Automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß § 24 Absätze 1 und 4 KDG setzen wir nicht ein. Xxxxxx 0 Sepa-Lastschriftmandat Erteilung eines SEPA-Lastschriftenmandates für SEPA_Basislastschriften für das Kind: Geb. Datum: Name und Anschrift Name und Anschrift des Zahlungsempfängers (Einrichtung): des Kontoinhabers (Eltern/Sorgeberechtigte) Gläubiger-Identifikationsnummer der Einrichtung: Ich/Wir ermächtige(n) Sie, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Sepa-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der o.g. Kindertageseinrichtung auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich/wir kann/können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kreditinstitut: IBAN: BIC: Der Elternbeitrag wird am: des jeweiligen Monats eingezogen. Der Beitrag für Verpflegung wird am: des jeweiligen Monats eingezogen. Mandatsreferenz/-nummer: (wird von der Einrichtung ausgefüllt) Ort, Datum Unterschrift/en der/s Kontoinhaber/s Aufnahmedokumente – Teil 2 von 2 Anlage 4 Sepa-Lastschriftmandat 1/1 Anlage 4a Überweisung-Dauerauftrag Für das Kind: Geb. Datum: Name und Anschrift Name und Anschrift des Zahlungsempfängers (Einrichtung): der Eltern/Sorgeberechtigte) Ich/Wir verpflichte (n) mich/uns die Zahlung (en) für den Elternbeitrag und/oder der Verpflegung per Überweisung/Dauerauftrag auf das untenstehende Konto der Kindertageseinrichtung bis zum eines jeden Monats pünktlich zu überweisen. Kreditinstitut der Kindertageseinrichtung IBAN: BIC: Ort, Datum Unterschrift/en der/s Sorgeberechtigten Aufnahmedokumente – Teil 2 von 2 Anlage 4a Überweisung-Dauerauftrag 1/1 Anlage 5 Datenverarbeitung in der Kindertageseinrichtung Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in katholischen Kindertageseinrichtungen richtet sich nach dem Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG), die Durchführungsverordnung zum KDG und der Anordnung über den Sozialdatenschutz nach Vorschriften des Sozialdatenschutzes, die entsprechend angewendet werden. Nach § 1 KDG ist der Schutzzweck des Datenschutzes, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, aber auch den freien Verkehr solcher Daten zu ermöglichen. Es soll also ein Ausgleich zwischen den individuellen Rechten des Ei...
Automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling. Wir setzten in geringem Umfang Verfahren zur automatisierte Entscheidungsfindung ein. Wenn Sie uns eine Schadensmeldung senden, wird diese von unserer eingesetzten Software ausgewertet und bewertet. Wenn aufgrund Ihrer Angaben zweifelsfrei ein versicherter Schadensfall vorliegt, wird unser System dem Antrag stattgeben, ohne dass ein Mensch den Antrag prüft. Dabei findet keine inhaltliche Prüfung des Antrags mithilfe von künstlicher Intelligenz oder ähnlichem statt, sondern der Antrag wird automatisch bewilligt, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, damit Sie nicht unnötig auf eine Entscheidung warten müssen. Außerdem versucht die Software, Unregelmäßigkeiten (z.B. Betrugsversuche) zu erkennen und weist uns auf ggfls. erkannte Unregelmäßigkeiten hin. Die Entscheidung über die Ablehnung einer Schadensmeldung trifft jedoch immer ein Mensch. Profiling (eine automatisierte Analyse Ihrer persönlichen Umstände) setzen wir nicht ein.
Automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling. Die Entscheidung über die Leistungspflicht/Ablehnung eines Schadensfalles trifft immer ein Mensch. Profiling (eine automatisierte Analyse Ihrer firmenbezogenen/persönlichen Umstände) setzen wir nicht ein.
Automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling. Eine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO oder ein Profiling findet nicht statt.
Automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling. (§ 15 Abs. 2 lit. f) KDG) Um was geht es? Adressaten dieser Datenschutzerklärung Welche Rechtsvorschriften sind zu beachten?
Automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß § 24 Absätze 1 und 4 KDG setzen wir nicht
Automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling. Es finden keine automatisierten Entscheidungsfindungen nach Art. 22 DSGVO oder andere Profiling- Maßnahmen nach Art. 4 DSGVO statt.
Automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling. Es wird keine automatisierte Entscheidungsfindung inklusive Profliling gem. Art. 22 DSGVO genutzt. Sollte in Einzelfällen diese Verfahren eingesetzt werden, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine entsprechende Information.
Automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling. (ART. 13 ABS. 2F DS-GVO) Eine solche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten findet durch uns nicht statt.
Automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling. Abweichend findet eine automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling) entsprechend nachfolgend beschriebener involvierter Logik, Tragweite und angestrebter Auswirkung statt: Logik: Tragweite: Auswirkung: