahnung andere Tatbestände begehen, die den geregelten Ablauf des Bildungsangebotes in Frage stellen, in sonstiger Weise den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes zuwiderhandeln oder die Zahlungskonditionen nicht einhalten. Die zum Zeitpunkt eines Ausschlusses von der weiteren Teilnahme bereits entrichteten Kosten werden nicht erstattet.
Ausschluss von Teilnehmern. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über den in Ziff. 2 genannten Personenkreis hinaus, weitere Personen von der Teilnahme auszuschliessen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich herausstellt, dass ein Teilnehmer gegen gegen die Teilnahmebedingungen verstösst.
Ausschluss von Teilnehmern. 5.1 FCB behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, z.B. durch unwahre Angaben oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.
5.2 FCB kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich in den Angeboten oder Veranstaltungen von FCB in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.
Ausschluss von Teilnehmern. Der Veranstalter kann den Teilnehmer ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausschließen, z. B. wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses von der Veranstaltung nicht unterlässt.
Ausschluss von Teilnehmern. Wir haben das Recht einzelne Teilnehmer des Auftraggebers ohne Rückerstattung der Schulungsgebühr von einer Schulung auszuschließen, sofern durch das Verhal- ten des Teilnehmers die Erreichung des Schulungszwecks für andere Teilnehmer nachhaltig gefährdet wird. Auch in diesem Fall ist die Erstattung von Reisekosten und sonstigen um Zwecke der Teilnahme an der Schulung gemachten Aufwendungen sowie sonstige Ersatzansprüche durch uns ausgeschlossen.
Ausschluss von Teilnehmern. Teilnehmer, die sich am Stellplatz melden, aber nicht zum Wettkampf antreten oder in Vor- und Zwischenläufen die weitere Teilnahmeberechtigung erworben haben, die- se aber nicht wahrnehmen, werden auch von der Teilnahme an weiteren Wettbewer- ben (Einzel- oder Mannschaftswettkämpfe) dieser Veranstaltung ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet der Verzicht des Teilnehmers, den er dem Schriftführer vor Weitergabe der Liste bekannt gibt. Rechtzeitiges Abmelden für die Teilnahme an Endläufen/Endkämpfen ermöglicht das Nachrücken der weiteren Platzierten
Ausschluss von Teilnehmern. Die JUH behält sich vor, Teilnehmer von der Ausbildungsveranstaltung auszuschließen, wenn sie durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, stören oder in sonstiger Weise den Grundsätzen der JUH zuwiderhandeln. Die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers wird davon nicht berührt. Des Weiteren gelten die Hausordnung und das damit verbundene Hausrecht der JUH.
Ausschluss von Teilnehmern. Der jeweilige Anbieter ist berechtigt, einzelne oder sämtliche Teilnehmer von Par- cours auszuschließen, wenn − ein Teilnehmer gegen die Bestimmungen dieser Foxtrail AGB verstößt und die weitere Teilnahme dem Anbieter nicht zumutbar ist; − die angemeldete Teilnehmeranzahl überschritten ist; oder − ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Sonstige Rechte des jeweiligen Anbieters nach diesen Foxtrail AGB bzw. nach dem Gesetz bleiben unberührt.
Ausschluss von Teilnehmern. 9.1 Teilnehmer, denen gegenüber die GUTbeACHTEN GmbH noch offene Forderungen aus abgeschlossenen oder offenen Vollstreckungsverfahren hat, werden von der weiteren Teilnahme am Bildungsangebot der GUTbeACHTEN GmbH ausgeschlossen. Mit Begleichung der ausstehenden Gebühren erfolgt wieder eine Zulassung.
9.2 Teilnehmer werden von den Veranstaltungen ausgeschlossen, wenn sie sich nicht an geltende Vorgaben halten (Hygienekonzept,…) oder diese wiederholt stören.