Ausschlusskriterien. 1. Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bieter, wenn Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
2. Die Bieter müssen nachweisen, dass keiner dieser Ausschlussgründe zutrifft. Die Bieter reichen eine ordnungsgemäß unterzeichnete und mit Datum versehene Ehrenwörtliche Erklärung (Anlage 3) ein, in der sie versichern, dass sie sich nicht in einer der oben genannten Situationen befinden.
Ausschlusskriterien. Der Raum darf/die Räume dürfen nur zu dem oben festgelegten Zweck genutzt werden. Der/die Mieter*in bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum/die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden: • Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Der/die Mieter*in versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen. Beauftragte der Vermieterin sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Nutzung zu untersagen.
Ausschlusskriterien. Die SLA der plazz AG decken keine Probleme oder Vorfälle ab, die sich aus den folgen- den Punkten ergeben: ̝ Durch die Nutzung von Diensten von Drittanbietern ̝ Durch allgemeine Internetprobleme, Probleme der Netzwerkverbindung oder IT- Infrastruktur vor Ort ̝ Durch die Nutzung der Dienste in einer Weise, die nicht mit der Vereinbarung übereinstimmt ̝ Durch die Nutzung von Systemen Dritter oder Handlungen oder Unterlassungen Dritter (z. B. DDoS-Angriffe)
Ausschlusskriterien. Folgende Xxxxxxxxx sprechen gegen eine Empfehlung zur Rehabilitation: ◼ Eine ambulante kurative Behandlung (z. B. ärztliche Versorgung, Heilmittelversorgung, Psy- chotherapie, Soziotherapie) reicht aus. ◼ Krankenhausbehandlung ist erforderlich. ◼ Eine ausschließliche Störung, hervorgerufen durch den fortgesetzten Gebrauch psychotroper Substanzen oder eine geistige Behinderung liegt vor. ◼ Pflegebedürftigkeit, es sei denn, dass sie durch Leistungen zur Rehabilitation vermieden, beseitigt, gebessert oder eine Verschlimmerung verhütet werden kann.
Ausschlusskriterien. 7.1. Das Vereinsheim darf nur für den in der Nutzungsvereinbarung festgelegten Zweck genutzt werden.
7.2. Der Mieter bekennt mit seiner Unterschrift, dass die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet werden: • Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. • Der Mieter versichert, dass die von ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.
Ausschlusskriterien. Von der Teilnahme an einer Ausschreibung ausgeschlossen werden gemäß Artikel 93 der Haushaltsordnung18 Bewerber oder Bieter,
a) die sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden;
b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, welche ihre berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen;
c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, welche vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
d) die ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nicht nachgekommen sind;
e) die rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Handlung verurteilt worden sind;
f) bei denen im Zusammenhang mit einem anderen Auftrag oder einer Finanzhilfe aus dem EU- Haushalt eine schwere Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen festgestellt worden ist. Von der Teilnahme an einer Ausschreibung ausgeschlossen werden gemäß Artikel 94 der Haushaltsordnung außerdem Bewerber oder Bieter, die
g) sich in einem Interessenkonflikt befinden;
h) im Zuge der Mitteilung der vom öffentlichen Auftraggeber für die Teilnahme am Vergabeverfahren verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben haben oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt haben. Die Bieter müssen eine ordnungsgemäß unterzeichnete und datierte ehrenwörtliche Erklärung abgeben, der zufolge sie sich nicht in einer der vorstehend genannten Situationen befinden (siehe Anhang zur Aufforderung zur Angebotsabgabe). Der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss binnen einer vom öffentlichen Auftraggeber festgesetzten Frist und vor der Unterzeichnung des Vertrags die nachstehend genannten Unterlagen (zusätzliche Nachweise) vorlegen. Der öffentliche Auftraggeber kann von der Verpflichtung zur Vorlage der genannten Nachweise absehen, wenn diese bereits im Rahmen eines anderen Vergabeverfahrens der GD EMPL vorgelegt wurden, ihre Ausstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegt und sie nach wie ...
Ausschlusskriterien. 1. Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bietende, wenn Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
2. Der Bietende muss nachweisen, dass keiner dieser Ausschlussgründe zutrifft. Der Bietende reicht eine ordnungsgemäß unterzeichnete und mit Datum versehene Ehrenwörtliche Erklärung (siehe Anlage 4) ein, in der er versichert, dass er sich nicht in einer der oben genannten Situationen befinden.
I Termine:
Ausschlusskriterien. 1. Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bieter, wenn Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. § 6 Abs. 4 EG VOL/A und § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen.
2. Die Bieter müssen nachweisen, dass keiner dieser Ausschlussgründe zutrifft. Die Bieter reichen eine ordnungsgemäß unterzeichnete und mit Datum versehene Ehrenwörtliche Erklärung ein, in der sie versichern, dass sie sich nicht in einer der oben genannten Situationen befinden. (Siehe dazu Anlage 3 mit Erläuterungen der genannten Paragraphen.) Ende der Angebotsfrist: 01.10.2015 Ende der Bindefrist: 31.03.2016 Beginn der Leistungsfrist: 01.01.2016 Ende der Leistungsfrist: 31.03.2016
I Einzureichendes Angebot Die Bindefrist endet am 31.03.2016 lfd. Nr. Beschreibung Anforderungen Angaben des Anbieters ja nein Bemerkungen
1 Allgemeine Angaben zum Anbieter 1 1 Organisatorische Rahmenbedingungen 1 2 Weiterentwicklung / Neuentwicklung von Software
Ausschlusskriterien. 3.1 Von der Aufnahme in die Pension VON WEDEL ausgeschlossen sind läufige und trächtige Hündinnen, Hunde mit Verdacht auf ansteckende Krankheiten sowie Hunde, die in der Kamphundeverordnung gelistet sind. Werden die unter 2.1 bis 2.6 genannten Kriterien nicht erfüllt, ist eine Aufnahme des Hundes ebenfalls ausgeschlossen.
3.2 Sollte der Hundeeigentümer/Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben und dieses der Pension VON WEDEL verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundeeigentümers/Hundehalters.
Ausschlusskriterien. Ausschlusskriterien sind ggf. in der einrichtungsindividuellen Leistungsvereinbarung zu regeln.