Aussetzung des Versicherungsschutzes. Im Falle einer Aufteilung der Prämie wird der Versicherungsschutz ab 24.00 Uhr des 15. Tages nach dem Fälligkeitsdatum ausgesetzt, wenn der Versicherungsnehmer die zweite Prämienrate nicht bezahlt. Ist beispielsweise die Prämienrate am 15. Mai fällig, wird der Versicherungsschutz ab dem 31. Mai ausgesetzt.
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Samples: Insurance Information Document, Insurance Information Sheet, Insurance Agreement