Ausschlussfrist, Verjährung Musterklauseln

Ausschlussfrist, Verjährung. 17.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb einer Woche nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges bei der Vermietstation schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
Ausschlussfrist, Verjährung. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges bei dem Vermieter anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt. Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehnen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.
Ausschlussfrist, Verjährung. Sie haben keinen Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn dieser erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen Versicherungsgegenstand bei uns schriftlich angemeldet worden ist. Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann. Ist Ihr Anspruch bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung bis zum Eingang der schriftlichen Entscheidung über den Versicherungsschutz gehemmt.
Ausschlussfrist, Verjährung a) Vertragliche Anspruche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen mussen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenuber geltend machen (Adresse siehe unten). Fur die Fristwahrung ist der Zugang der entsprechenden Erklurung bei uns maßgebend. Nach Fristablauf können Anspruche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert waren.
Ausschlussfrist, Verjährung. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Mietleistungen hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeugs schriftlich bei Camper-Rent- 24 anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn den Mieter kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist trifft. Vertragliche Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Camper-Rent-24 die Ansprüche schriftlich zurückverweist.
Ausschlussfrist, Verjährung. Der Mieter muss offensichtliche Mängel, die bei der Abnahme nicht feststellbar waren und eine nicht vertragsgemäße Erfüllung der Anmietung des Wohnmobils darstellen, jedoch nach Übernahme auftreten, unverzüglich dem Vermieter in Textform anzeigen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rückgabe des Wohnmobils beim Vermieter anzumelden. Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und neben- vertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rückgabe. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist. Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung und Verschlechterung der Mietsache verjähren frühestens nach Ablauf von drei Jahren ab Vertragsschluss.
Ausschlussfrist, Verjährung. 13.1.Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme beim Vermieter schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt. 13.2.Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter, verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist. 13.3.Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.
Ausschlussfrist, Verjährung. Sie haben keinen Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn dieser erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen Versicherungsgegenstand bei uns schriftlich angemeldet worden ist. Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann. Ist Ihr Anspruch bei uns angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang der schriftlichen Entscheidung über den Versicherungsschutz gehemmt. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.5 aus Abschnitt A1 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von privaten, nicht berufsbezogenen Schlüsseln, die der versicherten Person von einem Dritten überlassen worden sind und die sich rechtmäßig in ihrem Gewahrsam befunden haben. Versicherungsschutz bieten wir auch für Schlüssel, die der versicherten Person für die Ausübung eines unentgeltlich ausgeführten Ehrenamts von Dritten überlassen wurden. Der Versicherungsschutz umfasst den Ersatz von Kosten für • die notwendige Auswechselung von Schlössern, Schlüsseln und Schließanlagen, • vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und • einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Mitversichert sind auch Schlösser von Haus- und Wohnungstüren, die im Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümer- gemeinschaft stehen. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs), ferner aus dem Verlust von Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen bzw. zu Tresoren oder Wertaufbewahrungs- behältnissen. Unsere Höchstersatzleistung beträgt 50.000 Euro je Versicherungsfall, begrenzt auf 100.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Bei jedem Versicherungsfall, bei dem unsere Eintrittspflicht gegeben ist, wird der Schaden abzüglich einer Selbstbeteiligung von 150 Euro ersetzt.
Ausschlussfrist, Verjährung. 16.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Bootes bei Inhaber Xxxx Xxxxxxx von Bootsvermietung und Bootscharter Caputh - Boote – xxx.xxxxxx-xxxxx.xx schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
Ausschlussfrist, Verjährung. 16.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Zeltes an unserem Firmensitz schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.