Common use of →Außerbetriebsetzung Clause in Contracts

→Außerbetriebsetzung. 10.1 Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, ohne dass das Wagnis gemäß Teil I Ziff. 12 wegfällt, so bleibt der Versicherungsvertrag bestehen. Der Vertrag wird in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Maßgabe der Teil I Ziff. 10.2 bis 10.6 als Ruheversicherung fortgesetzt, wenn die Zulassungsbehörde dem Versicherer mitteilt, dass das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist, und die Außerbetriebsetzung mindestens 14 Tage beträgt. Anstelle der Ruheversicherung kann der Versicherungsnehmer die uneingeschränkte Fortführung des Versicherungsschutzes verlangen.

Appears in 1 contract

Samples: trainer-haftpflicht-versicherung.de

→Außerbetriebsetzung. 10.1 1.9.1 Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, ohne dass das Wagnis gemäß Teil I Ziff. 12 wegfällt, so bleibt der Versicherungsvertrag bestehen. Der Vertrag wird in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Maßgabe der Teil I Ziff. 10.2 von 1.9.2 bis 10.6 1.9.6 als Ruheversicherung fortgesetzt, wenn die Zulassungsbehörde dem Versicherer mitteilt, dass das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist, ist und die Außerbetriebsetzung mindestens 14 Tage beträgt. Anstelle der Ruheversicherung kann der Versicherungsnehmer die uneingeschränkte Fortführung des Versicherungsschutzes verlangen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ruv.de

→Außerbetriebsetzung. 10.1 1 Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, ohne dass das Wagnis gemäß Teil I Ziff. 12 Ziffer 6.2.12 wegfällt, so bleibt der Versicherungsvertrag bestehen. Der Vertrag wird in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Maßgabe der Teil I ZiffNr. 10.2 2 bis 10.6 6 als Ruheversicherung fortgesetzt, wenn die Zulassungsbehörde dem Versicherer mitteilt, dass das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist, und die Außerbetriebsetzung mindestens 14 Tage beträgt. Anstelle der Ruheversicherung kann der Versicherungsnehmer die uneingeschränkte Fortführung des Versicherungsschutzes verlangen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ruv.de

→Außerbetriebsetzung. 10.1 Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, ohne dass das Wagnis gemäß Teil I Ziff. Ziffer 12 wegfällt, so bleibt der Versicherungsvertrag bestehen. Der Vertrag wird in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Maßgabe der Teil I Ziff. Ziffer 10.2 bis 10.6 als Ruheversicherung fortgesetzt, wenn die Zulassungsbehörde dem Versicherer mitteilt, dass das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist, und die Außerbetriebsetzung mindestens 14 Tage beträgt. Anstelle der Ruheversicherung kann der Versicherungsnehmer die uneingeschränkte Fortführung des Versicherungsschutzes verlangen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ruv.de