Umsetzung Musterklauseln

Umsetzung. Der Arzt führt mit den Patienten, bei denen im Vorsorgeprogramm eine stadienspezifische pAVK diagnostiziert wurde, ein besonders ausführliches Gespräch. Dies hat das Ziel, die individuelle Si- tuation des Patienten zu erfahren und bei einer ggf. erforderlichen Anpassung der Therapie aus- reichend zu berücksichtigen. Das Gespräch findet insbesondere zu folgenden Aspekten statt: • Der Arzt soll ein ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch führen. Um eine hohe Compliance des Patienten zu erreichen, soll der Arzt das Konzept des Shared Decision Making1 anwen- den: 1 Klemperer, D.; (2014): Partizipation in der Gesundheitsversorgung: Shared Dicision Making. Erschienen in: Archiv Nr. 2/2014 Partizipation in der sozialen Arbeit: Alibi oder Empowerment? • Der Arzt zeigt dem Patienten verschiedene Handlungs- bzw. Behandlungsoptionen auf. Dabei achtet der Arzt darauf, dass er dem Patienten die verschiedenen Optionen vollständig, laienverständlich und für den Patienten nachvollziehbar vermittelt. • Durch das Arzt-Patienten-Gespräch soll der Patient ausreichendes Wissen über seine Krankheit erlangen, sodass er in der Lage ist, die von ihm präferierte Behandlungsop- tion in Abstimmung mit dem Arzt zu wählen. • Der Arzt erörtert mit dem Patienten umfassend dessen Umgang mit der Erkrankung und das Gelingen der Alltagsbewältigung seit der Diagnosestellung. • Der Arzt motiviert den Patienten intensiv zu(r) erforderlichen Lebensstiländerung(en) und klärt über präventive Maßnahmen auf. • Um eine Verschlechterung der Erkrankung zu verhindern, animiert er den Patienten ein regel- mäßiges Gehtraining durchzuführen. • Der Arzt berät und prüft umfassend die Arzneimitteltherapie(n). Dabei verschafft er sich ein umfassendes Bild über Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen der Arzneimittelthera- pie(n), indem er durch gezieltes Erfragen spezifischer Nebenwirkungen die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Verordnung(en) prüft. Bei seiner Beratung beachtet der Arzt die Ver- ordnungen anderer Ärzte sowie evtl. Selbstmedikationen des Patienten. Der Arzt leitet notwendige Maßnahmen nach der S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nach- sorge der peripheren Arteriellenverschlusskrankheit der Deutschen Gesellschaft für Angiolo- gie/Gesellschaft für Gefäßmedizin ein und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Ärzten unterschiedlicher Fachgruppen ggf. durch Überweisung. Anhang 1: Fragebogen pAVK Name Vorname Geburtsdatum Datum Für Patienten die folgende Einschlusskriterien erfüllen (und/od...
Umsetzung. Fallen infolge von Rationalisierungsmaßnahmen Arbeitsplätze weg, sollen die betroffenen Arbeitnehmerinnen auf andere gleichwertige Arbeitsplätze umgesetzt werden. Ist dieses nicht möglich und ist binnen der nächsten 12 Monate ein gleichwertiger Arbeitsplatz neu zu besetzen, sind betroffene Arbeitnehmerinnen bevorzugt zu berücksichtigen.
Umsetzung. Eine Umsetzung* ist dem Auftragnehmer rechtzeitig anzuzeigen. Sofern die Umsetzung* durch den Auftragnehmer erfolgen soll, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Jeder Vertragspartner kann verlangen, dass der Vertrag entsprechend den Änderungen, die der neue Standort für die Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursacht, angepasst wird.
Umsetzung. Die KV Sachsen informiert alle Vertragsärzte über den Abschluss der Arzneimittelvereinba- rung, das vereinbarte Ausgabenvolumen und dessen Einhaltung sowie die Notwendigkeit der Überprüfung des Verordnungsverhaltens von Analogpräparaten und der indikationsbe- zogenen Ziele.
Umsetzung. Der Inhaber einer Dauerkarte kann die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion beantragen („Umsetzung“). Eine Umsetzung stellt keine Kündigung der Dauerkarte dar. Der Kunde hat kei- nen Anspruch auf eine Umsetzung; sie erfolgt aus Kulanzgründen seitens des Clubs und steht unter dem Vorbehalt der vorhandenen Kapazitäten und organisatorischen Gegebenheiten. Die Umsetzung ist nur zum Saisonwechsel möglich. Umsetzungsanträge für die neue Saison können vom Club nur berücksichtigt werden, wenn sie im Zeitraum zwischen dem – vom Club kommunizierten – Zeitraum nach Saisonende, in dem Anpassungen bei bestehenden Dauerkartenbelegungen und Inhaberschaften vorgenommen werden können („Änderungs- phase“), via E-Mail, telefonisch oder persönlich an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadres- se gestellt werden. Für die Umsetzung können vom Club Bearbeitungsgebühren nach der Preisliste erhoben werden. „Die Zuteilung der dem Inhaber der Dauerkarte zugewiesenen Plätze nach Block/Reihe/Sitzplatznummer ist vorläufig. Dem SC Freiburg steht das Recht zu, Änderungen der entsprechenden Zuweisung vorzunehmen, wobei Ersatzzuweisungen aus derselben Kategorie erfolgen müssen und möglichst nah am zunächst zugewiesenen Platz liegen müssen. Daneben steht dem SC Freiburg auch das Recht zu, im Falle vorübergehen- der Nutzbarkeitseinschränkungen des eigentlich zugewiesenen Platzes (z. B. aufgrund von Bauarbeiten) eine – zeitweise – abweichende Zuweisung vorzunehmen. Die oben genannten Grundsätze gelten entsprechend, wobei der SC Freiburg in diesen Fällen bei Kapazitätseng- pässen auch berechtigt ist, vorübergehend auch Zuweisungen in anderen Blöcken vorzu- nehmen. Gehören diese einer niedrigeren Kategorie an, hat der Kunde für die betroffenen Spiele ein Recht auf Erstattung des anteiligen Differenzpreises.“
Umsetzung. Der Arzt führt mit den Patienten, bei denen im Vorsorgeprogramm eine gesicherte Diagnose eines LUTS diagnostiziert wurde, eine besonders ausführliche Nachsorge durch. Diese hat das Ziel, die individuelle Situation des Patienten zu erfahren und bei einer ggf. erforderlichen Anpassung der Therapie ausreichend zu berücksichtigen. Die Nachsorge findet insbesondere zu folgenden Aspek- ten statt: • Der Arzt soll ein ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch führen. Um eine hohe Compliance des Patienten zu erreichen, soll der Arzt das Konzept des Shared Decision Making1 anwenden: • Der Arzt zeigt dem Patienten verschiedene Handlungs- bzw. Behandlungsoptionen auf. Da- bei achtet der Arzt darauf, dass er dem Patienten die verschiedenen Optionen vollständig, laienverständlich und für den Patienten nachvollziehbar vermittelt. • Durch das Arzt-Patienten-Gespräch soll der Patient ausreichendes Wissen über seine Krankheit erlangen, sodass er in der Lage ist, die von ihm präferierte Behandlungsoption in Abstimmung mit dem Arzt zu wählen. • Der Arzt erörtert mit dem Patienten umfassend dessen Umgang mit der Erkrankung und das Gelingen der Alltagsbewältigung seit der Diagnosestellung. 1 Klemperer, D.; (2014): Partizipation in der Gesundheitsversorgung: Shared Dicision Making. Erschienen in: Ar- chiv Nr. 2/2014 Partizipation in der sozialen Arbeit: Xxxxx oder Empowerment? • Der Arzt interpretiert das durch den Patienten geführte Miktionstagebuch und bespricht die Er- gebnisse mit dem Patienten. • Der Arzt führt in leichten Fällen eine symptomatische Behandlung durch.
Umsetzung. Aufnahmeverfahren Aufsichtspflicht, Gesundheit
Umsetzung. Der Arzt führt ein Screening gemäß der „Nationalen VersorgungsLeitlinie Neuropathie bei Diabetes im Erwachsenenalter“ in der jeweils gültigen Fassung durch. • Nutzung eines Diagnosemittels zur Schweißsekretionsbestimmung, welches in der Praxis- empfehlung „Diabetische Neuropathie“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft aufgeführt ist.
Umsetzung. Im Interesse der Umsetzung der unter II. aufgeführten Maßnahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022 – 2 Mrd. Euro“ wird der Anteil des Bundes an der Umsatzsteuer in den Jahren 2021 und 2022 um zusammengenommen 1.290 Millionen Euro verringert und der Anteil der Länder um denselben Betrag erhöht. Die Länder sagen zu, die Mittel aus der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zusätzlich wie folgt zu verwenden: • 1.000 Millionen Euro für Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen bei Schülerinnen und Schülern, • 70 Millionen Euro für die Stärkung der Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und • 220 Millionen Euro für die Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Freiwilligendienstleistenden, Jugendsozialarbeit und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen Aufgrund der außergewöhnlichen pandemischen Belastungen erfolgt die Veränderung der Umsatzsteueranteile nur in den Jahren 2021 und 2022 durch Festbeträge im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung. Diese Mittel verstärken die Haushalte der Länder, denen die Umsetzung der unter II. aufgeführten Maßnahmen obliegt. Die Absenkung des Umsatzsteueranteils des Bundes wird wie in der folgenden Tabelle dargestellt erfolgen: Haushaltsjahr (Bund) Millionen Euro, insgesamt (2 Jahre) 2021 430 Millionen Euro 2022 860 Millionen Euro Insgesamt 1.290 Millionen Euro Jedes Land verpflichtet sich, die unter II. aufgeführten Maßnahmen umzusetzen. Jedes Land erstellt dazu eine Übersicht, in der dargestellt wird, für welche konkreten Zwecke die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden sollen und welche Ausgaben es dafür eingeplant hat. Diese Übersichten werden Bestandteil (Anlage) dieser Vereinbarung. Jedes Land verpflichtet sich, mit eigenen Mitteln zur Umsetzung der unter II. genannten Maßnahmen beizutragen, zumindest beim Abbau von Lernrückständen mit paritätischen, eigenen Beiträgen, und über diese Maßnahmen zu berichten. Die Änderung des Finanzausgleichgesetzes wird angestoßen, wenn der Bund und alle Länder die Vereinbarung unterzeichnet haben.
Umsetzung. Der Arzt führt ein Screening zur Früherkennung einer pAVK gemäß der „S3-Leitlinie zur Diag- nostik, Therapie und Nachsorge der peripheren Arteriellenverschlusskrankheit“ der Deutschen Gesellschaft für Angiologie/Gesellschaft für Gefäßmedizin in der jeweils geltenden Fassung durch. • Dabei soll der Patient den im Anhang 1 beigefügten Fragebogen ausfüllen, dieser soll dann durch den Arzt ausgewertet werden.