Automatenwertzeichen Musterklauseln

Automatenwertzeichen. Automatenwertzeichen (im Folgenden „AWZ“) sind Briefmarken, die von einem speziellen Automaten der Post ausgedruckt werden. Angeboten werden zwei unterschiedliche Motive, die abwechselnd auf der Briefmarkenrolle - wobei jede 5. Marke auf der Rückseite fortlaufend nummeriert ist – gedruckt sind. Der Kunde erhält grundsätzlich AWZ mit einem Gesamtnominalwert entsprechend dem durch Einwurf in den Automaten gezahlten Entgelt gemäß 2.3.5. Der Umtausch von AWZ mit dem einen Motiv in AWZ mit dem anderen Motiv sowie von AWZ in andere Briefmarkenwerte ist ausgeschlossen. Automatenwertzeichen können weiters direkt beim Sammler-Service der Post bestellt bzw. abonniert (vgl. Pkt. 3) werden, wobei Automatenwertzeichen jeweils nur als Briefmarkenpärchen, d.h. eine Briefmarke je Motiv, abgegeben werden. Sonderwünsche sind nicht möglich. Entgelt Mindesteinwurfbetrag: € 0,85 Maximaleinwurfbetrag: € 20,00 Mindestbestellwert: € 1,70 Die Entgelte von im Inland gültigen Briefmarken zum aufgedruckten Wert sind umsatzsteuerfrei.
Automatenwertzeichen. Automatenwertzeichen (im Folgenden „AWZ“) sind Briefmarken, die von einem speziellen Automaten der Post ausgedruckt werden. Angeboten werden zwei unterschiedliche Motive, die abwechselnd auf der Briefmarkenrolle - wobei jede 5. Marke auf der Rückseite fortlaufend nummeriert ist – gedruckt sind. Der Kunde erhält grundsätzlich AWZ mit einem Gesamtnominalwert entsprechend dem durch Einwurf in den Automaten gezahlten Entgelt gemäß 2.3.5. Vertragsabschluss/Vertragsänderungen‌ Der Antrag auf Abschluss eines Abonnements ist vom Kunden an die Österreichische Post AG, Sammler-Service, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx 0, (im Folgenden „Sammler-Service“), zu richten. Das erforderliche Formblatt für den Vertragsabschluss („Abo-Bestellschein“) ist über Anfrage beim Sammler-Service und in allen Postfilialen erhältlich bzw. im Internet unter xxxx.xx/xxxxxxxxxx abrufbar. Die Post erledigt den Antrag innerhalb von 6 Wochen ab Einlangen entweder durch Übermittlung eines entsprechenden Vertrages (samt Kunden- nummer) oder durch schriftliche Bekanntgabe jener Umstände, die dem Abschluss eines Vertrages entgegenstehen. Innerhalb dieser Bearbeitungsfrist ist der Kunde an seinen Antrag gebunden. Das Abonnement kann vom Kunden jederzeit in Bezug auf Versandart, bestellte Artikel, Bestellmenge geändert werden. Das Abonnement gilt ab dem in der Abonnement-Änderungsbestätigung, die vom Sammler-Service an den Kunden übermittelt wird, angeführten Zeitpunkt als geändert; dies gilt jedoch nur unter der Maßgabe, dass Abonnement- Änderungswünsche für einen bestimmten Termin nur berücksichtigt werden können, wenn sie spätestens 6 Wochen vor diesem Termin beim Sammler-Service einlangen. Der Umtausch von AWZ mit dem einen Motiv in AWZ mit dem anderen Motiv sowie von AWZ in andere Briefmarkenwerte ist ausgeschlossen. Automatenwertzeichen können weiters direkt beim Sammler-Service der Post bestellt bzw. abonniert (vgl. Pkt. 3) werden, wobei Automatenwertzeichen jeweils nur als Briefmarkenpärchen, d.h. eine Briefmarke je Motiv, abgegeben werden. Sonderwünsche sind nicht möglich. Entgelt Mindesteinwurfbetrag: € 0,80 Maximaleinwurfbetrag: € 20,00 Mindestbestellwert: € 1,60 Die Entgelte von im Inland gültigen Briefmarken zum aufgedruckten Wert sind umsatzsteuerfrei. Pflichten der Post Die Post verpflichtet sich, alle im Abonnement bestellten Artikel an den Kunden in der vom Kunden gewählten Versandart gemäß Punkt 3.1.3 zu liefern. Die bestellten Stückzahlen sind garantiert. Innerhalb einer Artikel-Gattun...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.