Auswirkung von Betriebsveränderungen des Objektes. Die Vergütung für Inspektions- und Wartungsarbeiten richtet sich nach dem vereinbarten Umfang und den Betriebsbedingungen der Anlage mit der Maßgabe, dass sich bei Änderung des Umfanges der Anlage oder der Betriebsbedingungen MILLITZER berechtigt ist die Vergütung entsprechend vom Beginn des nächsten Kalendermonats anzupassen. XXXXXXXXX informiert den Kunden vorab mittels eines Angebotes über die zu erwartenden Mehrkosten.
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Auswirkung von Betriebsveränderungen des Objektes. Die Vergütung für Inspektions- und Wartungsarbeiten richtet sich nach dem vereinbarten Umfang und den Betriebsbedingungen der Anlage mit der Maßgabe, dass sich bei Änderung des Umfanges der Anlage oder der Betriebsbedingungen MILLITZER MFSI berechtigt ist die Vergütung entsprechend vom Beginn des nächsten Kalendermonats anzupassen. XXXXXXXXX MFSI informiert den Kunden vorab mittels eines Angebotes über die zu erwartenden Mehrkosten.
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