BASISSZENARIO Musterklauseln

BASISSZENARIO. Das Plangebiet befindet sich im nordöstlichen Teil des Jülicher Stadtgebietes, nördlich des Stadtteils Güsten. Die Plange- bietsfläche (48,17 ha) ist über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar. Im Süden verläuft der Finkelbach durch einen kleinen Plangebietsabschnitt. Die Fläche wird heute hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt. Lediglich in kleinen Bereichen sind Gehölzflächen bzw. Gehölzstreifen vorhanden Hierbei handelt es sich um eine im Landschaftsplan bereits nachrichtlichen gekennzeichnet, die für Anpflanzungen steht, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden/werden (z.B. im Rahmen von Flurbereinigun- gen). Des Weiteren wird ein kleiner Bereich im Osten des Plangebietes von dem geschützten Landschaftsbestandteil, die eine ehemalige Bahntrasse darstellt und die sich als lineare Ruderalstruktur mit Gehölzen und als gliederndes Landschafts- element darstellt. Im Süden wird das Plangebiet von dem geschützten Landschaftsbestandteil mit der Kennzeichnung 2.4.4-3 Finkelbach geschnitten. Für diese lineare Gewässerstruktur sind im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch den Umsetzungsfahrplan Maßnahmen konzipiert worden.
BASISSZENARIO. Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (HpnV) bezeichnet die Gesamtheit der Pflanzengesellschaften, die sich aufgrund der am jeweiligen Standort herrschenden abiotischen Faktoren wie Boden, Wasser und Klima natürlicherweise und ohne Beeinflussung durch den Menschen einstellen würden. Da in unserer Kulturlandschaft natürliche, vom Menschen nicht veränderte Flächen nur sehr selten zu finden sind, kann die Rekonstruktion der potenziellen Endgesellschaft am jeweiligen Standort dazu beitragen, möglichst landschaftsgerech- te und ökologisch sinnvolle Rekultivierungs- und Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Die Plangebietsfläche liegt in der naturräumlichen Einheit Rödinger Lößplatte. Die naturräumliche Einheit gehört der Haupteinheit Jülicher Börde an. Im Bereich der Jülicher Börde würden sich vorwiegend Eichen, Rotbuche und Hainbuche entwickeln während die Talun- gen besonders von Rur, Inde und Erft mit Auenwaldungen (Eschen, Schwarzerlen, Weiden etc.) bestanden wären. In diesen Auen waren neben den heute dominierenden Grünlandnutzung Korbweidenkulturen und später auch Pappelanbau von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Die Waldformen wurden durch die landwirtschaftliche Nutzung im Laufe der siedlerischen Entwicklung der Menschen verdrängt. Galio odorati-Fagetum convallarietosum Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald Galio odorati-Fagetum Waldmeister-Buchenwald Xxxxxx xxxxxxxxxx-Fagetum Hainsimsen-Buchenwald Stellario holosteae-Carpinetum betuli Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald Querco-Ulmetum minoris Steileichen-Ulmenwald Salicetum albae Silberweidenwald Periclymeno-Fagetum molinietosum Feuchter Eichen-Buchenwald Pruno padi-Fraxinetum Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald Carici elongatae-Alnetum Walzenseggen-Erlenbruch Stellario holosteae-Carpinetum betuli conval- larietosum Maiglöckchen-Stieleichen-Hainbuchenwald Stellario holosteae-Carpinetum betuli stachie- tosum Artenreicher Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald Maianthemo-Fagetum Flattergras-Buchenwald Tabelle 6:potenziell natürliche Vegetation der Jülicher Börde; Quelle: Geoportal NRW Die Plangebietsfläche liegt nördlich der Ortschaft Güsten (Stadt Jülich) und nordöstlich der Ortschaft Serres (Stadt Jülich) sowie südödtlich der Ortschaft Spiel (Gemeinde Titz). Die Fläche wird heute hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt. Lediglich in kleinen Bereichen sind Gehölzflächen bzw. Gehölzstreifen vorhanden. Hierbei handelt es sich um eine im Landschaftsplan bereits nachrichtlichen gekennzeichnet, die für...
BASISSZENARIO. In Bezug auf den Artenschutz gilt als Informationsbasis die Liste der planungsrelevanten Arten des LANUV (Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz NRW) für den Quadranten 2 des Messtischblattes 5004 „Jülich“. Im Folgenden werden die planungsrelevanten Arten des Messtischblattes aufgeführt: Myotis daubentonii Wasserfledermaus Nachweis ab 2000 Günstig Myotis natteri Fransenfledermaus Nachweis ab 2000 Günstig Nctalus noctula Abendsegler Nachweis ab 2000 Günstig Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus Nachweis ab 2000 Günstig Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Nachweis ab 2000 Günstig Plecotus auritus Braunes Langohr Nachweis ab 2000 Günstig Plecotus austriacus Graues Langohr Nachweis ab 2000 Schlecht Alauda arvensis Feldlerche Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 Ungünstig- Anthus pratensis Wiesenpieper Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 Schlecht Athene noctua Xxxxxxxxx Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 Günstig- Bubo Bubo Uhu Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 Günstig Buteo buteo Mäusebussard Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 Günstig Delichon urbicum Mehlschwalbe Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 Ungünstig Falco tinnunculus Turmfalke Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 Günstig Hirundo rustica Rauchschwalbe Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 Ungünstig Passer montanus Feldsperling Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 Ungünstig Perdix perdix Rebhuhn Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 Schlecht Serinus serinus Girlitz Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 unbekannt Strix aluco Waldkauz Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 Günstig Sturnus vulgaris Star Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 unbekannt Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 Günstig Tyto alba Schleiereule Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 Günstig Vanellus vanellus Kiebitz Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 Ungünstig- Vanellus vanellus Kiebitz Nachweis 'Rast/Wintervorkommen' ab 2000 vorhanden Ungünstig- Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (ASP I) von ecoda Umweltgutachen erstellt. Aufgabe des Fachbeitrags ist es, (ecoda Umweltgutachten, Mai 2019) Zur Standardisierung der Verwaltungspraxis sowie zur rechtssicheren Planung und Genehmigung von WEA wurde von MULNV & LANUV (2017) der Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ herausgegeben. Der Fokus dieses Leitfadens liegt auf den „spezifi- schen, betriebsbedingten Auswirkungen von WEA“. Der Leitfaden unterscheidet drei betriebsbed...
BASISSZENARIO. Das Plangebiet befindet sich überwiegend auf einer intensiv genutzten Ackerfläche. Durch die landwirtschaftliche Nutzung ist die Natürlichkeit der Fläche bereits nicht mehr gegeben. Die intensive Bewirtschaftung und die artenarme Vegetation führen bereits zu einem geringen Arten- und Biotoppotenzial. Dennoch erfüllt der Untersuchungsraum mit seiner ver- gleichsweisen homogenen Biotopausstattung die Lebensraumansprüche vor allem für Vogelarten des Offenlandes. Die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen, deren Ackerbegleitflora im Wesentlichen von der Art der angebauten Feldfrucht abhängig ist, bieten derzeit keine günstigen Lebensbedingungen für wildwachsende Pflanzenarten und - gemeinschaften. Die landwirtschaftlichen Flächen werden durch unbefestigte sowie geschotterte oder asphaltierte Wirtschaftswege er- schlossen. Im Plangebiet sind 5 WEA vorhanden.
BASISSZENARIO. Zur Bewertung des Schutzgutes Boden werden die Kartierungen zum Boden der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung NRW (xxx.xxx-xxxxxx.xxx.xx) und die Bodenkarte (M. 1:50.000) des geologischen Dienstes NRW zur Hilfe genommen. Demgemäß ergibt sich die nachfolgende Bewertung. Gemäß der Bodenkarte sind im Plangebiet vorwiegend Parabraunerden1, vereinzelt pseudovergleyt2 und vereinzelt Pseu- dogley-Braunerde (L35) vorhanden. Diese bestehen aus 6-7 dm mittel tonigem Schluff aus Löß des Jungpleistozäns bzw. zum Teil schluffigen Lehms aus Löss des Jungpleistozäns über einer 1-3 dm dicken Schicht mittel tonigem Schluffs, ver- einzelt humos und stark tonigem Schluff, vereinzelt humos aus Löß (Jungpleistozän) über 7-10 dm mittel tonigem Schluff und stark tonigem Schluff aus Löss des Jungpleistozäns der über einer Schicht von 0-6 dm schwach tonigem Schluff, vereinzelt karbonathaltig aus Löß (Jungpleistozän). Weiterhin sind im nördlichen und südlichen Bereich ebenfalls Parabraunerden, zum Teil erodiert, vereinzelt mit Tscherno- sem-Relikten (L32) vorhanden, bestehend aus 12-19 dm schluffigem Lehm, das vereinzelt humos ist und aus Löss des Jungpleistozäns alternativ stellenweise aus Kolluvium über lehmigen, karbonathaltigen Schluff ebenfalls aus Löss des Holozäns besteht. Diese liegen über einer 1-8 dm dicken Schicht mittel tonigen Schluffs, (karbonathaltig) aus Löß (Jung- pleistozän). Die Böden des Plangebietes weisen einen sehr hoch ertragreichen Boden mit Bodenwertzahlen von 75-85 (L35) und 70- 90 (L32) auf. Es handelt sich aufgrund der fruchtbaren Böden (mit guter Regelungs- und Pufferfunktion) um schutzwürdi- ge Böden. Die Gesamtfilterwirkung des Bodens hat überwiegend eine mittlere (L35 und L32) Bedeutung. Der überwiegende Bereich des Plangebietes weist vorwiegend sehr frische Standorteigenschaften auf. Die Erodierbarkeit3 liegt im hohen bis sehr hohen Bereich (0,49-0,63 Steinbedeckungsgrad in Volumen-%). Die Fläche wird heute hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt. Vorwiegend im Plange- biet Typische Para- braunerde, vereinzelt pseu- dovergleyt, vereinzelt mit Tschernosem- Relikten L35 75 bis 85 Sehr hoch Besonders schutz- würdige fruchtbare Böden mittel 0,63 sehr hoch Sehr frisch Nördlicher und südli- cher Bereich des Plange- Typische Para- braunerde, zum Teil erodiert, vereinzelt mit L32 70-90 Sehr hoch Besonders schutz- würdige fruchtbare Böden hoch 0,49 hoch Sehr frisch
BASISSZENARIO. Zum heutigen Zeitpunkt wird die Fläche des Plangebietes zum überwiegenden Teil landwirtschaftlich genutzt, also nicht zu Siedlungs-, Produktions- oder Verkehrszwecken in Anspruch genommen. Lediglich ein geringer Anteil der Fläche wird im Landschaftsplan als landschaftsgeschützter Bestandteil ausgewiesen. Die geschützten Bereiche bleiben von der Pla- nung unberührt.
BASISSZENARIO. Der Plangebietsbereich gehört zum Teileinzugsgebiet der Erft und damit zum Flussgebiet des Rheins (MKULNV). Die mittlere jährliche Niederschlagsmenge erreicht ca. 800 l/m². Wasserschutzgebiete gemäß § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes oder nach dem Landeswasserrecht festgesetzte Heil- quellenschutzgebiete sowie Überschwemmungsgebiete gemäß § 32 des Wasserhaushaltsgesetz sind im Plangebiet nicht vorhanden und daher nicht betroffen. Das Plangebiet ist dem Grundwasserkörper 274_05 Hauptterrassen des Rheinlandes zuzuordnen. Bei dem Grundwas- serkörper „274_05 Hauptterrassen des Rheinlandes“ handelt es sich um einen Porengrundwasserleiter des silikatischen Gesteinstyps (Kies und Sand). Der Grundwasserkörper gehört zu dem hydrogeologischen Teilraum „Alt-pleistozän von Ville, Erft und Rur“.
BASISSZENARIO. Spezielle Klimadaten für die Plangebiete liegen nicht vor. Das Klima in der Stadt Jülich unterliegt entsprechend der geo- graphischen Lage weitgehend atlantischen Einflüssen und zeichnet sich durch milde Winter und mäßig warme Xxxxxx aus. Die Jahrestemperatur liegt bei ca. 10° C. Die Sonnenscheindauer beträgt im Mittel 1.528 Stunden. Die mittlere jährli- che Niederschlagsmenge erreicht ca. 800 l/m². Dabei sind Juni und Juli die niederschlagsreichsten, Februar und Septem- ber die niederschlagsärmsten Monate des Jahres. Die Xxxxxx sind warm und die Winter mild. Im Juli liegt die mittlere Temperatur bei 17,9 C, im Januar bei 2°C. Im Xxxxxx und Winter kann es entlang der Flusstäler zu Talnebel kommen. Die örtlich klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse bestimmen oftmals das Ausmaß von Luftverunreinigungen. Das Plangebiet ist durch die vorhandenen Verkehrsstraßennutzung und die dadurch verursachten Abgasemissionen, die sich insbesondere auf Klima und Luft auswirken, vorbelastet. Westlich des Planungsgebiets verläuft die Landstraße L 241 und dahinter die Bundesautobahn BAB A 44 und östlich die Landstraße L 12. Südlich entlang der Ortschaft Güsten verläuft die L 213 und noch weiter südlich die Xxxxxxxxxxxx X 00. In den Untersuchungsgebieten können zudem ggf. Staubimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung der Flächen auftreten. Besondere Luftschadstoffbelastungen sind im Plangebiet und in dessen Umgebung nicht bekannt. Eine kleinklimatische Vorbelastung des Plangebiets ist nicht anzunehmen. Im Bereich der gesamten Gemeinde liegen Belastungen insbeson- dere durch Schwermetalle Chrom und Nickel und ihre jeweiligen Verbindungen sowie durch Fluor und anorganische Ver- bindungen vor. FNP-Änderung „Güsten Nr. 10 Repowering Wind“
BASISSZENARIO. Die Plangebietsfläche liegt innerhalb der naturräumlichen Untereinheit „Rödinger Lößplatte“ in der Haupteinheit „Jülicher Börde“. Hier würde die potenzielle natürliche Vegetation durch Laubwaldungen mit Vorherrschen von Eichen, Rotbuchen und Hainbuchen charakterisiert sein, während die Talungen besonders von Rur, Inde und Erft mit Auenwaldungen (Eschen, Schwarzerlen, Weiden etc). bestanden wären. In diesen Auen waren neben der heute dominierenden Grünland- nutzung Korbweidenkulturen und später auch Pappelanbau von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 48,17 ha. Die Fläche befindet sich im nördlichen Teil des Jülicher Stadtgebietes, nördlich des Stadtteils Güsten und nordwestlich der Ortschaft Rödingen (Gemeinde Titz). Die Fläche wird heute haupt- sächlich landwirtschaftlich genutzt. Lediglich in kleinen Bereichen sind Gehölzflächen bzw. Gehölzstreifen vorhanden. Hierbei handelt es sich um eine im Landschaftsplan bereits nachrichtlich gekennzeichneten Fläche, die für Anpflanzungen steht, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden/werden (z.B. im Rahmen von Flurbereinigungen). FNP-Änderung „Güsten Nr. 10 Repowering Wind“ Des Weiteren wird ein kleiner Bereich des Plangebietes von dem geschützten Landschaftsbestandteil, die eine ehemalige Bahntrasse darstellt und die sich als lineare Ruderalstruktur mit Gehölzen und als gliederndes Landschaftselement dar- stellt (vgl. Kapitel 1.3.3). Im Bereich der geplanten WEA sind keine Bäume und Strauchbepflanzungen vorhanden. Im Süden wird das Plangebiet von dem geschützten Landschaftsbestandteil mit der Kennzeichnung 2.4.4-3 Finkelbach ge- schnitten. Für diese lineare Gewässerstruktur sind im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch den Umsetzungsfahrplan Maßnahmen konzipiert worden (vgl. Kapitel 1.3.3). Die landwirtschaftlichen Flächen werden durch unbefestigte sowie geschotterte oder asphaltierte Wirtschaftswege er- schlossen. Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich 5 bestehende WEA. Diese fünf Windenergieanlagen befin- den sich innerhalb der bestehenden Konzentrationszone „WI 4“. Darüber hinaus sind keine weiteren Vorbelastungen wie Hochspannungsfreileitungen etc. im Plangebiet bzw. in der nächsten Umgebung vorhanden. Die bestehenden Anlagen werden durch die Planung der nun vorgesehenen 4 WEA wegfallen. Begrenzt wird die Fläche von Gemeindestraßen im Osten. Zusätzlich verläuft eine Gemeindestraße von Südosten nach Nordwesten durch das Planungsgebiet, das d...

Related to BASISSZENARIO

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.