Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber Musterklauseln

Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der digitalen Karte durch Heranführen des mobilen Endgeräts an das Kontaktlos-Terminal bzw. im Online-Handel durch Bestätigung der Bezahlanwendung, erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Dazu kann im Rahmen des Bezahlvorgangs zusätzlich die Verwendung der biometrischen Merkmale des Karteninhabers oder die Eingabe des Entsperrcodes des Xxxxxx (je nach vorhandener Funktion auf dem mobilen Endgerät) erforderlich sein. Die Zustimmung wird mit deren Einsatz erteilt. In der Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustim- mung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Nutzung der VISA Card ist entweder
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Nutzung der Karte ist entweder • ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen hat, oder • an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: • Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten automatisierten Kassen. • Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Karte mit Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karten- inhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authen- tifizierungselemente einsetzt. Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel PIN), • Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal ver- wendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder • Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Finger- abdruck). Bei Bargeldauszahlungen bei Banken oder anderen Auszahlungsstellen wird ein gültiger Lichtbildausweis verlangt. In allen übrigen Fällen der Verwendung der Karte unterzeichnet der Karteninhaber einen vom Vertragsunternehmen unter Verwendung der Karte ausgestellten Beleg, von dem ihm das Vertragsunternehmen eine Kopie aushändigt. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorgangs – ausnahmsweise darauf verzichten, einen Beleg zu unterzeichnen, und stattdessen lediglich die Nummer seiner Karte angeben.
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der Debitkarte durch Einführen der Debitkarte in das Terminal oder bei kontaktlosen Bezahlvorgängen durch Heranführen der Debitkarte an das Terminal erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich die Eingabe der PIN erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Eingabe erteilt. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. 11
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der Debitkarte durch Einführen der Debitkarte in das Terminal oder bei kontaktlosen Bezahlvorgängen durch Heranführen der Debitkarte an das Terminal erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich die Eingabe der PIN erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Eingabe erteilt. Wenn beim Einsatz der Debitkarte im Online-Handel besondere Authentifizierungsverfahren gefordert werden, sind diese zu nutzen. Weitere Informationen über die von der Sparkasse unterstützten Authentifizierungsverfahren und Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der Sparkasse verfügbar sowie auf ihrer Internetseite abrufbar. Ausnahmsweise können gegenüber Vertragsunternehmen im Rahmen eines fremden Debitkartensystems die geforderten Kartendaten z. B. über das Telefon angegeben werden. In der Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. 11
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Verwendung der Karte ist entweder – ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten übertragen sind oder – an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter- zeichnen, und stattdessen lediglich seine Kartennummer und das Verfalldatum der Karte angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: – Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtig- ten automatisierten Kassen. – Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Karte mit Kontaktlos- funktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzt. Authen- tifizierungselemente sind – Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-Passwort), – Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder – Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Fingerabdruck).
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der digitalen Karte durch Heranführen des mobilen Endgeräts an das Kontaktlos-Terminal bzw. im Online-Handel durch Be-
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. 3.1 Bei Nutzung der Kreditkarte ist entweder - ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen hat, oder - an Geldautomaten und automatisierten Kassen die PIN einzugeben.
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Nutzung der Kreditkarte ist entweder – ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunterneh- men die Kartendaten übertragen hat, oder – an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalls – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen, und stattdes- sen lediglich seine Kreditkartennummer angeben. Die Bank ist in diesem Falle berechtigt, zusätzlich – die Angabe mehrerer Merkmale aus den personenbezo- genen Daten des Karteninhabers (nachfolgend „persönliches Merkmal“) oder – die Eingabe einer unmittelbar vor Durchführung der Verfü- gung über ein mobiles Endgerät (z.B. Mobiltelefon) per SMS bekanntgegebenen Transaktionsnummer (mobile TAN) zu verlangen. Für den Versand der mobilen TAN per SMS nutzt die Bank den für das Postbank Girokonto eingerichteten mobilen TAN-Service, insbesondere die dort eingerichtete Telefonnummer.