Ausschreibung und Besetzungsverfahren Musterklauseln

Ausschreibung und Besetzungsverfahren. Bereits bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen hat der Arbeitgeber u. a. folgende Vor- schriften zu beachten: • Art. 33 Absatz 2 GG – Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Hierzu hat der KAV eine Arbeitshilfe „Stellenbesetzungen unter Berücksichtigung des Gebots der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG“ herausgegeben (siehe auch Home- page des KAV20). • § 7 Absatz 1 GstG21 - in Bereichen, in denen Frauen nach Maßgabe der §§ 3 bis 5 GstG unterrepräsentiert sind, ist in Arbeitsplatzausschreibungen darauf hinzuweisen, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berück- sichtigt werden. • § 7 Absätze 3 bis 5 GstG – Erfordernis und Umfang einer Ausschreibung. • § 12 Absatz 1 GstG - Alle Arbeitsplätze sind grundsätzlich auch mit Teilzeitbeschäftigten besetzbar, wenn nicht zwingende dienstliche Belange die Besetzung mit Vollzeitbeschäf- tigten erfordern. In einer Arbeitsplatzausschreibung ist auf die Möglichkeit zur Teilzeitbe- schäftigung hinzuweisen. 16Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung eines doppischen Haushaltsplanes der Gemeinden (Gemeindehaus- haltsverordnung-Doppik - GemHVO-Doppik) vom 14. August 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 433) 17 Gemeindehaushaltsverordnung-Kameral - GemHVO-Kameral - vom 2. Dezember 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 623), 18 künftig umzuwandeln 19 künftig wegfallend 20 xxxxx://xxx.xxxxx.xx/xxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx vom 21. Februar 2018, zuletzt aufgerufen 6. Mai 2022 21 Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz -GStG-) vom 13. Dezember 1994 (GVOBl. Schl.-H. S. 562), zuletzt geändert 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30) • § 7 Absatz 1 TzBfG22 - Verpflichtung der Arbeitgeber, Arbeitsplätze auch als Teilzeitar- beitsplätze auszuschreiben, wenn sie sich hierfür eignen. • § 165 SGB IX23 - Berücksichtigung der Belange Schwerbehinderter - • § 11 i. V. m. § 7 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)24 - Durch das AGG kommt es schon bei der Stellenausschreibung darauf an, dass die Ausschreibung ge- schlechts- und altersneutral erfolgt. Zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung ent- hält das KAV Rundschreiben A 9/2018 aktuelle Hinweise. Der KAV rät, nicht mehr nur den Klammerzusatz (m/w) zu verwenden, da hierdurch das dritte Geschlecht ausgeblen- det würde. Der KAV empfiehlt außerdem, die Gründe für die Einstellung (Auswahlkrite- rien) mindestens sechs Monate aufzubewahren. Für die Personalarbeit bedeutet dies, d...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.