Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) Musterklauseln

Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschät- zung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das derzeit die informa HIS GmbH (informa HIS GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxxxxxx-xxx.xx) betreibt. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken kann die ALTE LEIPZIGER an das HIS melden. Die ALTE LEIPZIGER und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten weitergegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten benötigt die ALTE LEIPZIGER Ihre Schweigepflichtentbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen zustande gekommen ist oder nicht. Ich entbinde die für die ALTE LEIPZIGER tätigen Personen von ihrer Schweige- pflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder Leistungsprüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und Informationssystems (HIS) melden. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche Informationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden.
Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das derzeit die informa HIS GmbH (Kreuzberger Ring 68, 65205 Wiesbaden, xxx.xxxxxxx-xxx.xx) betreibt. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, kann die NÜRNBERGER an das HIS melden. Die NÜRNBERGER und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten weitergegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten benötigt die NÜRNBERGER Ihre Schweigepflichtentbindung. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche Informationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden.
Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungs- falleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das derzeit die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (informa IRFP GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx, xxx.xxxxxxx-xxxx.xx) be- treibt. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken können die Versicherer an das HIS melden. Die Versiche- rer und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse be- steht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten weitergegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten benötigt der Versicherer Ihre Schweigepflichtentbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen zustande gekommen ist oder nicht. • Pensions-Management GmbH • Bavaria Versicherungs- Vermittlungs GmbH • Consal-Makler-Service GmbH • Consal-Service-Gesellschaft GmbH • Consal-Versicherungsdienste GmbH • Consal Vertrieb Landes- direktionen GmbH Zentrale Abwicklung gleichartiger Aufgaben. Dies umfasst, z. B. • die gemeinsame Datenhaltung (Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Kundendaten), • Post Ein- und Ausgangs- bearbeitung, • Bearbeitung von Kundenanfragen, • In-/Exkasso. Externe Unternehmen • Gesellschaft für angewandte Versicherungsinformatik mbH • Gesellschaft für innovative Versicherungssoftware mbH • Saarland Informatik Service GmbH • OEV Online Dienste GmbH • sonstige DV-Dienstleister DV-Dienstleistungen • Verband öffentlicher Versicherer – Deutsche Rückversicherung • General Reinsurance AG • Münchner Rückversicherungs- gesellschaft AG Rückversicherung • Info Partner KG • Creditreform München, Cre- ditreform Link & Maurer KG, Creditreform Saarbrücken Betreiben von Auskunftsdaten- banken • Adress Research Adressenaktualisierung • Deutsche Assistance Service GmbH • MehrWert Servicegesellschaft GmbH (MWSG) Assistance-Leistungen • Combitel Service-Center Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der Vergan- genheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche Infor- mationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden. Firmenbezeichnung/ Kategorie Tätigkeitsgebiet Zur Unternehmensgruppe gehören folgende Gesellschaften, die untereinander Dienstleistungen erbringen • Versicherungskammer Bayern Versicherungsans...
Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leis- tungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das derzeit die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (informa IRFP GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx, xxx.xxxxxxxxxxx.xx) betreibt. Auffälligkeiten, die auf Versicherungs- betrug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken kann die Europ Assis- tance Versicherungs-AG an das HIS melden. Die Europ Assistance Versicherungs-AG und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten weitergegeben, aber für Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten benötigt die Europ Assistance Versi- cherungs-AG Ihre Schweigepflichtentbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen zustande gekommen ist oder nicht.
Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das derzeit die informa HIS GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxxxxxx-xxx.xx betreibt. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken können die Versicherer an das HIS melden. Die Versicherer und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten weitergegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten benötigen die Versicherer Ihre Schweigepflichtentbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen zustande gekommen ist oder nicht. Ich entbinde die für den Versicherer tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder Leistungsprüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und Informationssystems (HIS) melden. Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für den Versicherer tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche Informationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden. Übersicht Dienstleister nach Ziff. 2.1 der Einwilligungserklärung Bitte beachten Sie: Jeder dieser Dienstleister erhält personenbezogene Daten nur dann, wenn dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Andernfalls findet keine Datenübermittlung statt. Firmenbezeichnung / Kategorie Tätigkeitsgebiet Zur Unternehmensgruppe gehören folgende Gesellschaften, die untereinander Dienstleistungen erbringen ▪ Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts ▪ Bayerische Landesbrandversicherung AG ▪ Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft ▪ Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG ▪ Bayerische Beamtenkrankenkasse AG ▪ Union Krankenversicherung AG ▪ Union Reiseversicherung AG ▪ Versicherungskammer Bayern Konzern Rückversicherung AG ▪ SAARLAND Feuerversicherung AG ▪ SAARLAND Lebensversicherung AG ▪ Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG ▪ Ö...
Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS). Ich willige ein, dass die HDI Lebensversicherung AG meine Gesund- heitsdaten an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rah- men der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforder- lich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwen- det und die Ergebnisse an die HDI Lebensversicherung AG zurück übermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weite- re nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die HDI Le- bensversicherung AG tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht. Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungs- falleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem (HIS), das der- zeit die informa HIS GmbH (Kreuzberger Ring 68, 65205 Wiesbaden, xxx.xxxxxxx-xxx.xx) betreibt. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbe- trug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken können wir an das HIS melden. Wir und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten weiter- gegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung. Dies gilt unabhän- gig davon, ob der Vertrag mit Ihnen zustande gekommen ist oder nicht. Ich entbinde die für HDI Lebensversicherung AG tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder Leis- tungsprüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und Informati- onssystems (HIS) melden. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der Vergan- genheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche Infor- mationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren Leis- tungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden (siehe unter Ziffer 2.1).

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  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.