Umsetzung Musterklauseln

Umsetzung. Der Arzt führt mit den Patienten, bei denen im Vorsorgeprogramm eine gesicherte Diagnose eines LUTS diagnostiziert wurde, eine besonders ausführliche Nachsorge durch. Diese hat das Ziel, die individuelle Situation des Patienten zu erfahren und bei einer ggf. erforderlichen Anpassung der Therapie ausreichend zu berücksichtigen. Die Nachsorge findet insbesondere zu folgenden Aspek- ten statt: • Der Arzt soll ein ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch führen. Um eine hohe Compliance des Patienten zu erreichen, soll der Arzt das Konzept des Shared Decision Making1 anwenden: • Der Arzt zeigt dem Patienten verschiedene Handlungs- bzw. Behandlungsoptionen auf. Da- bei achtet der Arzt darauf, dass er dem Patienten die verschiedenen Optionen vollständig, laienverständlich und für den Patienten nachvollziehbar vermittelt. • Durch das Arzt-Patienten-Gespräch soll der Patient ausreichendes Wissen über seine Krankheit erlangen, sodass er in der Lage ist, die von ihm präferierte Behandlungsoption in Abstimmung mit dem Arzt zu wählen. • Der Arzt erörtert mit dem Patienten umfassend dessen Umgang mit der Erkrankung und das Gelingen der Alltagsbewältigung seit der Diagnosestellung. 1 Klemperer, D.; (2014): Partizipation in der Gesundheitsversorgung: Shared Dicision Making. Erschienen in: Ar- chiv Nr. 2/2014 Partizipation in der sozialen Arbeit: Xxxxx oder Empowerment? • Der Arzt interpretiert das durch den Patienten geführte Miktionstagebuch und bespricht die Er- gebnisse mit dem Patienten. • Der Arzt führt in leichten Fällen eine symptomatische Behandlung durch.
Umsetzung. Fallen infolge von Rationalisierungsmaßnahmen Arbeitsplätze weg, sollen die betroffenen Arbeitnehmerinnen auf andere gleichwertige Arbeitsplätze umgesetzt werden. Ist dieses nicht möglich und ist binnen der nächsten 12 Monate ein gleichwertiger Arbeitsplatz neu zu besetzen, sind betroffene Arbeitnehmerinnen bevorzugt zu berücksichtigen.
Umsetzung. Eine Umsetzung* ist dem Auftragnehmer rechtzeitig anzuzeigen. Sofern die Umsetzung* durch den Auftragnehmer erfolgen soll, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Jeder Vertragspartner kann verlangen, dass der Vertrag entsprechend den Änderungen, die der neue Standort für die Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursacht, angepasst wird.
Umsetzung. (1) Die KV Sachsen informiert alle Vertragsärzte über den Abschluss der Arzneimittelvereinba- rung, das vereinbarte Ausgabenvolumen und dessen Einhaltung sowie die Notwendigkeit der Überprüfung des Verordnungsverhaltens von Analogpräparaten und der indikationsbe- zogenen Ziele.
Umsetzung. Der Arzt führt ein Screening gemäß der „Nationalen VersorgungsLeitlinie Neuropathie bei Diabetes im Erwachsenenalter“ in der jeweils gültigen Fassung durch. • Nutzung eines Diagnosemittels zur Schweißsekretionsbestimmung, welches in der Praxis- empfehlung „Diabetische Neuropathie“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft aufgeführt ist.
Umsetzung. Durchführung der weitergehenden Diagnostik der autonomen diabetischen Neuropathie am Uroge- nitaltrakt gemäß der „Nationalen VersorgungsLeitlinie Neuropathie bei Diabetes im Erwachsenen- alter“ in der jeweils gültigen Fassung. Als Basisdiagnostik sollte ein Miktionstagebuch über 48 Stunden geführt werden.
Umsetzung. Der Arzt führt ein Screening zur Früherkennung einer pAVK gemäß der „S3-Leitlinie zur Diag- nostik, Therapie und Nachsorge der peripheren Arteriellenverschlusskrankheit“ der Deutschen Gesellschaft für Angiologie/Gesellschaft für Gefäßmedizin in der jeweils geltenden Fassung durch. • Dabei soll der Patient den im Anhang 1 beigefügten Fragebogen ausfüllen, dieser soll dann durch den Arzt ausgewertet werden.
Umsetzung. Aufnahmeverfahren Aufsichtspflicht, Gesundheit
Umsetzung. Im Interesse der Umsetzung der unter II. aufgeführten Maßnahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022 – 2 Mrd. Euro“ wird der Anteil des Bundes an der Umsatzsteuer in den Jahren 2021 und 2022 um zusammengenommen 1.290 Millionen Euro verringert und der Anteil der Länder um denselben Betrag erhöht. Die Länder sagen zu, die Mittel aus der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zusätzlich wie folgt zu verwenden: • 1.000 Millionen Euro für Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen bei Schülerinnen und Schülern, • 70 Millionen Euro für die Stärkung der Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und • 220 Millionen Euro für die Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Freiwilligendienstleistenden, Jugendsozialarbeit und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen Aufgrund der außergewöhnlichen pandemischen Belastungen erfolgt die Veränderung der Umsatzsteueranteile nur in den Jahren 2021 und 2022 durch Festbeträge im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung. Diese Mittel verstärken die Haushalte der Länder, denen die Umsetzung der unter II. aufgeführten Maßnahmen obliegt. Die Absenkung des Umsatzsteueranteils des Bundes wird wie in der folgenden Tabelle dargestellt erfolgen: Haushaltsjahr (Bund) Millionen Euro, insgesamt (2 Jahre) 2021 430 Millionen Euro 2022 860 Millionen Euro Insgesamt 1.290 Millionen Euro Jedes Land verpflichtet sich, die unter II. aufgeführten Maßnahmen umzusetzen. Jedes Land erstellt dazu eine Übersicht, in der dargestellt wird, für welche konkreten Zwecke die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden sollen und welche Ausgaben es dafür eingeplant hat. Diese Übersichten werden Bestandteil (Anlage) dieser Vereinbarung. Jedes Land verpflichtet sich, mit eigenen Mitteln zur Umsetzung der unter II. genannten Maßnahmen beizutragen, zumindest beim Abbau von Lernrückständen mit paritätischen, eigenen Beiträgen, und über diese Maßnahmen zu berichten. Die Änderung des Finanzausgleichgesetzes wird angestoßen, wenn der Bund und alle Länder die Vereinbarung unterzeichnet haben.
Umsetzung. Aufnahmeverfahren Wichtig für die Aufnahmeentscheidung ist ein Vorstellungsgespräch, um - über die schriftlichen Unterlagen hinaus – einen persönlichen Eindruck gewinnen zu kön- nen. Möglichst vor der Aufnahme sollte festste- hen, welche schulische bzw. berufliche Maßnahme in Frage kommt, da dies aus unserer Sicht eine wichtige Säule in der Betreuung der Jugendlichen darstellt. Wenn alle Beteiligten der Aufnahme zu- stimmen, erfolgt eine sechs bis achtwöchi- ge Probezeit mit besonderen Rahmenbe- dingungen, wie z. B. keine Übernachtun- gen außerhalb der Einrichtung und ver- kürzte Ausgehzeiten. Nach der Probezeit muss sich sowohl der Jugendliche in der Gruppensitzung als auch der Jugendhof für die feste Aufnahme in der Gruppe aus- sprechen. Direkt nach dem Einzug werden Vereinbarungen und Ziele schriftlich fest- gehalten. Siehe Anlage 3: „Ablaufplan Anfrage“ und Anlage 3a „Ablaufplan Aufnahme“ Gesundheitliche Versorgung Bei der Aufnahme erfolgt eine Eingangsun- tersuchung bei unserem Hausarzt in Butzbach. Mindestens zweimal jährlich muss jeder Bewohner zum Zahnarzt. Jeder Arztbe- such und das entsprechende Ergebnis werden in der Arztakte festgehalten. Grundsätzlich wird bei jedem Jugendlichen bei der Aufnahme ein komplettes Drogen- screening durchgeführt. Die Auswertung erfolgt durch die vae Drogenentzugsklinik in Hasselborn. Bei festgestelltem Drogen- konsum folgen regelmäßige, das heißt wö- chentliche Tests. Ansonsten erfolgen stichpunktartige, unangemeldete Kontrol- len, deren Teilnahme für die Jugendlichen verpflichtend ist. Darüber hinaus besteht durch Schnelltests die Möglichkeit einen Konsum jederzeit nachzuweisen. Bereits seit mehreren Jahren arbeitet der Jugendhof mit Cannabis konsumierenden Jugendlichen und wird dabei besonders von der vae Drogenentzugseinrichtung durch Fachberatung unterstützt. Alle MitarbeiterInnen müssen eine Ersthel- fer-Ausbildung machen, welche alle zwei Jahre aufgefrischt werden muss. Doku- mentiert wird dies in der Personalakte. Gestaltung der Beziehung/emotionalen Wir arbeiten in unserer Einrichtung u. a. Ebene auf der Grundlage der Personenzentrier- ten Gesprächsführung nach Xxxx. X. Xxxxxx. Hierbei sind Echtheit, Kongruenz und Akzeptanz die Grundlagen der päda- gogischen Arbeit. In dieser Tradition arbei- ten wir mit einem Bezugsbetreuersystem. Das bedeutet, dass jeweils ein/e BetreurIn speziell für die persönlichen Belange von maximal drei Bewohnern zuständig ist und bei diesen verstärkt versucht, eine persön- lichen B...