Ausschlusskriterien Musterklauseln

Ausschlusskriterien. Der Raum darf/die Räume dürfen nur zu dem oben festgelegten Zweck genutzt werden. Der/die Mieter*in bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum/die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden: • Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Der/die Mieter*in versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen. Beauftragte der Vermieterin sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Nutzung zu untersagen.
Ausschlusskriterien. 1. Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bieter, wenn Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Ausschlusskriterien. Folgende Xxxxxxxxx sprechen gegen eine Empfehlung zur Rehabilitation: ◼ Eine ambulante kurative Behandlung (z. B. ärztliche Versorgung, Heilmittelversorgung, Psy- chotherapie, Soziotherapie) reicht aus. ◼ Krankenhausbehandlung ist erforderlich. ◼ Eine ausschließliche Störung, hervorgerufen durch den fortgesetzten Gebrauch psychotroper Substanzen oder eine geistige Behinderung liegt vor. ◼ Pflegebedürftigkeit, es sei denn, dass sie durch Leistungen zur Rehabilitation vermieden, beseitigt, gebessert oder eine Verschlimmerung verhütet werden kann.
Ausschlusskriterien. 7.1. Das Vereinsheim darf nur für den in der Nutzungsvereinbarung festgelegten Zweck genutzt werden.
Ausschlusskriterien. Die Räumlichkeiten im Vogelhüsli dürfen nur zu dem in Punkt 2 festgelegten Zweck genutzt werden. Der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet werden: Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Der Mieter versichert, dass die von ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen. Die Vermieterin und Beauftragte der Vermieterin sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.
Ausschlusskriterien. Es ist dem Operateur und dem nachsorgenden Augenarzt nicht gestattet, weitere Vergütungen im Zusammenhang mit dem Behandlungsfall zu fordern oder entgegenzunehmen. Mittelbare oder unmittelbare Zuwendungen aller Art, die Leistungen nach diesem Vertrag betreffen, auch durch die Industrie, sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Leistungserbringers (z. B. Zuwendungen für Anwendungsbeobachtungen, Teilnahme an einer Teilgemeinschaftspraxis zur Erbringung augenärztlicher Operationen, Delegation geldwerter Leistungen, wie z. B. IOL-Mas- ter, Nachbeobachtungen, etc.). Werden Qualitätssicherungsnachweise nicht geliefert oder an- dere Vorschriften nicht eingehalten, ist ein Ausschluss von der Teilnahme an diesem Vertrag möglich.
Ausschlusskriterien. Die Hilfemaßnahme ist nicht geeignet für Schwangere oder Mütter, die • aufgrund einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung einer spezifischen Förderung in einer entsprechenden Einrichtung bedürfen; • aufgrund einer Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholabhängigkeit oder einer Suizidgefährdung akut behandlungsbedürftig sind.
Ausschlusskriterien. Bei nicht akzeptablem Verhalten (z.B. Fremdgefährdung) erfolgt ein Ausschluss aus der Übermittagsbetreuung. Sollten Zahlungsrückstände nach der 2. Mahnung nicht beglichen werden, muss leider ebenfalls ein Ausschluss vorgenommen werden. In beiden Fällen setzt sich die Schulleitung gemeinsam mit der Leitung der Übermittagsbetreuung mit Ihnen in Verbindung.
Ausschlusskriterien. Die Volksbank Vorarlberg e. Gen. hat sich dazu entschieden, gewisse Branchen und darin tätige Unternehmen von vornhinein aus dem Investmentuniversum der Aktienstrategie Pre- mium Selection Equity auszuschließen. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen in die Aktienstrategie Premium Selection Equity gelangen, die den Werten und Vorstellungen der Volksbank Vorarlberg e. Gen. in grundlegender Weise widersprechen. Die Ausschlusskriterien für die Aktienstrategie Premium Selection Equity umfassen: • Chlor und Agrochemie • Fossile Brennstoffe (inkl. Kohleabbau) − Stromerzeugung Kohleenergie • Kernenergie (Betrieb und Komponenten) − Stromerzeugung Kernenergie • Uranabbau • Ölsande • Fracking • Umweltschädliches Verhalten • Glücksspiel • Pornographie • Tabakwaren • Waffen/Rüstungsgüter − Streubomben und Antipersonenminen − Massenvernichtungswaffen − Kontroverse Waffen • Arbeitsrechte • Ausbeuterische Kinderarbeit • Menschenrechte • Verletzung fundamentaler ethischer Normen • Korruption und Bestechung • UN Global Compact • Controversies rote Flagge Die Liste der Ausschlusskriterien ist nicht abschließend. Zusätzlich werden die jeweiligen da- zugehörenden Umsatztoleranzen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Auf der Homepage xxx.xxxxxxx-xxxxxxx.xx können die aktuellen Ausschlusskriterien und Umsatz- toleranzen eingesehen werden.“ Die Volksbank Vorarlberg e. Gen. hat anhand dieser Ausschlusskriterien einen Filter in Zu- sammenarbeit mit der Union Investment aufgesetzt. Die Aktienstrategie Premium Selection Equity wird auf monatlicher Basis auf Verstöße bezüglich dieser Ausschlusskriterien überprüft. Des Weiteren wird ein Investmentuniversum von ca. 3.000 Einzelaktien auf monatlicher Basis ausgewertet. Somit wird sichergestellt, dass Neuinvestitionen stets die Anforderungen der ge- nannten Ausschlusskriterien erfüllen.
Ausschlusskriterien. Nicht gefördert werden - Projekte mit ungesicherter Finanzierung / ohne detaillierten Finanzierungsplan - Vorhaben außerhalb des Wirkungsbereiches der Stiftung - bereits abgelehnte Projekte - reine Druckkostenzuschüsse - Dauerförderungen und reine Betriebskostenzuschüsse - Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter