Auswahl des Rechtsanwaltes. Der Versicherungsnehmer hat freie Rechtsanwaltswahl. Der Versicherer wählt den Rechtsanwalt aus, a) wenn der Versicherungsnehmer dies verlangt, b) wenn der Versicherungsnehmer keinen Rechtsanwalt benennt und dem Versicherer die alsbaldige Beauftragung eines Rechtsanwaltes notwendig erscheint. Hat der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt nicht bereits selbst beauftragt, beauftragt der Versicherer diesen im Namen des Versicherungsnehmers. Für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist der Versicherer nicht verantwortlich.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung Premium Plus, Privathaftpflichtversicherung Premium
Auswahl des Rechtsanwaltes. Der Versicherungsnehmer hat freie Rechtsanwaltswahl. Der Versicherer wählt den Rechtsanwalt aus,
a(1) wenn der Versicherungsnehmer dies verlangt,
b(2) wenn der Versicherungsnehmer keinen Rechtsanwalt benennt und dem Versicherer die alsbaldige Beauftragung eines Rechtsanwaltes Rechts- anwaltes notwendig erscheint. Hat der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt nicht bereits selbst beauftragt, beauftragt der Versicherer diesen im Namen des Versicherungsnehmers. Für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist der Versicherer nicht verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister
Auswahl des Rechtsanwaltes. Der Versicherungsnehmer hat freie Rechtsanwaltswahl. Der Versicherer wählt den Rechtsanwalt aus,
a(1) wenn der Versicherungsnehmer dies verlangt,
b(2) wenn der Versicherungsnehmer keinen Rechtsanwalt benennt und dem Versicherer die alsbaldige Beauftragung eines Rechtsanwaltes notwendig erscheint. Hat der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt nicht bereits selbst beauftragt, beauftragt der Versicherer diesen im Namen des Versicherungsnehmers. Für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist der Versicherer nicht verantwortlich.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Auswahl des Rechtsanwaltes. Der Versicherungsnehmer hat freie Rechtsanwaltswahl. Der Versicherer wählt den Rechtsanwalt aus,
a) wenn der Versicherungsnehmer dies verlangt,
b) wenn der Versicherungsnehmer keinen Rechtsanwalt benennt und dem Versicherer die alsbaldige Beauftragung eines Rechtsanwaltes notwendig erscheint. Hat der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt nicht bereits selbst beauftragt, beauftragt der Versicherer diesen im Namen des Versicherungsnehmers. Für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes Rechts- anwaltes ist der Versicherer nicht verantwortlich.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Auswahl des Rechtsanwaltes. Der Versicherungsnehmer hat freie Rechtsanwaltswahl. Der Versicherer wählt den Rechtsanwalt aus,
a) , – wenn der Versicherungsnehmer dies verlangt,
b) , – wenn der Versicherungsnehmer keinen Rechtsanwalt benennt und dem Versicherer die alsbaldige Beauftragung eines Rechtsanwaltes notwendig erscheint. Hat der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt nicht bereits selbst beauftragt, beauftragt der Versicherer diesen im Namen des Versicherungsnehmers. Für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist der Versicherer nicht verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung