→Außerbetriebsetzung. Die Außerbetriebsetzung ist ein Begriff aus dem Kfz-Zulassungs- recht. Der Begriff wird verwendet, wenn ein Fahrzeug entweder vorübergehend oder endgültig stillgelegt wird. Das Kennzeichen wird mit erfolgter Außerbetriebsetzung nach kurzer Zeit wieder frei- gegeben. Wenn der gleiche Halter das gleiche Fahrzeug wieder auf seinen Namen zulassen möchte ( Wiederzulassung), kann er am Tag der Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde eine kostenpflichtige Reservierung beantragen.
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