Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber Musterklauseln

Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der digitalen Karte durch Heranführen des mobilen Endgeräts an das Kontaktlos-Terminal bzw. im Online-Handel durch Bestätigung der Bezahlanwendung, erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Dazu kann im Rahmen des Bezahlvorgangs zusätzlich die Verwendung der biometrischen Merkmale des Karteninhabers oder die Eingabe des Entsperrcodes des Xxxxxx (je nach vorhandener Funktion auf dem mobilen Endgerät) erforderlich sein. Die Zustimmung wird mit deren Einsatz erteilt. In der Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustim- mung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Verwendung der Karte ist entweder – ein vom Vertragsunternehmen ausgestellter Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten übertragen sind oder – an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter- zeichnen, und stattdessen lediglich seine Kreditkartennummer und das Verfalldatum der Karte angeben. Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN abgesehen werden: – Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtig- ten automatisierten Kassen. – Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Karte mit Kontaktlos- funktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzt. Authen- tifizierungselemente sind – Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-Passwort), – Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder – Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Fingerabdruck). (2) Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich die Unterschrift, eine PIN oder ein sonstiges Authentifizierungselement gefordert wird, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzah- lung nicht mehr widerrufen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustim- mung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der Debitkarte durch Einführen der Debitkarte in das Terminal oder bei kontaktlosen Bezahlvorgängen durch Heranführen der Debitkarte an das Terminal erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich die Eingabe der PIN erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Eingabe erteilt. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der Debitkarte durch Einführen der Debitkarte in das Terminal oder bei kontaktlosen Bezahlvorgängen durch Heranführen der Debitkarte an das Terminal erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich die Eingabe der PIN erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Eingabe erteilt. Wenn beim Einsatz der Debitkarte im Online-Handel besondere Authentifizierungsverfahren gefordert werden, sind diese zu nutzen. Weitere Informationen über die von der Sparkasse unterstützten Authentifizierungsverfahren und Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der Sparkasse verfügbar sowie auf ihrer Internetseite abrufbar. Ausnahmsweise können gegenüber Vertragsunternehmen im Rahmen eines fremden Debitkartensystems die geforderten Kartendaten z. B. über das Telefon angegeben werden. In der Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der METRO FS Karte gibt der Karteninhaber seine Zustimmung (Autorisierung) zur Durchführung der Kartenzahlung. Ist hierfür zusätzlich eine PIN oder Unterschrift erforderlich, wird die Zustimmung erst mit deren Verwendung erteilt. Bei Verwendung der METRO FS Karte an unbedienten Kassenterminals ist die Eingabe der PIN für die Bezahlung von Beförderungsentgelten oder Parkgebühren nicht erforderlich. Beim kontaktlosen Bezahlen an Kassenterminals muss die Kreditkarte mit Kontaktlosfunktion oder das mobile Gerät mit der digitalen Karte an ein Kreditkartenlesegerät gehalten werden. Bei kleinen Beträgen ist die Eingabe einer PIN oder die Unterzeichnung eines Belegs möglicherweise nicht erforderlich. Bei Online-Zahlungstransaktionen erfolgt die Authentifizierung des Karteninhabers durch die Verwendung der separat vereinbarten Authentifizierungselemente auf Anfrage. Authentifizierungselemente sind — Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, z.B. PIN, Passwort), — Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, z.B. mobiles Gerät zum Generieren oder Empfangen von einmalig verwendbaren Transaktionsnummern (TAN) als Besitznachweis) oder — Inhärenz-Elemente (etwas, das der Karteninhaber ist, z.B. Fingerabdruck usw.). Ist die Autorisierung einmal erteilt, kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. Die Autorisierung beinhaltet zugleich die ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung, Übermittlung und Speicherung der für die Durchführung der Kartenzahlung erforderlichen personenbezogenen Daten des Karteninhabers durch die Bank.
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der Karte durch Einführen der Karte in die automatisierte Kasse oder bei kontaktlosen Bezahlvorgängen durch Heranführen der Karte an die automatisierte Kasse erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich eine PIN erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der Karten- zahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Mit dem Einsatz der digitalen Karte durch Heranführen des mobilen Endgeräts an das Kontaktlos-Terminal bzw. im Online-Handel durch Be-
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. (1) Bei Nutzung der MasterCard ist entweder (2) Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zu- sätzlich die Unterschrift, eine PIN oder ein sonstiges Authentifizierungs- element gefordert wird, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. In dieser Autorisierung ist zu- gleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber. Bei Nutzung der Karte ist entweder – ein Beleg zu unterschreiben, auf dem das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen hat, oder – an Geldautomaten und automatisierten Xxxxxx die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalls – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kartennummer angeben. Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karten- inhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.