Ausschlusskriterien Musterklauseln

Ausschlusskriterien. 1. Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bieter, wenn Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. 2. Die Bieter müssen nachweisen, dass keiner dieser Ausschlussgründe zutrifft. Die Bieter reichen eine ordnungsgemäß unterzeichnete und mit Datum versehene Ehrenwörtliche Erklärung (Anlage 3) ein, in der sie versichern, dass sie sich nicht in einer der oben genannten Situationen befinden.
Ausschlusskriterien. Der Raum/die Räume darf/dürfen nur zu dem in Punkt 2 festgelegten Zweck genutzt werden Die Mieterin/der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum/die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden. • Veranstaltungen, die mit ihrem Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierung oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Die Mieterin/der Mieter versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keine der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat die Mieterin/der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen. Der Vermieter und Beauftragte des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsmäßigen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.
Ausschlusskriterien. Folgende Xxxxxxxxx sprechen gegen eine Empfehlung zur Rehabilitation: ◼ Eine ambulante kurative Behandlung (z. B. ärztliche Versorgung, Heilmittelversorgung, Psy- chotherapie, Soziotherapie) reicht aus. ◼ Krankenhausbehandlung ist erforderlich. ◼ Eine ausschließliche Störung, hervorgerufen durch den fortgesetzten Gebrauch psychotroper Substanzen oder eine geistige Behinderung liegt vor. ◼ Pflegebedürftigkeit, es sei denn, dass sie durch Leistungen zur Rehabilitation vermieden, beseitigt, gebessert oder eine Verschlimmerung verhütet werden kann.
Ausschlusskriterien. Die SLA der plazz AG decken keine Probleme oder Vorfälle ab, die sich aus den folgen- den Punkten ergeben: ̝ Durch die Nutzung von Diensten von Drittanbietern ̝ Durch allgemeine Internetprobleme, Probleme der Netzwerkverbindung oder IT- Infrastruktur vor Ort ̝ Durch die Nutzung der Dienste in einer Weise, die nicht mit der Vereinbarung übereinstimmt ̝ Durch die Nutzung von Systemen Dritter oder Handlungen oder Unterlassungen Dritter (z. B. DDoS-Angriffe)
Ausschlusskriterien. 7.1. Das Vereinsheim darf nur für den in der Nutzungsvereinbarung festgelegten Zweck genutzt werden. 7.2. Der Mieter bekennt mit seiner Unterschrift, dass die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet werden: • Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. • Der Mieter versichert, dass die von ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.
Ausschlusskriterien. Die Bieter bescheinigen ehrenwörtlich, dass sie sich nicht in einer der in Artikel 93 und Artikel 94 Buchstabe a der Haushaltsordnung vorgesehenen Situationen befinden. Zu diesem Zweck muss der Bieter oder sein Vertreter das Formblatt in Anhang 4 ausfüllen und unterzeichnen. Damit erklärt er sich einverstanden, der Kommission auf deren Aufforderung die Bescheinigungen oder Unterlagen beizubringen, die belegen, dass die unter den nachstehenden Buchstaben a, b, d und e genannten Sachverhalte auf ihn nicht zutreffen. Dabei handelt es sich um folgende Artikel: 1. Von der Teilnahme an Ausschreibungen ausgeschlossen werden Bewerber oder Bieter, a) die sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden; b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, welche ihre berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen; c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, welche vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde; d) die ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nicht nachgekommen sind; e) die rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung verurteilt worden sind; f) die gegenwärtig von einer verwaltungsrechtlichen Sanktion nach Artikel 96 Absatz 1 betroffen sind.
Ausschlusskriterien. Die Volksbank Vorarlberg e. Gen. hat sich dazu entschieden, gewisse Branchen und darin tätige Unternehmen von vornhinein aus dem Investmentuniversum der Aktienstrategie Pre- mium Selection Equity auszuschließen. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen in die Aktienstrategie Premium Selection Equity gelangen, die den Werten und Vorstellungen der Volksbank Vorarlberg e. Gen. in grundlegender Weise widersprechen. Die Ausschlusskriterien für die Aktienstrategie Premium Selection Equity umfassen: • Chlor und Agrochemie • Fossile Brennstoffe (inkl. Kohleabbau) − Stromerzeugung Kohleenergie • Kernenergie (Betrieb und Komponenten) − Stromerzeugung Kernenergie • Uranabbau • Ölsande • Fracking • Umweltschädliches Verhalten • Glücksspiel • Pornographie • Tabakwaren • Waffen/Rüstungsgüter − Streubomben und Antipersonenminen − Massenvernichtungswaffen − Kontroverse Waffen • Arbeitsrechte • Ausbeuterische Kinderarbeit • Menschenrechte • Verletzung fundamentaler ethischer Normen • Korruption und Bestechung • UN Global Compact • Controversies rote Flagge Die Liste der Ausschlusskriterien ist nicht abschließend. Zusätzlich werden die jeweiligen da- zugehörenden Umsatztoleranzen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Auf der Homepage xxx.xxxxxxx-xxxxxxx.xx können die aktuellen Ausschlusskriterien und Umsatz- toleranzen eingesehen werden.“ Die Volksbank Vorarlberg e. Gen. hat anhand dieser Ausschlusskriterien einen Filter in Zu- sammenarbeit mit der Union Investment aufgesetzt. Die Aktienstrategie Premium Selection Equity wird auf monatlicher Basis auf Verstöße bezüglich dieser Ausschlusskriterien überprüft. Des Weiteren wird ein Investmentuniversum von ca. 3.000 Einzelaktien auf monatlicher Basis ausgewertet. Somit wird sichergestellt, dass Neuinvestitionen stets die Anforderungen der ge- nannten Ausschlusskriterien erfüllen.
Ausschlusskriterien. Der/die Bereich/Bereiche darf/dürfen nur zu dem in Punkt 2 festgelegten Zweck genutzt werden. Die Mieterin/der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass der/die Bereich(e) bzw. Räume nicht für andere Zwecke verwendet wird/werden. Sollte durch Teilnehmende der Nutzung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat die Mieterin/der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen und die anfallenden auftretenden Kosten zu tragen. Die Vermieterin/der Vermieter und Beauftragte der Vermieterin/des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betr1eten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Nutzung sofort zu beenden.
Ausschlusskriterien. Ausschlusskriterien sind ggf. in der einrichtungsindividuellen Leistungsvereinbarung zu regeln.
Ausschlusskriterien. 1. Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bieter, wenn Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. § 6 Abs. 4 EG VOL/A und § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen. 2. Die Bieter müssen nachweisen, dass keiner dieser Ausschlussgründe zutrifft. Die Bieter reichen eine ordnungsgemäß unterzeichnete und mit Datum versehene Ehrenwörtliche Erklärung ein, in der sie versichern, dass sie sich nicht in einer der oben genannten Situationen befinden. (Siehe dazu Anlage 3 mit Erläuterungen der genannten Paragraphen.) Ende der Angebotsfrist: 01.10.2015 Ende der Bindefrist: 31.03.2016 Beginn der Leistungsfrist: 01.01.2016 Ende der Leistungsfrist: 31.03.2016 I Einzureichendes Angebot Die Bindefrist endet am 31.03.2016 lfd. Nr. Beschreibung Anforderungen Angaben des Anbieters ja nein Bemerkungen 1 Allgemeine Angaben zum Anbieter 1 1 Organisatorische Rahmenbedingungen 1 2 Weiterentwicklung / Neuentwicklung von Software