Common use of Ausübung der Anfechtung Clause in Contracts

Ausübung der Anfechtung. 1.5.8 Die Anfechtung müssen wir innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der arglistigen Täuschung schriftlich ausüben. Die Anfechtung können wir nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss erklären. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberech- tigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.

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Ausübung der Anfechtung. 1.5.8 1.12.9 Die Anfechtung müssen wir innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der arglistigen Täuschung schriftlich ausüben. Die Anfechtung können wir nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss erklären. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- tigtbevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberech- tigter Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins Versiche­ rungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.

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Ausübung der Anfechtung. 1.5.8 1.12.9 Die Anfechtung müssen wir innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der arglistigen Täuschung schriftlich ausüben. Die Anfechtung können wir nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss erklären. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberech- tigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.

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Ausübung der Anfechtung. 1.5.8 (9) Die Anfechtung müssen wir innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der arglistigen Täuschung schriftlich ausüben. Die Anfechtung können wir nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss erklären. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- tigtbevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmenentge- genzunehmen. Ist auch ein Bezugsberech- tigter Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins Versicherungs- scheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.

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Ausübung der Anfechtung. 1.5.8 Die Anfechtung müssen wir innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der arglistigen arglisti- gen Täuschung schriftlich ausüben. Die Anfechtung können wir nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss Vertrags- schluss erklären. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- tigtbevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberech- tigter Bezugsberechtigter nicht vorhanden vor- handen oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber In- haber des Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt be- vollmächtigt ansehen.

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Ausübung der Anfechtung. 1.5.8 1.5.8. Die Anfechtung müssen wir innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der arglistigen Täuschung schriftlich ausüben. Die Anfechtung können wir nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss erklären. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- tigtbevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberech- tigter Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.

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Ausübung der Anfechtung. 1.5.8 1.12.9 Die Anfechtung müssen wir innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der arglistigen argli- stigen Täuschung schriftlich ausüben. Die Anfechtung können wir nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss erklären. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- tigtbevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmenentge- genzunehmen. Ist auch ein Bezugsberech- tigter Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins Versicherungs- scheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.

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Ausübung der Anfechtung. 1.5.8 1.12.9 Die Anfechtung müssen wir innerhalb eines Jahres ab Kenntnis Kennt- nis der arglistigen Täuschung schriftlich ausüben. Die Anfechtung können wir nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss erklären. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberech- tigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.

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Ausübung der Anfechtung. 1.5.8 (8) Die Anfechtung müssen wir innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der arglistigen Täuschung schriftlich ausüben. Die Anfechtung können wir nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss erklären. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt habenha- ben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- tigtbevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberech- tigter Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.

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