Auszahlungsbedingungen. Es gelten keine Auszahlungsbedingungen, da wir Ihnen kein Geld auszahlen, son- dern lediglich eine Zahlung des Kaufpreises auf Raten ermöglichen.
Auszahlungsbedingungen. 1. Die in der Förderungszusage genannte vorläufige Förderung ist ein Maximalbetrag. Die abschließende Prüfung der Erfüllung der För- derungsvoraussetzungen sowie die Festlegung der endgültigen Förderungshöhe erfolgt auf Basis der Endabrechnung. Die Förde- rung wird als einmaliger Investitionskostenzuschuss ausbezahlt. Im Falle einer Sanierung des gesamten mehrgeschoßigen Wohnbaus wird die Förderung direkt an den/die VermieterIn bzw. den/die Ge- bäudeeigentümerIn ausbezahlt.
Auszahlungsbedingungen. Diese Auszahlungsbedingungen (die "Auszahlungsbedingungen") gelten für alle Produkte, wobei jede einzelne Ziffer nur anwendbar ist, wenn dies in den anwendbaren Emissionsspezifische Bedingungen so festgelegt ist.
Auszahlungsbedingungen. 1. Die Förderung wird als einmaliger Investitionskostenzuschuss ausbezahlt.
Auszahlungsbedingungen. 1. Die Förderung wird als einmaliger Investitionskostenzuschuss ausbezahlt. Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH behält sich vor, den zugesagten Zuschuss nach Maßgabe der vor- handenen Mittel in einem Betrag oder in Teilbeträgen auszuzahlen.
Auszahlungsbedingungen. 1. Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH behält sich vor, den zugesagten Zuschuss nach Maßgabe der vorhandenen Mittel in einem Betrag oder in Teilbeträgen auszuzahlen.
Auszahlungsbedingungen. 3.1 Die Auszahlung der Förderung erfolgt vorbehaltlich ihrer budgetären Verfügbarkeit als Investitionszuschüsse in zwei Raten nach Vorlage von Rechnungsnachweisen und nach Zusicherung der Landesförderung.
Auszahlungsbedingungen. 3.1 Die Auszahlung der Förderung erfolgt vorbehaltlich ihrer budgetären Verfügbarkeit nach dem vorläufigen Zuschussplan in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen auf das am Rechnungsnachweis angegebene Konto.
Auszahlungsbedingungen. 3.1 Die Auszahlung der Investitionszuschüsse erfolgt vorbehaltlich ihrer budgetären Verfügbarkeit in zwei Raten nach Vorlage von Rechnungsnachweisen im Wege des Amtes der Landesregierung. Wenn ein Rechnungsnachweis spätestens zu den Terminen 15.2., 15.5., 15.8. bzw. 15.11. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingegangen ist, erfolgt die Auszahlung zum jeweiligen Quartalsende.
Auszahlungsbedingungen. Der Darlehensnehmer erhält den Nettodarlehensbetrag nach Abschluss des Kreditvertrages per Überweisung auf das vom Darlehensnehmer angegebene und auf seinen eigenen Namen lautende Bankkonto. Ferratum gewährt ein Darlehen nur an Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, die von Ferratum als kreditwürdig eingestuft werden und einen Kreditvertrag mit Ferratum abgeschlossen haben. Der Darlehensvertrag gilt als abgeschlossen, wenn Ferratum den Antrag des Darlehensnehmers annimmt. Die Annahme wird durch die Zahlung des Darlehens an den Darlehensnehmer durch Ferratum nachgewiesen. Der Darlehensnehmer erhält den Gesamtkreditbetrag per Überweisung auf das vom Darlehensnehmer angegebene Bankkonto, das nach Abschluss des Kreditvertrages im eigenen Namen geführt wird.