Sonstige Rechte Musterklauseln

Sonstige Rechte. Die Vertragsparteien regeln insbesondere die folgenden mit der Freizügigkeit zu- sammenhängenden Rechte gemäss Anhang I:
Sonstige Rechte. Die Mitgliedstaaten regeln insbesondere die folgenden mit der Freizügigkeit zu- sammenhängenden Rechte gemäss Anlage 1:
Sonstige Rechte. Über die hier genannten Leistungen hinausgehende Ansprüche gewährt diese Mobilitätsgarantie nicht. Ansprüche wegen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Garantiegebers und seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter und Ansprüche wegen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
Sonstige Rechte. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, selbst keine Audio- oder Videoaufzeichnungen während des Unterrichts ohne Genehmigung durch den Veranstalter vorzunehmen. Die Zuwiderhandlung stellt einen Kündigungsgrund dar. Bei der Aufzeichnung von Audio- oder Videoaufnahmen (beispielsweise im Rahmen einer Videoanalyse) verzichtet der/die Teilnehmer/in auf sämtliche urheber- oder wettbewerbsrechtliche Nutzungs- und Entschädigungsansprüche, die aus der Audio- oder Videoaufzeichnung von Unterrichtsveranstaltungen entstehen können. Erhält der/die Student/in von Xxxx Xx. Xxxxxx Xxx Audio- oder Videoaufzeichnungen, so verpflichtet er/sie sich, diese ausschließlich zum persönlichen Gebrauch zu verwenden. Der Vertrag tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft, der/die Seminarteilnehmer/in verpflichtet sich, etwaige Änderungen seiner/ihrer Daten unverzüglich zu melden. Der/die Teilnehmer/in erklärt sein/ihr Einverständnis, dass seine/ihre persönlichen Daten elektronisch gespeichert werden. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass persönliche Daten nur im Rahmen der Ausbildung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch Xxxx Xx. Xxxxxx Xxx Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam werden, so behält der Vertrag im Übrigen seine Wirksamkeit.
Sonstige Rechte. Der Vertragspartner haftet dafür, dass durch die vertragsgemäße Verwendung der gelieferten Waren oder Leistungen keine Schutz-rechte Dritter (Patent-, Marken-, Musterrechte, Gebietsschutz, etc.) verletzt werden. Er stellt uns wegen aller Ansprüche aus der Verletzung solcher Schutzrechte frei und verpflichtet sich, uns auf seine Kosten die erforderlichen Berechtigungen (Lizenzen) zu verschaffen. Wir sind berechtigt, technische Unterlagen des Vertragspartners im erforderlichen Ausmaß an den Endkunden weiterzugeben. Es wird ausschließlich die Anwendung des österreichischen materiellen Rechtes, unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts vereinbart. Für alle Streitigkeiten aus dem abgeschlossenen Vertrag, hinsichtlich seiner Wirksamkeit, seines Zustandekommens und seiner Auslegung, etc. gilt das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt als vereinbart. Ausdrückliche vertragliche Vereinbarungen mit dem Vertragspartner, die von diesen Einkaufsbedingungen abweichen, gehen den Einkaufsbedingungen vor. Änderungen vertraglicher Vereinbarungen und Änderungen der Einkaufsbedingungen sowie sonstige auf grund oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis abzugebende Erklärungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, wobei Erklärungen über Fax oder E- Mail der Schriftform genügen. Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird dadurch der übrige Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am Nächsten kommt. Auf gleiche Weise sind Vertragslücken zu füllen. Rev.01 – 08/2011 EINKAUFSBEDINGUNGEN-DE.doc Seite 3/3 BKS Bank AG IBAN: AT 00 0000 0000 0000 0000 Telefon: +00 0000 0000-0 Telefax: +00 0000 0000-00 Sitz der Gesellschaft: Seeboden Landesgericht Klagenfurt Geschäftsführer:
Sonstige Rechte. Der Versicherungsschutz umfasst nicht Ansprüche im ursächlichen Zusammenhang mit geistigem Eigentum, Markenrechten, Urheberrechten, Designrechten, Namensrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, mit teilweiser Ausnahme von A2-1.1.3.
Sonstige Rechte. Der Vertragspartner haftet dafür, dass durch die vertragsgemäße Verwendung der gelieferten Ware oder Leistungen keine Schutzrechte Dritter (Patent-, Marken-, Musterrechte, Gebietsschutz, etc.) verletzt werden. Er stellt uns wegen aller Ansprüche aus der Verletzung solcher Schutzrechte frei und verpflichtet sich, uns auf seine Kosten die erforderlichen Berechtigungen (Lizenzen) zu verschaffen. Wir sind berechtigt, technische Unterlagen des Vertragspartners im erforderlichen Ausmaß an den Endkunden weiterzugeben.
Sonstige Rechte das Recht, die Werke in allen vertragsgegenständlichen körperlichen Nutzungsarten zu veröffentlichen, gewerblich oder nichtgewerblich auszuleihen und/oder zu vermieten; das Recht, die Werke im Zusammenhang mit anderen Produkten und Dienstleistungen jeder Art und jeder Branche zum Zwecke der Verkaufsförderung zu nutzen, und so gestaltete oder versehene Produkte kommerziell auszuwerten und nach eigenem Ermessen Markenanmeldungen durchzuführen sowie gewerbliche Schutzrechte zu erwerben (Merchandising); das Recht, die Werke im Umfang der eingeräumten Rechte in allen vertragsgegenständlichen Nutzungsarten, auch im Internet und sozialen Medienkanälen, zur Werbung für die TERRITORY oder Dritte, einschließlich für deren Produkte und Unternehmen, entgeltlich oder unentgeltlich zu nutzen, einschließlich des Rechts, die Werke in eigenen Datenbanken oder solchen Dritter (z. B. Amazon oder Google) einzuspeisen und zu Werbezwecken ganz oder teilweise öffentlich zugänglich zu machen; alle sonstigen durch Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte nach deren Satzung, Wahrnehmungsvertrag und Verteilungsplan, sofern eine Übertragung dieser Rechte gemäß den entsprechenden Bestimmungen sowie gesetzlich zulässig ist.
Sonstige Rechte. 5.8.1 Jede Vertragspartei behält die ausschließlichen Rechte an ge- werblichen Schutzrechten, Urheberrechten sowie sonstigem Know-how, welche die jeweilige Vertragspartei bei Vertragsab- schluss innehatte oder unabhängig von den vertraglichen Be- ziehungen zwischen dem Kunden und IBM iX erworben oder entwickelt hat.
Sonstige Rechte. Sonstige vom anzuwendenden Recht gewährte Rechte einschließlich der von den Parteien ver- einbarten Rechte können ausgeübt werden, soweit sie nicht mit den in Artikel 15 genannten zwingenden Bestimmungen dieses Kapitels unvereinbar sind.