Wasser. Die ESG-Analyse der Verwaltungsgesellschaft beinhaltet die Exposition hinsichtlich Wasserrisiken und analysiert laufend die entsprechenden Managementprozesse. Dadurch wird sichergestellt, dass Investitionen bevorzugt in jene Unternehmen erfolgen, die im Sektorvergleich einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser in ihren Produktionsprozessen und Wirtschaftsmodellen verfolgen. Der Schutz von Wasserressourcen ist darüber hinaus eines der Ziele der Engagement- und Voting-Aktivitäten der Verwaltungsgesellschaft. Seit 2018 legt die Verwaltungsgesellschaft den Wasserfußabdruck ihrer nachhaltigen Investmentfonds offen, unter besonderer Berücksichtigung von Regionen, die einer besonderen Wasserknappheit unterliegen. Die ESG-Analyse der Verwaltungsgesellschaft evaluiert das Risikoausmaß hinsichtlich gefährlicher Abfallstoffe und analysiert laufend die entsprechenden Managementprozesse. Dadurch wird sichergestellt, dass Investitionen bevorzugt in jene Unternehmen erfolgen, die im Sektorvergleich einen verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichen Abfallstoffen verfolgen. Der Umgang mit Abfallstoffen ist darüber hinaus eines der potentiellen Ziele der Engagement- und Voting-Aktivitäten der Verwaltungsgesellschaft.
Wasser. Wir werden die Qualität der Gewässer weiter verbessern. Hierzu werden wir die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie an die Gewässergüte gemeinsam mit unseren Nachbarn zügig umsetzen, Schadstoffeinträge weiter vermindern und den Gewässern mehr Raum geben. Die Förderung von Agrar-Umweltmaßnahmen („2. Säule“) ist stärker auf die Verringerung der Einträge von Nährstoffen und Pflan- zenschutzmitteln in Gewässer auszurichten. Wir werden den Anbau und die Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen un- ter Berücksichtigung der Bestimmungen der Nachhaltigkeitsverordnungen unters- tützen, ohne die Ernährungssicherheit zu gefährden. Das laufende Aktionsprog- ramm des Bundes „Energie von morgen – Chance für ländliche Räume“ wird fort- gesetzt.
Wasser. Im Zuge der Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie soll eine Neuberechnung der Wasserentnahmegebühren geprüft werden. In die Berechnung sind die Gebühren für Abwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser einzubeziehen. Eine großflächige Bodenversiegelung soll sich stärker in den Gebühren niederschlagen. Es soll ein Pilotprojekt für Krankenhaus-Abwasser mit getrennter Erfassung und Behandlung des Abwassers durchgeführt werden. Wasserstände in den Gebieten, die laut Artenschutzprogramm Grünland sein sollen, sollen real entsprechend angepasst werden. Konkret betrifft das den Wilhelmsburger Osten. In die Wasserverbände sollen auch Naturschutzverbände beratende Mitglieder entsenden können. Die Alster soll langfristig für Fische durchgängig sein, dazu sollen u.U. Fischtreppen errichtet werden. Es besteht Einvernehmen, dass eine Alster- Badestelle gewünscht ist. Hierzu wird eine schnelle Prüfung vereinbart.
Wasser. Kaltwasseranschluss mit Abwasseranschluss CHF 400.00 Kaltwasseranschluss ohne Abwasseranschluss CHF 200.00 Anschluss ohne Lavabo mit Wasserzu- und -ableitung bis/vom Stand, inkl. Verbrauch und Abwasser- gebühr. Sanitäre Einrichtungen und deren Montage ab Standanschluss sind Sache des Ausstellers.
Wasser. Es wird eine für die übliche Studionutzung erforderliche Wassermenge zur Verfügung gestellt. Der Wasserverbrauch wird nach unserer jeweils gültigen Preisliste nach Maßgabe des tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet.
Wasser. Der Wasserverbrauch wird nach dem abgelesen Stand des individuellen Zählers zu dem dann gültigen Tarif in Rechnung gestellt, der in der aktuell geltenden Preisliste genannt wird. Bei gewissen Witterungsverhältnissen oder auf Anordnung der Behörden kann Siblu verpflichtet sein, die Wasserversorgung für den gesamten Park oder ein Teil davon zu sperren oder einzuschränken, wobei der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung hat, wenn dies erfolgt.
Wasser. Die Artikel C4.1.1 bis C4.1.8 der Allgemeinen Bedingungen (AB) für die Kombi-Haushaltversicherung, C4 Hausrat - Wasser, werden durch folgende Bestimmung ersetzt: Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Ausfliessen von Wasser aus ausschliesslich der Fahrnisbaute, dem Mobilheim oder dem Wohnwagen dienenden Wasserleitungsanlagen und aus den an diesen Leitungsanlagen angeschlossenen Einrichtungen und Apparaten. Nicht versichert sind: Es gelten die Ausschlüsse gemäss Artikel C4.2 der Allgemeinen Bedingungen (AB) für die Kombi- Haushaltversicherung, C4 Hausrat – Wasser.
Wasser. 15. Duldungspflichten und Zutrittsrecht gemäß § 8 und § 16 AVBWasserV
Wasser. Versicherungsschutz B4.1 B4.2
Wasser. Alle Terrassen sind mit selbstentleerendem Wasseranschluss (Kemperventil) ausgestattet.