Common use of →Außerbetriebsetzung Clause in Contracts

→Außerbetriebsetzung. Die Außerbetriebsetzung ist ein Begriff aus dem Kfz-Zulassungs- recht. Der Begriff wird verwendet, wenn ein Fahrzeug entweder vorübergehend oder endgültig stillgelegt wird. Das Kennzeichen wird mit erfolgter Außerbetriebsetzung nach kurzer Zeit wieder frei- gegeben. Wenn der selbe Halter das selbe Fahrzeug innerhalb ei- ner Frist von maximal 6 Monaten wieder auf seinen Namen zulas- sen möchte (→Wiederzulassung), besteht die Möglichkeit, am Tag der Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde eine kosten- pflichtige Reservierung zu beantragen. →Campingfahrzeug Campingfahrzeuge sind Wohnmobile, die als sonstige Kraftfahr- zeuge zugelassen sind. →Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Seit 01.03.2008 löst die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) im Zulassungsverfahren die früher verwendete Versiche- rungsbestätigung bzw. Doppelkarte ab. Als Nachweis des Versi- cherungsschutzes genügt der Zulassungsbehörde seitdem die Nennung der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer. Die erforderlichen Daten werden vom Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörde übermittelt.

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Samples: s3-eu-west-1.amazonaws.com, www.leaseplan.com, www.ratundservice.de

→Außerbetriebsetzung. Die Außerbetriebsetzung ist ein Begriff aus dem Kfz-Zulassungs- recht. Der Begriff wird verwendet, wenn ein Fahrzeug entweder vorübergehend oder endgültig stillgelegt wird. Das Kennzeichen wird mit erfolgter Außerbetriebsetzung nach kurzer Zeit wieder frei- gegeben. Wenn der selbe gleiche Halter das selbe gleiche Fahrzeug innerhalb ei- ner einer Frist von maximal 6 Monaten wieder auf seinen Namen zulas- sen zu- lassen möchte (→Wiederzulassung), besteht die Möglichkeit, am Tag der Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde eine kosten- pflichtige kos- tenpflichtige Reservierung zu beantragen. →Campingfahrzeug Campingfahrzeuge sind Wohnmobile, die als sonstige Kraftfahr- zeuge zugelassen sind. →Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Seit 01.03.2008 löst die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) im Zulassungsverfahren die früher verwendete Versiche- rungsbestätigung bzw. Doppelkarte ab. Als Nachweis des Versi- cherungsschutzes genügt der Zulassungsbehörde seitdem die Nennung der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer. Die erforderlichen Daten werden vom Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörde übermittelt.

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Samples: www.allianz.de, ah-eggers.de