Wasser. Die ESG-Analyse der Verwaltungsgesellschaft beinhaltet die Exposition hinsichtlich Wasserrisiken und analysiert laufend die entsprechenden Managementprozesse. Dadurch wird sichergestellt, dass Investitionen bevorzugt in jene Unternehmen erfolgen, die im Sektorvergleich einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser in ihren Produktionsprozessen und Wirtschaftsmodellen verfolgen. Der Schutz von Wasserressourcen ist darüber hinaus eines der Ziele der Engagement- und Voting-Aktivitäten der Verwaltungsgesellschaft. Seit 2018 legt die Verwaltungsgesellschaft den Wasserfußabdruck ihrer nachhaltigen Investmentfonds offen, unter besonderer Berücksichtigung von Regionen, die einer besonderen Wasserknappheit unterliegen. Die ESG-Analyse der Verwaltungsgesellschaft evaluiert das Risikoausmaß hinsichtlich gefährlicher Abfallstoffe und analysiert laufend die entsprechenden Managementprozesse. Dadurch wird sichergestellt, dass Investitionen bevorzugt in jene Unternehmen erfolgen, die im Sektorvergleich einen verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichen Abfallstoffen verfolgen. Der Umgang mit Abfallstoffen ist darüber hinaus eines der potentiellen Ziele der Engagement- und Voting-Aktivitäten der Verwaltungsgesellschaft.
Wasser. Kaltwasseranschluss mit Abwasseranschluss CHF 400.00 Kaltwasseranschluss ohne Abwasseranschluss CHF 200.00 Anschluss ohne Lavabo mit Wasserzu- und -ableitung bis/vom Stand, inkl. Verbrauch und Abwasser- gebühr. Sanitäre Einrichtungen und deren Montage ab Standanschluss sind Sache des Ausstellers.
Wasser. Wir werden die Qualität der Gewässer weiter verbessern. Hierzu werden wir die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie an die Gewässergüte gemeinsam mit unseren Nachbarn zügig umsetzen, Schadstoffeinträge weiter vermindern und den Gewässern mehr Raum geben. Die Förderung von Agrar-Umweltmaßnahmen („2. Säule“) ist stärker auf die Verringerung der Einträge von Nährstoffen und Pflan- zenschutzmitteln in Gewässer auszurichten. Wir werden den Anbau und die Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen un- ter Berücksichtigung der Bestimmungen der Nachhaltigkeitsverordnungen unters- tützen, ohne die Ernährungssicherheit zu gefährden. Das laufende Aktionsprog- ramm des Bundes „Energie von morgen – Chance für ländliche Räume“ wird fort- gesetzt.
Wasser. Es wird eine für die übliche Studionutzung erforderliche Wassermenge zur Verfügung gestellt. Der Wasserverbrauch wird nach unserer jeweils gültigen Preisliste nach Maßgabe des tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet.
Wasser. Der Wasserverbrauch wird nach dem abgelesen Stand des individuellen Zählers zu dem dann gültigen Tarif in Rechnung gestellt, der in der aktuell geltenden Preisliste genannt wird. Bei gewissen Witterungsverhältnissen oder auf Anordnung der Behörden kann Siblu verpflichtet sein, die Wasserversorgung für den gesamten Park oder ein Teil davon zu sperren oder einzuschränken, wobei der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung hat, wenn dies erfolgt.
Wasser. Im Zuge der Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie soll eine Neuberechnung der Wasserentnahmegebühren geprüft werden. In die Berechnung sind die Gebühren für Abwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser einzubeziehen. Eine großflächige Bodenversiegelung soll sich stärker in den Gebühren niederschlagen. Es soll ein Pilotprojekt für Krankenhaus-Abwasser mit getrennter Erfassung und Behandlung des Abwassers durchgeführt werden. Wasserstände in den Gebieten, die laut Artenschutzprogramm Grünland sein sollen, sollen real entsprechend angepasst werden. Konkret betrifft das den Wilhelmsburger Osten. In die Wasserverbände sollen auch Naturschutzverbände beratende Mitglieder entsenden können. Die Alster soll langfristig für Fische durchgängig sein, dazu sollen u.U. Fischtreppen errichtet werden. Es besteht Einvernehmen, dass eine Alster- Badestelle gewünscht ist. Hierzu wird eine schnelle Prüfung vereinbart.
Wasser. Versichert sind, sofern in der Police erwähnt:
1.1 Ausfliessen von Wasser – aus Wasserleitungsanlagen, die sich im versicher- ten Gebäude befinden; – aus den an diesen Leitungsanlagen angeschlos- senen Einrichtungen und Apparaten; – aus Wasserleitungsanlagen, die das versicherte Gebäude bzw. bauliche Anlagen oder die als Dauereinrichtung installierten Sachen ausserhalb des Gebäudes erschliessen und für die der Ge- bäudeeigentümer unterhaltspflichtig ist oder die nur dem versicherten Gebäude dienen.
1.2 Ausfliessen von Flüssigkeiten aus fest installierten, dem versicherten Gebäude oder den sich darin be- findenden Betrieben dienenden Apparaten und Ein- richtungen der Heizungs-, Klima- und Kältetechnik.
1.3 Plötzlich und unfallmässig ausfliessendes Wasser aus Zierbrunnen, Aquarien, Wasserbetten, mobilen Klimageräten, Luftbefeuchtern und Bassins.
1.4 Regen, Schnee und Schmelzwasser im Innern des Gebäudes, sofern das Wasser durch das Dach, durch geschlossene Türen und Fenster, aus Dachrin- nen oder Aussenablaufrohren ins Gebäude eingedrun- gen ist.
1.5 Flüssigkeiten im Innern des Gebäudes infolge Rück- stau aus der Abwasserkanalisation.
1.6 Grund- und unterirdisch fliessendes Hangwasser im Innern des Gebäudes; auch infolge einer Hochwas- ser- oder Überschwemmungssituation, sofern das Wasser dabei ausschliesslich unterirdisch in das Ge- bäude eingedrungen ist.
1.7 Frost, d. h. Kosten für Reparaturen und Auftauen durch Frost beschädigter Wasserleitungsanlagen und daran angeschlossener Apparate im Innern des Gebäudes und Leitungen ausserhalb im Boden, so- weit sie dem versicherten Gebäude bzw. den bau- lichen Anlagen oder als Dauereinrichtung installierten Sachen ausserhalb des Gebäudes dienen und der Gebäudeeigentümer für diese Leitungen unterhalts- pflichtig ist. Dienen diese Leitungen mehreren Gebäuden, werden die Kosten nur anteilsmässig übernommen.
Wasser. 5.2.1. Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung nach der Mauerdurchführung. Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen der Stadtwerke Güstrow und stehen in deren Eigentum. Sie werden ausschließlich von den Stadtwerken Güstrow bzw. deren Beauftragten hergestellt und unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. Sie müssen zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein. Eigentumsverhältnisse zu Hausanschlüssen, die vor dem 03.10.1990 bestanden, bleiben hiervon unberührt. Bei einem Wasserhausanschluss mit einer Länge bis zu 20 m erfolgt die Zählermontage im Gebäude. Bei Anschlusslängen über 20 m ist ein Meter hinter der Grundstücksgrenze ein Wasserzählerschacht gemäß den Mindestanforderungen der Stadtwerke Güstrow zu errichten. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Wasserzählerschacht ist nach Vorgabe der Stadtwerke vom Anschlussnehmer bauseits zur Verfügung zu stellen. (einschließlich Bauwasser).
5.2.2. Für die Erstellung vom Verteilungsnetz bis zur Absperrarmatur der Übergabestelle und die Veränderung des Anschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung erforderlich oder aus anderen Gründen vom Kunden veranlasst werden, berechnen die Stadtwerke Güstrow folgende Kosten: - d 32 - d 40 2.000,00 € 2.140,00 € (7 %) - zzgl. je m Anschlusslänge 86,00 € 92,02 € (7 %) - d 50 - d 63 2.200,00 € 2.354,00 € (7 %) - zzgl. je m Anschlusslänge 88,00 € 94,16 € (7 %)
5.2.3. Die Verlegung von Hausanschlussleitungen innerhalb von Gebäuden wird gesondert kalkuliert. Mauerdurchbrüche für Hauseinführungen, Schutzrohre, Kernbohrungen u.ä. hat der Kunde auf eigene Kosten gemäß der Technischen Anschlussbedingungen vorzuhalten bzw. bei den Stadtwerken Güstrow in Auftrag zu geben. Die Verbindung zwischen HA-Leitung und Kundenanlage muss einem zugelassenen Installationsunternehmen in Auftrag gegeben werden.
Wasser. Wir versichern
1 Schäden durch Ausfliessen von Wasser aus Wasserleitungsanlagen und den daran angeschlossenen Einrichtungen und Apparaten, welche nur dem versicher ten Gebäude dienen;
2 Schäden durch Ausfliessen von Öl oder anderen Flüssigkeiten aus Heizungs und Tankanlagen, sowie aus Wärmeaustauscher und/oder WärmepumpenKreislauf systemen zur Übernahme von Wärmeumwelt jeglicher Art wie Sonneneinstrah lung, Erdwärme, Grundwasser, Umweltluft und dergleichen, welche nur dem versicherten Gebäude dienen;
3 Schäden durch Ausfliessen von Wasser aus Wasserbetten, Aquarien und Zier brunnen;
4 Schäden im Inneren des Gebäudes durch Regen, Schnee und Schmelzwasser, sofern das Wasser durch das Dach, aus Dachrinnen oder aus Aussenablaufrohren eingedrungen ist;
5 Schäden im Inneren des Gebäudes durch Rückstau aus der Abwasserkanalisa tion oder durch Grundwasser;
6 Frostschäden an Wasserleitungsanlagen und daran angeschlossenen Apparaten im Innern des Gebäudes und Leitungen ausserhalb im Boden, soweit diese dem versicherten Gebäude dienen. Entschädigt werden Kosten für Reparaturen und Auftauen. C Schäden durch Regen, Schnee und Schmelzwasser an der Hausfassade (Aussenmauern inkl. Isolation); D Schäden am Dach (an der tragenden Konstruktion, dem Dachbelag und der Isolation); E Auftauen und Reparieren von Dachrinnen und Aussenablaufrohren; F Kosten für das Wegräumen von Schnee und Eis;
G Schäden infolge Eindringens von Wasser durch offene Dachluken, Notdächer oder durch Öffnungen am Dach bei Neubauten, Umbau oder anderen Arbeiten;
H Schäden an Kälteanlagen, verursacht durch künstlich erzeugten Frost;
I Schäden durch allmähliches Ausfliessen von Wasser aus Wasserbetten, Aquarien und Zierbrunnen;
J Rückstauschäden, für die der Eigentümer der Kanalisation haftbar ist; K Schäden als Folge eines Feuer oder Elementarschadens;
L Schäden, verursacht durch Bodensenkungen, schlechten Baugrund, fehlerhafte bauliche Konstruktion, mangelhaften Gebäudeunterhalt;
M Schäden durch Unterlassung von Abwehrmassnahmen.
Wasser. Die Regierungskoalition sieht die hohe Priorität des Hochwasserschutzes an Gewässern I. Ordnung, und sie versucht, diesem Ziel durch eine Erhöhung der Haushaltsmittel Rechnung zu tragen. - Die Regierungskoalition stimmt einer Überprüfung der Tarife und Ermäßigungsre- gelungen des Wasserentnahmeentgelts zu. Ziel ist insbesondere, die Verfahren zu vereinfachen und die Lenkungsfunktion des Wasserpfennigs zu verbessern.