Aussetzung und Beendigung Musterklauseln

Aussetzung und Beendigung. 8.1 Für den Fall, dass (i) der Kunde mit der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber Newell in Verzug ist; und/oder (ii) Newell in Bezug auf die Erfüllung dieser Pflichten begründete Zweifel hat, und/oder (iii) der Kunde zahlungsunfähig wird, seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht begleichen kann oder in Liquidation geht, oder durch bzw. gegen den Kunden ein Konkursverfahren eingeleitet wird oder ein Treuhänder oder Konkursverwalter über das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Vermögens des Kunden bestellt wird, oder der Kunde Vereinbarungen mit seinen Gläubigern trifft oder Abtretungen zu Gunsten seiner Gläubiger vornimmt; so kann Newell unbeschadet etwaiger sonstiger Newell zustehender Rechte und/oder Rechtsbehelfe, und unter Ausschluss jeglicher Haftung von Newell, durch schriftliche Mitteilung oder in Textform und ohne dass es einer Fristsetzung bedarf
Aussetzung und Beendigung. 11.1. Unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Käufer kann SMT ohne vorherige Inverzugsetzung, ohne gerichtliche Geneh- migung und ohne Zahlung von Schadensersatz die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aussetzen, den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, und die Verpflichtungen des Käufers gegen- über SMT werden ebenfalls sofort fällig, wenn eine oder mehrere der folgenden Si- tuationen eintritt/eintreten:
Aussetzung und Beendigung. 20.1 Mammoet ist berechtigt, vorübergehend ihre Ausführung, oder einen Teil davon, auszusetzen, wenn der Abnehmer mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen in Verzug ist, oder aufgehört hat eine oder mehrere seiner Verpflichtungen zu erfüllen, inklusive der Bezahlung irgendwelchen angefallenen Betrages und/oder der Verschaffung einer solchen Vorauszahlung und/oder Sicherheit, wie von Mammoet erbeten, und/oder wenn der Abnehmer anderswie in Verzug ist oder voraussichtlich sein wird, ohne dass irgendwelche vorherige Ankündigung oder Inverzugsetzung erforderlich ist.
Aussetzung und Beendigung. 1. Seeders ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, wenn:
Aussetzung und Beendigung. Unbeschadet der gesetzlichen Rechte ist VDL TBP Electronics in den folgenden Fällen berechtigt, ihre Leistungsverpflichtungen gemäß der Vereinbarung auszusetzen und/oder die Vereinbarung aufzulösen, ohne dafür eine Vergütung zahlen zu müssen: 1) wenn der Verkäufer Konkurs beantragt, eine Insolvenz erleidet oder ein Konkursantrag für ihn gestellt worden ist; wenn das Unternehmen des Verkäufers gepfändet oder aufgelöst wird; wenn sich der Verkäufer in einem Verfahren bezüglich einer Abtretung zugunsten seiner Gläubiger befindet; oder 2) wenn VDL TBP Electronics annimmt oder erfährt, dass der Verkäufer die zugesagte(n) Leistung(en) nicht erbringen kann; beziehungsweise 3) der Verkäufer eine seiner Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung vernachlässigt; oder 4) der Verkäufer seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder diesen einzustellen droht. Wenn VDL TBP Electronics nach eigenem Ermessen eine Aussetzung oder Auflösung fordert, wird dem Verkäufer eine entsprechende schriftliche Mitteilung (Kündigung) überreicht. Dabei ist VDL TBP Electronics nicht verpflichtet, dem Verkäufer in diesem Zusammenhang eine Vergütung zu zahlen. Alle im Zusammenhang mit den in diesem Artikel genannten Ereignissen angefallenen Kosten oder erwachsenen Ansprüche von VDL TBP Electronics gegenüber dem Verkäufer werden mit sofortiger Wirkung fällig. VDL TBP Electronics ist jederzeit berechtigt, die Vereinbarung gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe der tatsächlichen Kosten, die dem Verkäufer entstanden sind, und einer angemessenen Gewinnspanne mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder zu annullieren. Die Beweislast in Bezug auf die entstandenen Kosten sowie die angemessene Gewinnspanne liegt beim Verkäufer.
Aussetzung und Beendigung. 9.1 Für den Fall, dass ein Benutzer eine oder mehrere der verbotenen Praktiken anwendet oder eine oder mehrere der in den Abschnitten 6.2 und 8.2 genannten Verpflichtungen nicht einhält oder anderweitig gegen eine der Bestimmungen dieser Bedingungen verstößt, die nach alleinigem Ermessen von Mediclinic festgelegt werden und deren Entscheidung endgültig ist, ist Mediclinic unbeschadet ihrer Rechte dazu berechtigt: • ohne Vorankündigung den Zugang oder die Nutzung dieser Website oder eines Dienstes oder einer Einrichtung durch einen Benutzer auszusetzen oder zu beenden; • dem Benutzer alle Kosten in Rechnung stellen, die der Mediclinic entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwaltungskosten und Ausfallzeiten; und • für den Fall, dass eine solche Praxis nachteilige technische Auswirkungen auf das Netz hat, den Benutzer aufzufordern, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Situation auf seine eigenen Kosten und Ausgaben zu beheben.
Aussetzung und Beendigung. 11.1 Kompany und der Gärtner sind berechtigt, unbeschadet ihres Anspruchs auf Schadenersatz ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten mit sofortiger Wirkung (a) die Erfüllung des Vertrags und aller damit zusammenhängender Verträge auszusetzen und/oder (b) diesen Vertrag und alle damit zusammenhängenden Verträge ganz oder teilweise aufzulösen, wenn:
Aussetzung und Beendigung. 15.1 Falls der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß einem von ihm unterzeichneten Vertrag nicht nachkommt beziehungsweise seine Vertragspflichten nicht ordentlich oder nicht rechtzeitig erfüllt, wenn es Grund zu der Befürchtung gibt, dass dies geschehen wird, oder falls der Kunde einen Zahlungsaufschub beantragt, Konkurs anmeldet oder sein Unternehmen auflöst, ist Van der Valk berechtigt, den jeweiligen Vertrag auszusetzen oder zu beenden, ohne dass dabei eine Inverzugsetzung oder eine gerichtliche Intervention erforderlich ist. Außerdem ist Xxx xxx Xxxx nicht zu Schadenersatzleistungen jeglicher Art verpflichtet.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.