Auswahlkriterien Musterklauseln

Auswahlkriterien. Trade Republic orientiert sich hinsichtlich der dem Kunden zu seiner Auswahl angebotenen Ausführungsplätze vorrangig an dem sich bei Orderausführung an dem Ausführungsplatz für den Kunden ergebenden Gesamtentgelt. Das Gesamtentgelt ergibt sich aus dem Preis für das Wertpapier und sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Zu den bei der Berechnung des Gesamtentgelts zu berücksichtigenden Kosten zählen Gebühren und Entgelte von Trade Republic oder des Ausführungsplatzes, Kosten für Clearing und Abwicklung und alle sonstigen Entgelte, die an Dritte gezahlt werden, die an der Auftragsausführung beteiligt sind. Trade Republic wird ferner andere Ausführungsfaktoren und relevante Kriterien wie z. B. Marktmodell, Liquidität, Ausführungsgeschwindigkeit und -wahrscheinlichkeit, technische Infrastruktur, Regularien und Sicherheit der Abwicklung bei der Auswahl seiner Handelspartner beachten. Für die Auswahl der Handelspartner berücksichtigt Trade Republic zudem bestehende Börsenzugänge, den Zugang zu multilateralen Handelssystemen oder den Zugang zu Liquiditätspools oder die Eigenschaft des Handelspartners als systematischer Internalisierer.
Auswahlkriterien. Bei der Auswahl der am besten geeigneten Bewerber im Hinblick auf die Einladung zu einem Gespräch und eventuellen Prüfungen legt die Agentur die folgenden wesentlichen Kriterien an: • Erfahrung im Projektmanagement einschließlich der administrativen Abwicklung und Haushaltsführung von Projekten; • Erfahrung in der Erstellung faktengestützter Analyseberichte; • Erfahrung in der Erstellung hochwertiger rechtlicher und/oder sozialer Analysen und vergleichender Berichte in englischer Sprache; • Erfahrung in der Beratung politischer Entscheidungsträger und/oder Gesetzgeber auf der Grundlage von Forschungsergebnissen. Die folgenden Kriterien werden als von Vorteil erachtet: • Erfahrung in einem der folgenden Bereiche: o Achtung der Grundrechte in den Bereichen Strafjustiz, Strafverfolgung und Sicherheit; o Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Systemen der Informationstechnologie oder der digitalen Datenverarbeitung mithilfe künstlicher Intelligenz; • Zertifizierung in Projektmanagement (z. B. nach PM2 der EU, PRINCE 2, PMP usw.); 4 Siehe xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxx.xxxxxx.xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxx/xxxx-xx.xxx • Berufserfahrung bei EU-Organen/-Einrichtungen, zwischenstaatlichen Organisationen oder nationalen Menschenrechtsinstitutionen; • Kenntnisse und Erfahrung in der Arbeit mit Menschenrechtsdatenbanken. Zusätzlich zu den wesentlichen und als von Vorteil erachteten Kriterien werden die zum Gespräch und zu Prüfungen eingeladenen Bewerber auch danach beurteilt, inwieweit sie die folgenden Anforderungen erfüllen: • Kommunikation: klare und präzise Ausdrucksweise in Wort und Schrift; • Analyse und Problemlösung: Fähigkeit, mögliche Schwachstellen in komplexen Zusammenhängen zu erkennen und kreative und praktische Lösungen zu entwickeln; • Zusammenarbeit: Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen in Teams und über Organisationsgrenzen hinweg und Achtung der Unterschiede zwischen Menschen; Herstellung von Teamgeist durch die Förderung gemeinsamer Ziele und den Austausch von Wissen und Erfahrung; • Lernen und persönliche Entwicklung: Fähigkeit, persönliche Kompetenzen und Kenntnisse über die Organisation und ihr Umfeld weiterzuentwickeln und zu verbessern; Fähigkeit, sich für die Weiterbildung anderer, für den Wissensaustausch und die systematische Verbesserung der Arbeitsverfahren einzusetzen; • Festlegung von Prioritäten und Organisationskompetenz: Fähigkeit, den wichtigsten Aufgaben Priorität einzuräumen, flexibel zu arbeiten und das eigene Arbeitspensum un...
Auswahlkriterien. Die Hochschule Kaiserslautern vergibt die Stipendien nach den vom Stipendiengesetz und der dazu ergangenen Rechtsverordnung festgelegten Auswahlkriterien. Leistung und Begabung können nach dem Stipendiengesetz insbesondere wie folgt nachgewiesen werden: ▪ Bei Studienanfänger*innen durch:
Auswahlkriterien. Der Empfänger muss die Forscher in einem offenen, transparenten, unparteiischen und objektiven Auswahlverfahren auf folgender Grundlage auswählen: - ihrer wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Relevanz ihrer Forschungserfahrung für den in Anhang I aufgeführten Forschungsbereich; - ihrer Fähigkeit zur Durchführung der Erstausbildungstätigkeiten, - der erwarteten Auswirkung der vorgeschlagenen Ausbildung auf die Laufbahn der - der Erfüllung der Zulassungskriterien für die Forscher im Sinne von Absatz 2. Die Auswahl von Gastwissenschaftlern muss durch den Wissenstransfer und den Ausbau der Betreuung begründet sein.
Auswahlkriterien. 2.1 Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie z.B. Betreuung von mindestens einem Kind bzw. Pflege und Betreuung von sonstigen Familien- angehörigen.1 2.2 Reduzierung von Fahrt- und Wegezeiten (Anhalt: 40 – 60 km einfache Fahrtstrecke bzw. 1 Stunde Fahrtzeit).
Auswahlkriterien. Für die Projektauswahlkriterien wird die Unterteilung in Mindestkriterien und quali- tative Kriterien vorgenommen: 1. Ein Projektbogen mit Projekttitel und den relevanten Angaben liegt vor. 2. Das Projekt liegt in der ILE-Region. 3. Die Trägerschaft für das Projekt ist eindeutig. 4. Die Finanzierung ist sichergestellt. 5. Das Projekt ist umsetzungsreif. 6. Das Projekt entspricht den Zielen des ILEK. 7. Das Projekt kann mindestens einem der Handlungsfelder des ILEK zugeordnet werden. 8. Das Projekt und dessen Wirkung entsprechen dem Gender Mainstreaming.
Auswahlkriterien. Sämtliche Kriterien für die Auswahl der zukünftigen Lösungen werden in einem Anforderungsprofil gemeinsam mit dem Auftraggeber erfasst. Dieses Anforderungsprofil stellt die zentralen Bedingungen für mögliche Anbieter dar.
Auswahlkriterien. Der Prüfungsausschuss legt bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise folgende Kriterien zugrunde:
Auswahlkriterien. Nicht alle Anträge werden notwendigerweise positiv beschieden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die eingegangenen Anträge durchlaufen hierbei ein beihilferechtlich erforderliches wettbewerbliches Verfahren, in dem sie untereinander verglichen werden. Alle eingehenden Anträge werden einem definierten Auswahlverfahren unterzogen und unterliegen einer einheitlichen Bewertungsgrundlage. Ziel dieses Verfahrens ist die Identifikation und anschließende Priorisierung derjenigen Anträge, die die Umwelt- und Energieziele mit dem geringsten Beihilfebetrag beziehungsweise mit der höchsten Kosteneffizienz verwirklichen können. Anhand der dem Auswahlverfahren zugrundeliegenden Kriterien aus der Umwelt- und Kostendimension wird die erwartete jährliche CO2-Einsparung je investiertem Fördereuro (CO2- Einsparungsquote) für den jeweiligen Förderantrag festgestellt. Folgende Faktoren werden dem Priorisierungsverfahren unter anderem zugrunde gelegt: die erwartete elektrische Jahresfahrleistung, die Antriebsart, das zulässige Gesamtgewicht und die Investitionsmehrausgaben je beantragtem Nutzfahrzeug. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Ermittlung einer zutreffenden CO2-Einsparungsquote an der entsprechenden Stelle im Antragsformular realitätsnahe Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zwingend erforderlich sind. Sollten die im Antrag gemachten Angaben erheblich von den in der Praxis erzielten Werten abweichen, sind diese Abweichungen unverzüglich nach ihrem Auftreten der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Hierbei sind die Gründe für die Abweichungen hinreichend zu begründen und auf Nachfrage zu belegen. Sollten der Bewilligungsbehörde nach einer Einzelfallprüfung Hinweise vorliegen, dass im Antrag unzutreffende Angaben gemacht wurden, behält sich die Bewilligungsbehörde entsprechende förderrechtliche Konsequenzen vor. Auf Basis der CO2-Einsparungsquote erfolgt die Reihung der Anträge: Ein Antrag mit einer hohen zu erwartenden CO2-Einsparungsquote erhält eine höhere Priorität als ein Antrag mit einer niedrigeren zu erwartenden CO2-Einsparungsquote. Nachfolgend dient als weiteres Auswahlkriterium das sogenannte Mindestambitionsniveau, demzufolge nur diejenigen Anträge bewilligt werden, die eine CO2-Einsparungsquote je Fördereuro von mindestens 50 % des Durchschnittswertes aller Anträge nach Bereinigung der förderaufrufab...
Auswahlkriterien. 3.1. Referenzen: Aus der Referenzliste sind zwei Projekte (P 1 und P 2) vorzustellen, die die oben dargestellten Mindestanforderungen erfüllen müssen und die wie folgt bewertet werden: 3.1.1. Projekt P1 Bewertet wird die gestalterische Qualität des Referenzprojekts P1 hinsichtlich: • Qualität des architektonischen Gestaltungskonzepts sowie der (stadt-, frei-, innen-) räumlichen Durcharbeitung