Auszahlungsbedingungen Musterklauseln

Auszahlungsbedingungen. Es gelten keine Auszahlungsbedingungen, da wir Ihnen kein Geld auszahlen, son- dern lediglich eine Zahlung des Kaufpreises auf Raten ermöglichen.
Auszahlungsbedingungen. 1. Die in der Förderungszusage genannte vorläufige Förderung ist ein Maximalbetrag. Die abschließende Prüfung der Erfüllung der För- derungsvoraussetzungen sowie die Festlegung der endgültigen Förderungshöhe erfolgt auf Basis der Endabrechnung. Die Förde- rung wird als einmaliger Investitionskostenzuschuss ausbezahlt. Im Falle einer Sanierung des gesamten mehrgeschoßigen Wohnbaus wird die Förderung direkt an den/die VermieterIn bzw. den/die Ge- bäudeeigentümerIn ausbezahlt.
Auszahlungsbedingungen. Diese Auszahlungsbedingungen (die "Auszahlungsbedingungen") gelten für alle Produkte, wobei jede einzelne Ziffer nur anwendbar ist, wenn dies in den anwendbaren Emissionsspezifische Bedingungen so festgelegt ist.
Auszahlungsbedingungen. Der Darlehensnehmer erhält den Nettodarlehensbetrag nach Abschluss des Kreditvertrages per Überweisung auf das vom Darlehensnehmer angegebene und auf seinen eigenen Namen lautende Bankkonto. Ferratum gewährt ein Darlehen nur an Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, die von Ferratum als kreditwürdig eingestuft werden und einen Kreditvertrag mit Ferratum abgeschlossen haben. Der Darlehensvertrag gilt als abgeschlossen, wenn Ferratum den Antrag des Darlehensnehmers annimmt. Die Annahme wird durch die Zahlung des Darlehens an den Darlehensnehmer durch Ferratum nachgewiesen. Der Darlehensnehmer erhält den Gesamtkreditbetrag per Überweisung auf das vom Darlehensnehmer angegebene Bankkonto, das nach Abschluss des Kreditvertrages im eigenen Namen geführt wird.
Auszahlungsbedingungen. Die unter dem vorliegenden Vertrag gewährten Leistungen werden über den Sofortbeitrag aus der 1. Tranche hinaus erst ausbezahlt, wenn der rechtsgültig unterzeichnete Vertrag beim Kanton eingegangen ist und der Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Härtefälle) in Rechtskraft erwachsen ist. Sofern die Beibringung weiterer Unterlagen als Voraussetzung für die Auszahlung vereinbart wurde, müssen auch diese dem Kanton vor der Auszahlung vorliegen. Die Auszahlung der Leistungen gemäss Abschnitt Leistungsumfang erfolgt aufgeteilt in zwei Halbjahrestranchen auf das im Gesuch angegebene Schweizer Bankkonto. Die zweite Tranche wird nur vollumfänglich ausbezahlt, sofern folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind: - das Folgegesuch wurde vollständig und mit den erforderlichen Beilagen/Nachweisen eingereicht; - der Rahmenkredit gemäss Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Härtefälle) vom 17. Dezember 2020 reicht auch für die vollständige Auszahlung der in Aussicht gestellten zweiten Tranchen; - das Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen gemäss Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes und der COVID-19-Härtefallverordnung des Kantons im Zeitpunkt der Auszahlung der zweiten Tranche und - die epidemiologische sowie wirtschaftliche Lage sind mit derjenigen zum Zeitpunkt der Auszahlung der ersten Tranche vergleichbar bzw. nicht wesentlich verbessert. Das Unternehmen anerkennt hiermit, dem Kanton Zug den auf das im Gesuch angegebene Bankkonto ausbezahlten Betrag gemäss Abschnitt Leistungsumfang nebst Zins gemäss Abschnitt Zins- und Amortisationszahlungen zu schulden.
Auszahlungsbedingungen. 1. Die Förderung wird als einmaliger Investitionskostenzuschuss ausbezahlt.
Auszahlungsbedingungen. 3.1 Die Auszahlung der Förderung erfolgt vorbehaltlich ihrer budgetären Verfügbarkeit als Investitionszuschüsse in zwei Raten nach Vorlage von Rechnungsnachweisen und nach Zusicherung der Landesförderung.
Auszahlungsbedingungen. 3.1 Die Auszahlung der Förderung erfolgt vorbehaltlich ihrer budgetären Verfügbarkeit nach dem vorläufigen Zuschussplan in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen auf das am Rechnungsnachweis angegebene Konto.
Auszahlungsbedingungen. Über die Auszahlungsbedingungen wird im Einzelfall entschieden. Soweit Darlehen vergeben werden, muß die Entscheidung beinhalten: - Höhe des Darlehensbetrages - Zeitpunkt der Auszahlung des Darlehens - Zeitpunkt der Rückzahlung des Darlehens - Höhe der Rückzahlungsraten - Verzinsung.
Auszahlungsbedingungen. Über die Voraussetzungen für die Auszahlung eines bewilligten Darlehens wird mit der Darlehenszusage informiert. Ausgezahlt wird nur gemäß den hier vorliegenden Beleihungs- und Auszahlungsrichtlinien in Verbindung mit der Darlehenszusage und der/den Anlage(n) zur Darlehenszusage.