Auszahlungsbedingungen. Es gelten keine Auszahlungsbedingungen, da wir Ihnen kein Geld auszahlen, son- dern lediglich eine Zahlung des Kaufpreises auf Raten ermöglichen.
Auszahlungsbedingungen. Die in der Förderungszusage genannte vorläufige Förderung ist ein Maximalbetrag. Die abschließende Prüfung der Erfüllung der För- derungsvoraussetzungen sowie die Festlegung der endgültigen Förderungshöhe erfolgt auf Basis der Endabrechnung. Die Förde- rung wird als einmaliger Investitionskostenzuschuss ausbezahlt. Im Falle einer Sanierung des gesamten mehrgeschoßigen Wohnbaus wird die Förderung direkt an den/die VermieterIn bzw. den/die Ge- bäudeeigentümerIn ausbezahlt.
Auszahlungsbedingungen. Diese Auszahlungsbedingungen (die "Auszahlungsbedingungen") gelten für alle Produkte, wobei jede einzelne Ziffer nur anwendbar ist, wenn dies in den anwendbaren Emissionsspezifische Bedingungen so festgelegt ist.
Auszahlungsbedingungen. Übernahme des Fahrzeugs Ausbleibende Zahlungen Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z.B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren. Für ausbleibende Zahlungen wird Ihnen der gesetzliche Zinssatz für Verzugszinsen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Rechtsverbindliche Unterzeichnung des Leasingvertrags und der Einzugsermächtigung. Ort/Datum Unterschrift Leasingnehmer Stand: 07/2019 Mercedes-Benz Leasing GmbH Mercedes-Benz Leasing GmbH Sitz und Registergericht: Stuttgart, HRB-Nr. 3913, USt.-ID-Nr.: DE 811 121 012 Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx IBAN: XX00000000000000000000, SWIFT: DRESDEFF600 Geschäftsführung: Xxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxx, Xxx Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxx-Xxxxxxx Telefon: 0000 0000-0 Fax: 0000 0000-0000 xxx.xxxxxxxx-xxxx-xxxx.xx * 2 0 0 3 1 3 1 1 4 6 2 4 0 9 4 1 0 *
Auszahlungsbedingungen. Der Darlehensnehmer erhält den Nettodarlehensbetrag nach Abschluss des Kreditvertrages per Überweisung auf das vom Darlehensnehmer angegebene und auf seinen eigenen Namen lautende Bankkonto. Ferratum gewährt ein Darlehen nur an Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, die von Ferratum als kreditwürdig eingestuft werden und einen Kreditvertrag mit Ferratum abgeschlossen haben. Der Darlehensvertrag gilt als abgeschlossen, wenn Ferratum den Antrag des Darlehensnehmers annimmt. Die Annahme wird durch die Zahlung des Darlehens an den Darlehensnehmer durch Ferratum nachgewiesen. Der Darlehensnehmer erhält den Gesamtkreditbetrag per Überweisung auf das vom Darlehensnehmer angegebene Bankkonto, das nach Abschluss des Kreditvertrages im eigenen Namen geführt wird.
Auszahlungsbedingungen. Über die Auszahlungsbedingungen wird im Einzelfall entschieden. Soweit Darlehen vergeben werden, muß die Entscheidung beinhalten: - Höhe des Darlehensbetrages - Zeitpunkt der Auszahlung des Darlehens - Zeitpunkt der Rückzahlung des Darlehens - Höhe der Rückzahlungsraten - Verzinsung.
Auszahlungsbedingungen. Über die Voraussetzungen für die Auszahlung eines bewilligten Darlehens wird mit der Darlehenszusage informiert. Ausgezahlt wird nur gemäß den hier vorliegenden Beleihungs- und Auszahlungsrichtlinien in Verbindung mit der Darlehenszusage und der/den Anlage(n) zur Darlehenszusage.
Auszahlungsbedingungen. 3.1 Die Auszahlung der Investitionszuschüsse erfolgt vorbehaltlich ihrer budgetären Verfügbarkeit in zwei Raten nach Vorlage von Rechnungsnachweisen im Wege des Amtes der Landesregierung. Wenn ein Rechnungsnachweis spätestens zu den Terminen 15.2., 15.5., 15.8. bzw. 15.11. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingegangen ist, erfolgt die Auszahlung zum jeweiligen Quartalsende.
3.2 Der erste Investitionszuschuss wird unter Einbehaltung eines Deckungsrücklasses von 10 % nach Vorlage eines Rechnungsnachweises mit gleichzeitiger Funktionsfähigkeitsmeldung ausbezahlt werden. Etwaige Restarbeiten sind nur dann förderungsfähig, wenn sie innerhalb der Fertigstellungsfrist (= 1 Jahr nach tatsächlicher Funktionsfähigkeit) durchgeführt werden.
3.3 Die Endabrechnungsunterlagen sind spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme (= spätestens 2 Jahre nach tatsächlicher Funktionsfähigkeit) dem Amt der Landesregierung vorzulegen. Nach Überprüfung dieser Unterlagen und Durchführung der Kollaudierung durch das Amt der Landesregierung werden sie an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH weitergeleitet, die die Endabrechnung vornimmt. Aufgrund dieser Endabrechnung wird der zweite Investitionszuschuss inklusive dem einbehaltenen Deckungsrücklass ausbezahlt werden.
3.4 Werden Zahlungen nicht unmittelbar vom Förderungsnehmer vorgenommen, sondern über ein konzerninternes Liquiditätsmanagement („Cash Pooling“) abgewickelt, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen: MUSTER • Nachweis über die tatsächliche Bezahlung der zur Förderung beantragten Leistungen (z.B. entsprechende Zahlungsbelege) • Nachweis über die Aktivierung der getätigten Investition in der Bilanz des Förderungsnehmers • Nachweis über den tatsächlichen Ausgleich der Belastungen durch den Förderungsnehmer bis zur Vorlage der Endabrechnung.
3.5 Mindestgebühr /Mindestentgelt ABA: Vom Förderungsnehmer (bzw. bei Verbänden von den kostentragenden Gemeinden) ist gemäß § 7 Abs. 1 Z 13 FRL für die Kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016 spätestens zum Zeitpunkt der Auszahlung der ersten Förderungsrate der Nachweis zu erbringen, dass eine Benützungsgebühr oder ein Benützungsentgelt in der Höhe von zumindest 2 Euro/m3 inklusive USt. von den angeschlossenen Einwohnern eingehoben wird. Bei Zusammenschlüssen mehrerer gebühreneinhebender juristischer Personen wird bei Nichterreichen der Mindesthöhe die Förderung ggf. nur anteilig ausgezahlt. Dieser Nachweis ist bei Anlagen zur eigenständigen Abwasserentsorgun...
Auszahlungsbedingungen. Innerhalb des zugesagten Kreditrahmens kann der Darlehensnehmer jederzeit ohne vorherige Rücksprache verfügen1. Voraussetzung ist, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers seit Einräu- mung des Dispositionskredits (eingeräumte Kontoüberziehung) nicht ver- schlechtert haben. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, den vereinbarten Kreditrahmen einzuhalten. Es fallen keine sonstigen Kosten außer den Sollzinsen an.
Auszahlungsbedingungen. Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH behält sich vor, den zugesagten Zuschuss nach Maßgabe der vorhandenen Mittel in einem Betrag oder in Teilbeträgen auszuzahlen.